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Verkehrsrecht?

Polo86c_2f
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Polo86c_2f's Polo 2F

Wer kennt sich aus hatte heute nen Unfall ich wollte rückwärts aus der Parklücke hab dann gesehen das einer kommt bin stehen geblieben er würde langsamer ich dachte er hält an fahr noch so ca. 30 40 cm weiter dann seh ich das er nicht stehen bleibt bleib stehen und er fährt mir rein.

Wer ist nun schuld?



der der re4in fährt ist eigtl. immer schuld.

mein fahrlerhrer hatte immer gesagt das man nichts falsch macht wenn man stehn bleibt. also


er hätte ja warten können


Du bist Schuld.

Wer Rückwärts fährt ohne Einweiser und n Unfall hat is fast immer Schukd.

LAut StCVO brauchst du beim Rückwärtsfahren aus der Parklücke n Einweiser.

Ausserdem hat der andere ja Vorfahrt gehabt.

Du könntest höchstens auf "Erzwungene Vorfahrt" machen, aber das wird ehee rscheitern.

Grüße



normal bist du schuld da ne parklücke wie ne einmündung ist!
also musst du warten bis andere vorbeigefahren sind!
wenn du allerdings fährst und jemand parkt aus sollte man die geschwindigkeit auf alle fälle vermindern, ham alle in der f-schule gelernt, macht aber niemand!
hat von euch keiner die cops alarmiert?


Polo86c_2f
  • Themenstarter
Polo86c_2f's Polo 2F

ja aber man darf ja seine Vorfahrt nicht erzwingen und er hat mich ja schon gesehen darum ist er ja langsamer geworden. Es war ja auch in einer Ortschaft und da muss man doch jederzeit stehen bleiben können. Wenn ich jetzt auf die strasse gegangen wäre und er hät mich angefahren. Wär er schuld. Ich denke das es auf 50:50 geht


Wenn keiene rdie Cops alarmiert hast, kannst das voll easy einfach leugnen


Aber "Wer auffährt hat Schuld" is ne Bauernaussage, das trifft so gut wie nie zu.

Wie gesagt, eigentlich bist du Shculd, aber laut StVO darf man sich seine Vorfahrt nicht erzwingen, was er ja eindeutig gemaht hat.

Aber das KANN nur ein Richter klären und das wird erstmal teuer für dich, da du die Vorfahrt misachtet hast.

Das gibt 80€ und 3 Punkte wenns doof läuft


ja dafür brauchste nen guten anwalt und zeugen, dann kannste teilschuld machen!


Polo86c_2f
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Polo86c_2f's Polo 2F

Ich bin gespannt was rauskommt bin ja versichert dafür und da ist auch ein Rechtschutz dabei.


So isses. Anfrage auf KOstenübernahme gefaxt und ab gehts.


Ich wünsch dir da mal viel Glück.

Hast du niemand dabei gehabt der dir bezeugen kann, dass der Mann dir Lichthuoe gegeben hat UND langsamer gefahren ist? So wie ich das mitbekommen habe, wollte er ja ganz deutlich auf siene Vrofahrt verzichten, sonst hättest du ja natürlich gewartet.



Deine Sachen sind eingetragen ja, Lichter ... Folie etc... nur mal so nebenbei. =)


Polo86c_2f
  • Themenstarter
Polo86c_2f's Polo 2F

Ja bei mir ist alles vom TÜV abgesegnet nichts illegales also rechtens bin einfach zu brav in solchen sachen.


Ist ja auch gut so. Dann viel glueck !


Das is spätestens jetzt sowieso egal.

Wenns die Polizei nicht vor Ort bemöngelt / notiert hat, macht das keinen Unterschied mehr. Da kann jetzt nix mehr passieren.


Polo86c_2f
  • Themenstarter
Polo86c_2f's Polo 2F

Also Lichthupe hat er mir nicht gegeben aber der der dahinter fuhr hat gesagt das er gebremst hat. Ich hatte meine Schwester bei und der der mir reingefahren ist war ein 17 Jähriger mit Begleitung sein Vater. Aber die Aussage von dem dahinter müsste gold wert sein.


Deine Schwester UND du, ihr habt beide gesehen das er langsamer geworden ist und DEUTLICH abgebremst hast ALS DU NOCH gestanden bist.

Er hat nicht gebremst weil du ihm die Vorfahrt genommen hat!

Das is wichtig. Ich bin 5 Jahre lang Rettungsdinest gefahre, ich hab da Erfahrung drin

Wieso hast eigentlich nicht die Polozei gerufen?


Steht am eingang das die StvO gilt? Wenn nicht trägt jeder seinen Schaden. Meine ich zumindest.


Polo86c_2f
  • Themenstarter
Polo86c_2f's Polo 2F

ich hab die polizei nicht gerufen weil er erst 17 ist und paar wochen den Führerschein mit Begleiteten Fahren hat ich weiß selbst wie das ist wenn man Teilschuld bekommt. Musst in die Nachschulung hast länger Probezeit und und kostet alles Geld. Das wollte ich ihm halt ersparen da der hinterher fahrende ja ausgesagt hat das er gesehen hat wie er bremste. Dann war für mich der fall klar

Ne da steht nichts mann muss sich das so vorstellen das ist die haupstrasse in dem Markt da sind links und rechts Parkplätze also wenn man raus fährt dann auf die hauptstrasse.


Tja, dann hoffe ich mal, dass dir deine Fredunlichkeit nicht zum Verhängnis wird.

Aber scheinbar willst ja doch zur Polizei, sonst würdest ja hier nicht die Schuldfrage klären wollen.



So wie ich das sehe und in der fahrschule gelernt habe, ist der Typ schuld, der dir reingefahren ist. Er ist ja langsamer geworden und hat dich ja gesehen und er hätte anhalten können, oder ausweichen können.


gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    Deine Schwester UND du, ihr habt beide gesehen das er langsamer geworden ist und DEUTLICH abgebremst hast ALS DU NOCH gestanden bist.


    nur ma so als kleiner tipp, seine schwester ebenso der vater von dem jungen sind keine zeugen!
    warum? weil "voreingenommene" familienmitglieder...

    lg cybi


    gelöschtes Mitglied

      War an dem Parkplatz eine abgesenkte Bordsteinkante vorhanden?


      Diese Parkplatzschilder á la "hier gilt die STVO" etc. sind vom Parkplatzbetreiber aufgestellt damit der Autofahrer weiß wie er sich verhalten muss z.B. rechts vor links beachten etc...
      Diese Schilder sind eine Hilfe, keine Vorschrift. Diese Schilder haben in Sachen Schuldfrage keine Bewandnis.

      Ich weiß nicht wo aber um paar Ecken findet man das in der STVO!


      Ich weis,das der Tread schon älter ist,trotzdem meine Antwort dazu .

      Wieso biste eig.nicht wieder in deine P.-Lücke reingefahren,nachdem du sahst das er/sie nicht anhält?Das wäre das logischste + einfachste gewesen!


      Diese Unfallsituation wird wohl nach den §§ 1 und 9 StVO zu klären sein.
      Um dann eine Schuld eines der beiden Beteiligten oder beiden Beteiligten
      nachweisen zu können, wird wohl letztendlich von den Aussagen der beiden Beteiligten oder Zeuge/n, falls vorhanden, fest gemacht werden (Beweisführung).

      Hiermal ein Urteil zu einem gleich gelagerten Fall, obwohl jeder dieser Unfälle geringfügig anders gelagert sein dürften.


      Urteil.jpg
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