Und für dein BLAU beleuchtetes VW Zeichen bekommste sicher bald noch ein paar Points dazu
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Hole dir ne was schriftliches vom Aldi das du nach feierabend da rum fahren durftes, ich weiß wird schwer werden, aber hey lieber als vielleicht lappen weg
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hab schon 2 exakt um 00:03 am "tag des Führerscheins" mit 163 in der 120er (die ca 1km lang ist) und ne woche später mit 42 in der 30 er
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hab schon 2 exakt um 00:03 am "tag des Führerscheins" mit 163 in der 120er (die ca 1km lang ist) und ne woche später mit 42 in der 30 er
so sehe ich das nämlich auch.........
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Dienststellenleiter Persönlich nochmal Unterhalten, die aussage ist auch nicht ganz Dienstgerecht
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Man kann aich, wenn man eh schon dreck am Stecken hat, oim Jugendlichen Leichtsinn einen auf Dicken machen und der Polizei was von PAragraphen erzählen...kann man...aber dadurch verbessert sich deine Ausgangssituation nicht.
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Man draf durchaus im deutschen Bundesstaat auf sein recht bestehen
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also wenn man in der probezeit nen punkt kriegt hat man glaub ich bis 2 punkten nachschulung, 1 monat kein lappen und verlängerung um 2 jahre.
3 punkte in der probezeit isser komplett weg >> neu machen
und ich glaub ab 4 oder 5 kannsten gar nich mehr oder erst in 3 jahren machen
also die story ist echt der hammer! haste echt wieder pech mit den bullen gehabt. mache sind da ja recht locker^^
also ich hab mal mit meinem winterauto^^ senator 3.0 24v schön rumgepetz auf dem parkplatz von mann mobilia. zivibullen kamen haben mich gefragt wem das auto sei und bla bla und wollte nichtma die papiere oder so sehn...
dann meinte ich noch so frech, "darf ich noch nen paar runden drehen?"
daraufhin der bulle "hmm, okay aber nur wenn sie nix kaputt machen, beschwert wegen dem lärm hat sich ja noch keiner".
was hab ich mich kaputt gelacht als die weg waren. hab gedacht ich träume
meine kumpels die mit im auto saßen hab sich auch kaum noch einkriegen können
aus meiner erfahrung heraus würde ich sagen das du in diesem fall, wenn da überhaupt noch was kommt, lieber nix der polizei sagen solltest(außer du hast es ihn schon gebeichtet) weil ein zeuge allein kann da nix machen. da steht dann aussage gegen aussage.
und in diesem fall würde man die anklage (wenn es soweit kommen sollte) fallen lassen auf grund zu geringer Beweise!
das wären die gerichtskosten nicht wert.
wollt das nur mal im raum werfen da ich auch schon die ein oder anderen erfahrungen mit den netten Männern in grün gemacht habe.
"die moral aus der geschicht, klappe halten ist viel wert und kost dicht nicht(s)"
@ "WiXxEr"
die sau verdient mal so richtig Prügel... diese neider immer ...
Zitat:
die sau verdient mal so richtig Prügel... diese neider immer ...
Ja ein hoch auf das Spiessertum .....
das ist ja schlimmer wie ein Stasispitzel
Wenn jemand zu schaden gekommen wäre ist es ja OK den zur rechenschaft zu ziehen aber so etwas wirklich nicht nötig.
Ja so sehe ich das auch alles. hab mal drüber geschlafen und kann jetzt eh nichts ändern bzw machen. ich warte einfach mal ab was kommt.
Aber so einfach kommt der mir nicht davon. Sorry aber Gesetzeshüter gibt es hier genug, da muss der nicht noch einen auf Privatpolizei machen.
@ Poloteufel: Du kannst mir nicht sagen das du (nur als Beispiel) deine alte noch nie im Auto "durchgeschuppst" hast, das ist nämlich auch verboten weil Erregung öffentlichen Ärgernisses! Du würdest dich da doch auch bedanken und nicht sagen "Ey super das du hier aufpasst das alles richtig läuft" Sorry aber was ein Schwachsinn..... Ich werd ihn mal drauf ansprechen oder wie auch immer auf seine tollen Heldestaten aufmerksam machen.
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Du kannst mir nicht sagen das du (nur als Beispiel) deine alte noch nie im Auto "durchgeschuppst" hast, das ist nämlich auch verboten weil Erregung öffentlichen Ärgernisses
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@ Poloteufel: Du kannst mir nicht sagen das du (nur als Beispiel) deine alte noch nie im Auto "durchgeschuppst" hast, das ist nämlich auch verboten weil Erregung öffentlichen Ärgernisses!
Nein so ganz ist das auch nicht korrekt, allein wenn eine Frau oben ohne am Steuer sitzt ist das schon nicht rechtens,wenn sich dadurch jemand "belästigt fühlt" ich fänds geil
..... Also kann mir keiner erzählen das es rechtens ist, im Ort aufm Parklplatz zu vögeln..... Aber ist ja auch egal ihr wisst wie ich es meine..... sollte ja nur ein Beispiel sein
Hallo zusammen.
Wenn du auch in Zukunft mit deinem Kart fahren willst gibt es paar Dinge die du beachten musst:
-Erlaubnis von dem Geschäftsführer holen, denn Parkplatz nach ladenschluss für gelegentliche fahrten mit deinem Kart nutzen zu dürfen ohne jemanden mit Lärm zu belästigen.
- Denn Parkplatz während deiner Fahrzeit abriegeln ( Strassenhütchen oder absperband) . Ein- und Ausfahrt absichern reicht normalerweise, im Zweifelsfall noch ein Schild aufstellen mit Aufschrift : Private nutzung.
Lass dir am besten was schriftlich geben wenn´s geht oder zeugen.
Absperren damit sich keine unbeteiligten verlezten können.
Habe das selber auch so gemacht und die Polizei konnte nichts machen, da ich eine Genemigung hatte und der Platz abgeriegelt war.
Viel Glück!
kai
kommt drauf an wie die tusse aussieht die nackisch hinter lenkrad sitzt oder!?
sind wir uns doch alle einig oder?!
Ich will jetzt nicht wieder den KLugscheisser spielen und beleidigt werden ,weil wieder einer Unrecht hat, aber ich hab hier was:
"Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist."
Zum Tatbestand gehört also:
- Öffentlichkeit.
Das sehe ich im Auto nicht unbedingt als erfüllt an. Natürlich kann man in ein Auto hineinsehen, aber das kann man ins Badezimemrfenster auch. Ich denke, das Auto gehört zum persönlichen Entfaltungsraum.
- sexuelle Handlung
Wenn hier jamend das bloße Nacktsein als sexuelle Handlung ansieht, sollte er sich ernsthafte Gedanken über seine Sexualmoral machen.
- Erregung eines Ärgernisses
gut, möglicherweise gegeben, kommt ganz auf den "Erreger" an ![]()
- absichtlich oder wissentlich, also Vorsatz
Gemeint ist hier nicht der Vorsatz, nackt zu fahren, sondern der Vorsatz, ein Ärgernis zu erregen. Wer also nackt fährt, weil es ihm zu heiß ist, weil er allergisch gegen Kleider ist oder weil es zur Erfüllung seiner Religion gehört, dem ist das nicht anzukreiden. Er muß sich aber anziehen, wenn er bemerkt, daß er ein Ärgernis begeht (wenn die anderen Voraussettzungen erfüllt sind).
Alles in allem passt der 183a (Erregung öffentlichen Ergernisses) hier hinten und vorne nicht.
§ 183 StGB wird da schon interessanter:
"(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Hier wird a) nicht mehr von Öffentlichkeit und b) nicht mehr von "sexueller Handlung" gesprochen. Diese Straftat wird aber nur auf Antrag verfolgt. Wenn Dich also keiner anzeigt, darfst Du nackt fahren.
Interessant ist aber: Nur MÄNNER können hier bestraft werden. Da drängt sich die Frage nach dem Warum auf. Offizielle Version: Das strafbare Verhalten nach § 183 StGB ist bei Frauen kaum zu beobachten, sodaß kein Regelungsbedarf besteht.
Inoffizielle Version: Na ja, Großteil der Gesetzgeber hier wird männlich gewesen sein... ![]()
Zu den Schuhen: Es ist nicht direkt verboten, ohne Schuhe zu fahren, es können sich aber im Falle eines Unfalls zivilrechtliche Probleme und Ärgereien mit der Versicherung ergeben, wenn man keine an hat.
Mach was draus, was is mir egal :P
Grüße
1. fahren ohen schutz hohes vergehen-->nachschulung + probezeit verlängerung, da du aber berite einmal verlängert ahst wird auf dich wahrschienlcih ne mpu auhc idiotentest genannt zukommen! ne geldstrafe + anzeige kommt auch.
2. aldi ist nciht öffentlcih da das gelände nciht "abschließbar" ist oder?
sollte wiederrum, was amnchmal der fall ist, bei der einfahrt eine schranke sein oder zumidnest iwas sein, womit der parktplatz "geschlossen" werden kann, so kommt weniger auf dihc zu, den da war es privat gelände udn da könn dir die polizei so eifnahc nix. dann kann aber wiederrum der besitzer von dem gelände sagen hausfriedensbruch udn dann kommst du deswegen dran.
also eig steckst du in einer leicht blöden situation ![]()
grüße
ich dreh durch
![]()
hört ihr jetzt wohl auf?! ihr habt eindeutig zuviel langeweile
hier ich hab da was damit ihr wieder runter kommt!
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Toll![]()
Saugeil
Die sieht geil ais die kleine -> Download läuft
du penner ich bin vom Stuhl gefallen das finde ich jetzt nicht lustig
mensch verrat doch ned alles! änder das mal um damit die anderen auch noch was von haben!^^
Zitat:
@ Poloteufel: Du kannst mir nicht sagen das du (nur als Beispiel) deine alte noch nie im Auto "durchgeschuppst" hast, das ist nämlich auch verboten weil Erregung öffentlichen Ärgernisses!
Scheiße der war echt gut! Hab mich auch erschrocken.
kannst von Glück reden das ich nicht gegen die wand bin habe voll die Tastatur mit genommen
![]()
p.s. ihr müsst kans nahr an die Bildschirm sonst sehr ihr das nicht
und die volle lautstärke nehmen sonst klappt es nicht
poloteufel, nicht motzen! schau dir lieber den link von mir mal an
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lol
ich liebe diese Forum... da macht das arbeiten gleich viel mehr spass