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tagfahrlicht

.tobi.
  • Themenstarter

ich hab mir jetzt für mein polo tagfahrlich gekauft und wollte mal wissen ob es erlaubt ist mit tagfahrlich und standlicht zufahren?
hat oder kennt jemand zufällig bilder mit nem 6n2 der tagfahr licht hat weil ich weis noch nich genau wo ich es anbauen soll!?



tfl und standlicht ist verboten..sobalt das standlicht eingeschaltet wird muss das tfl aus gehen...
als tfl müssen sie eine E-Prüfzeichenmit RL-Zulassung haben..


Ausserdem....warum heisst es wohl Standlicht?

Gruß



.tobi.
  • Themenstarter

also meine haben ein ganz normales e prüfzeichen so wie ich das seh

ist es denn erlaubt wenn ich das tfl mit einem extra schalter einbau so das es an geht wann ich will?


was habns denn gekost wenn ich fragen darf?
Mach man pic und setz rein!

und nein, auch das ist nicht erlaubt!


.tobi.
  • Themenstarter

geh mal auf www.dectane.de und gib da mal bei such LGX01 ein

wie müsste ich die denn einbauen

ich hab dafür 30euro auf ner messe bezahlt


auf ein neues da es anscheinend bei dir net ankommt..

tfl = tagfahr lciht..... lciht was tzagspber elcuhetn soll wenn normales licht aus ist1! darf nur leuchten wenn die zündung gedreht wird un weitere beleuchtung am scheinwerfer etc ausgeschaltet ist.

standlicht = licht was für den stand gedacht ist damit man zb das parkende/haltende auto wenn der motor abgestellt ist sihet

abblendlciht = fahrtlciht = sollte man nachts und bei dämmerung anmachen

fernlciht = licht was in die "ferne" leuchtet damit man nachts auch weiter schauen kann zB auf landstraßen udn hindernisse schneller erkennen kann. sollte man ausschalten wenn man gegenverkehr hat bzw jmd vor einem fährt da es sonst blendet.

das ist die legale und einzige variante!

illegal aber amchbar,

das tfl an die kabel des standlcihtes klmmen -> tfl leuchten immer wenn stand/abblend angeschaltet wird

die tfl an nen seperaten schalter anschließen, dann kann man es an und aus machen wie man grad möchte

bei letzteren beidne erlöscht die eg genehigung der tfl somit auhc des fahrzeugs weil du etwas nicht für dne geplanten zweck angebaut hast
folge: bei einem unfall kannst du een große mitschuld bekommen, es brauch der unfallgegner nur sagen das deine lampen dort ihn irriteirt haben udn schon hast du die auf gut deutsch arschkarte gezogen.

grüße


also..das ist kein TFL!
Ich hab die selben!
Diese haben nur eine Zulassung als Begrenzungsleuchte für vorne (Quasi Standlicht)!

Kanst bei mir ins Profil schauen..die sind zu dunkel für TFL!

Ich hab sie bei mir als Standlicht geschaltet (originalen Birnen raus und mit Stromdieben an die Standlichtleitung gehangen)

Da gibts allerdings andere vorschriften zum Anbau...die kann ich dir morgen schreiben oder du googlest ma bissel..nach vordere Begrenzungsleuchten



.tobi.
  • Themenstarter

hast du denn deine über das zündschloss angeschlossen?



Ist jetzt zwar kein Polo, aber in meinem A8 habe ich die orig. S6 TFL so geschaltet:

Zündung an TFL 100%
Standlicht an, TFL auf 50% gedimmt (nur die TFL, die normalen Standlichbirnen ausgebaut)
Xenon an, TFL auf 50% gedimmt.

Sind aber die orig. S6 TFL von Audi und die haben eine Zulassung als TFL und als Standlicht (im abgedimmten Modus)



Zitat:

auf ein neues da es anscheinend bei dir net ankommt..

tfl = tagfahr lciht..... lciht was tzagspber elcuhetn soll wenn normales licht aus ist1! darf nur leuchten wenn die zündung gedreht wird un weitere beleuchtung am scheinwerfer etc ausgeschaltet ist.

standlicht = licht was für den stand gedacht ist damit man zb das parkende/haltende auto wenn der motor abgestellt ist sihet

abblendlciht = fahrtlciht = sollte man nachts und bei dämmerung anmachen

fernlciht = licht was in die "ferne" leuchtet damit man nachts auch weiter schauen kann zB auf landstraßen udn hindernisse schneller erkennen kann. sollte man ausschalten wenn man gegenverkehr hat bzw jmd vor einem fährt da es sonst blendet.

das ist die legale und einzige variante!

illegal aber amchbar,

das tfl an die kabel des standlcihtes klmmen -> tfl leuchten immer wenn stand/abblend angeschaltet wird

die tfl an nen seperaten schalter anschließen, dann kann man es an und aus machen wie man grad möchte

bei letzteren beidne erlöscht die eg genehigung der tfl somit auhc des fahrzeugs weil du etwas nicht für dne geplanten zweck angebaut hast
folge: bei einem unfall kannst du een große mitschuld bekommen, es brauch der unfallgegner nur sagen das deine lampen dort ihn irriteirt haben udn schon hast du die auf gut deutsch arschkarte gezogen.

grüße



Sorry, aber es wäre echt NETT, wenn Du ma Dein Post durchlesen würdest, bevor man den SO abschickt!


ja sorry hab zu schnell getippt :;D

aber es geht um den inhalt^^


nein, ich hab meine direkt an das kabel vorn in der Lampe an das Standlicht abgezapft..

Einbauvorschriften für TFL und vordere Begrenzungsleuchten:

[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • (is ein PDF)

    auf Seite 25 und 35


  • .tobi.
    • Themenstarter

    reichen dabei eigentlich die 1.70m kabel die schon in der verpackung mit drinn waren?


    bei mir ja


    polotreff.de
    #16 - 20.04.2009dectane +tagfahr +led +6n2 vorschriften begrenzungsleuchten polo
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