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in.pro Klarglasscheinwerfer nicht zulässig bei BB

MadMatze
  • Themenstarter
MadMatze's Derby

Nabend Pologemeinde,
war heute mit meinem Schmuckstück beim TÜV, und der Prüfer meinte, das ich mit den INPRO Klarglas-Frontscheinwerfern keinen TÜV bekomme, da diese bei Bösem-Blick ( Motorhaubenverlängerung) nicht zulässig wären. Hab keine Papiere dazu, sonst hätte ich selber schonmal nachgesehen.

Standlicht sind bei diesen Scheinwerfern 3 LED's, das sei auch nciht zulässig?!

Hat Jemand Papiere zu den Klarglasscheinwerfern, und kann mir entsprechend Antwort geben?!

Thx im vorraus!

MfG Matze



sorg dafür das das abblendlict anbleibt wenn du fernlicht anschaltest dann gehts klar mim TÜV


Zitat:

Hat Jemand Papiere zu den Klarglasscheinwerfern, und kann mir entsprechend Antwort geben?!


Hi

Ich hab auch die Inpros in schwarz, kann dir Die ABE wohl einscannen und schicken


MfG Elmo-2F



MadMatze
  • Themenstarter
MadMatze's Derby

OK, schon mal vielen Dank für die promten Antworten !


MfG Matze


Also die Papiere sind ja nur eine Bestätigung und die Scheinwerfer haben ein E-Prüfzeichen. Ich habe auch Tüv bekommen mit BB und Klarglas.

Hast du die Papiere schon?


gelöschtes Mitglied

    ich würde mal zu einem anderen tüv fahren die haben ein e prüfzeichen und somit ist das kein prob.
    habe sie bei mir auch verbaut mit bb.


    Hi @ all

    Hab ihm die ABE´s gerade gemailt, das wird also nicht mer nötig sein.
    Ansonsten bin ich mal gespannt was das ergibt, wollt bei mir auch demnächst mal nen bb anbauen.

    MfG Elmo-2F


    MadMatze
    • Themenstarter
    MadMatze's Derby

    Ich habe ja heute noch TÜV bekommen, hab halt die Originalen wieder eingebaut (extra für den XXXX Prüfer)!

    Mir ging es darum, was steht in den Papieren? Hatte jamand anders schon ähnliche probleme etc. !

    Wie schaut es mit den Standlicht LED#s aus, was spricht dagegen?
    Hat hier vielleicht auch noch Jemand ne Idee?

    MfG Matze


    Ich hatte damals als ich die in chrom hatte, da gabs die schwarzen noch nicht einen wisch dabei.-. die schwarzen hab ich auch neu gekauft gehabt da war nichts dabei hatte dann im forum mal gefrgat weil keine papiere dabei waren ob das normal ist alle meinten ja weil e nummer... und irgentwo hab ich al gelesen das bis zu 6standlichtquellen erlaubt sind.. weiß ich aber nichtmehr wo das gewesen war aber verstehe den prüver nicht hab noch nirgens gesehen das sowas bemängelt wird.. schwachsinn meiner meinung nach.. ich würde woanders hinfahren.. wenn die schon sowas bemängeln hätte ich schon garkeine lust andere sachen dort zu machen



    hy leute

    habe mir auch letztens gebrauchte schwarze klarglas scheinwerfer gekauft auch ohne abe !
    wußte es gar nicht das es auch ne abe dafür gibt !

    aber so wie ich gerade gelesen hab braucht man die auch net !
    sehe ich das richtig ?
    hat mir nen wenig angst eben gemacht fahre ja nun schon seit 3 monaten mit den dingern um her aber bis jetze wurde ich noch net angehalten von den grün weißen oder auch blau weißen


    nö..oben auf der kannte steht ja die nummer


    ist richtig !


    mir wollten die grünen damals mal erzählen ich hätte die dinger selbst gebaut

    bis ich dann haube aufgemacht hab und die nummer gezeigt habe...

    und eingetragen waren die dinge rbei mir in verbindung mit dem bösen blick...


    kann mir auch mal jemand die abe schicken?

    eike.tjarks@web.de

    danke (:


    Ich weiss nich obs reicht vonner auflösung her, aber ich lad die dinger mal hoch hier, damit ich nich 1000 requests bekomme....

    Ansonsten verschike ich sie auch auf Anfrage


    MfG Elmo-2F


    ABE 1.jpg
    ABE 1.jpg
    ABE2.jpg
    ABE2.jpg

    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      Hi

      Ich hab auch die Inpros in schwarz, kann dir Die ABE wohl einscannen und schicken


      MfG Elmo-2F


      danke für die ABE ... ich kopier mir die auch mal, ne? Danke


      polotreff.de
      #17 - 12.05.2009in,pro papiere drei standlichte im scheinwerfer unzulässig
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