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Probezeit und nochmal einen Punkt

Larsagne
  • Themenstarter

Freund hat mich gerade angerufen und meinte, er sei gerade geblitzt worden. er musste schon nachschulung machen, da er innerorts mit 24km/h zu schnell war. Jetzt meint er, er wäre in ner 60er Zone mit ca. 90km/h geblitzt worden.

Dass er dafür wieder nen Punkt (ich bin der MEinung drei), aber muss er jetzt zur MPU, oder erst zu diesem psychologischen Vorgespräch oder wie man das nennt?!



Der bekommt doch drei punkte.
Is ja immerhin 30 zu schnell.
Also ich denk er bekommt drei.
Hmm also ich weiss ned muss ma vor der MPU echt zum Psychologen?


- Ca. 100€ und 3 Punkte in Flensburg.
- freiwillige Verkehrspsychologische Beratung (gibt 2 Punkte Rabatt)
- MPU erst beim 3.ten mal



gelöschtes Mitglied

    Ist das jetzt 2mal punkteauffällig in der probezeit?


    sry, aber solchen Leuten geschiets recht ...
    am besten sind die, die dann noch ordentlich am auffahren sind


    Also nix gegen dein Kumpel.
    Aber ich find des bissl schwach MPU erst nachm dritten mal.
    Die sollten da bissl härter durchgreifen.

    Wie is des wenn ich drei mal geblitzt worden bin,unabhängig von der Geschwindigkeit,dann muss ich zur MPU oda was?


    ne damit hat das nix zu tun, kommt drauf an wie oft z.b. du im jahr zu schnell geblitzt wurdest.

    kannst z.b. 3 mal 6 km/h zu schnell geblitzt werden und du bekommst nicht mal nen punkt ...


    Larsagne
    • Themenstarter

    ja er ist jetzt zwei mal punkteauffällig während der Probezeit.

    Sprich das erste mal mit 1 Punkt, da hat er dann AFS gemacht, bzw. machen müssen und jetzt wieder.

    Interessant wäre nur, ob er eben MPU machen muss oder nicht. Weil so wie ich das damals vom Fahrleherer mitbekommen habe, hast noch einmal "freischuss" und danach musst zur MPU...blos mein ich mich daran zu erinnern, dass du nicht mehr als 1 Punkt nach der AFS anhäufen darfst...und das hätte er ja jetzt überschritten...


    das erste mal wurde er 2007 geblitzt und eben jetzt 2009


    Das kommt drauf an ob du in der Probezeit bist, ob du schon Punkte hast etc. blabla



    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • Larsagne
    • Themenstarter

    Zitat:

    Das kommt drauf an ob du in der Probezeit bist, ob du schon Punkte hast etc. blabla


    ja ist noch in der verlängerten probezeit...


    Bei der Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis wird eine MPU verlangt, wenn die Behörde der Meinung ist, daß sie die Entscheidung nicht ohne ein entsprechendes Gutachten fällen kann. Steht eine Nichteignung des Antragstellers auch ohne MPU fest, wird auf die MPU und auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis verzichtet.
    Eine MPU wird fällig, wenn mehrfach gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde, bei erstmals alkoholauffälligen Fahrern mit mehr als 1,6 Promille oder bei wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluß innerhalb von 10 Jahren.
    War der erste Verstoß eine Ordnungswidrigkeit (max. 3 Monate Fahrverbot), wird dieser Eintrag in Flensburg gelöscht, sobald eine Lücke von mehr als 2 Jahren entsteht (Abstand Rechtsgültigkeit bis Tattag), während der kein neuer Punkt hinzukommt.
    Nach der Löschung ist er nicht mehr verwertbar, eine MPU wegen einer wiederholten Alkoholfahrt wird es dann nicht geben.


    Larsagne
    • Themenstarter

    also wenn er danach geht:

    Zitat:

    Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
    Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
    Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.


    dann wird er zu dieser Beratung müssen, bzw. können...


    ...genau das was ich schrieb


    gelöschtes Mitglied

      Mpu nur wenn alk oder drogen bzw nach ner neuerteilung auffälig


      Guck mal hier.
      habs mal ausgerechnet auf der Seite.
      Der is ausserorts gefahren oder?


      Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 30 km/h zu schnell gefahren.

      Das wird Sie voraussichtlich 80 Euro kosten.
      Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
      Außerdem 3 Punkte in Flensburg.

      Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
      nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

      Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
      Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
      der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
      Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
      Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
      Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
      bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

      Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
      bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
      Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
      Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
      Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
      absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

      Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
      Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
      Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
      Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
      Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
      (also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
      bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
      Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
      Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.


      gelöschtes Mitglied

        Hab das hier ergoogelt.

        Zitat:

        § 2a StVG Fahrerlaubnis auf Probe
        ...
        (5) Ist eine Fahrerlaubnis entzogen worden

        nach § 3 oder nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 dieses Gesetzes, weil innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen wurden, oder nach § 69 oder § 69b des Strafgesetzbuches,

        nach Absatz 3 oder § 4 Abs. 7, weil einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen wurde,

        [...
      • Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.


      • Aber mal ehrlich, das grenzt schon an dummheit.
        Solche Leute sollten den Führerschein abgeben und gut.
        Geblitzt zu werden kann jedem passieren, in der Probezeit isses ärgerlich. Aber wenn man nach MPU nochmal den Fehler macht....


        Am besten ist:

        Abwarten und Tee trinken.

        Er ist geblitzt worden und kann jetzt eh nichts mehr ändern. Warum sich also noch Gedanken machen was man bekommt wenn man's in ein paar Wochen eh noch sieht...


        ...wobei Ich an seiner Stelle mal meinen Tacho neu eichen würde oder meinen Fahrstil überdenken müsste...


        Oder den Führerschein gleich abgeben.


        Larsagne
        • Themenstarter

        Zitat:

        Geblitzt zu werden kann jedem passieren, in der Probezeit isses ärgerlich. Aber wenn man nach MPU nochmal den Fehler macht....


        richtig lesen, er hatte noch nie ne mpu, es geht darum, ob er zur mpu muss oder nicht.

        klar ist es dummheit, hab ich ihm auch gesagt. aber ihr wisst ja wie das ist, dann kommen die ewigen ausreden blablabla....

        also kann er davon ausgehen, dass er eigentlich nichts groß außer der Geldstrafe+Punkte+freiwillige Teilnahme an diesesm psychologischen Gespräch zu erwarten hat?


        Scheint so ja


        ..auf die Fahndungsliste vom BKA kommt er auf jeden Fall nicht...


        gelöschtes Mitglied

          Hab Nachschulung / MPU durcheinander geworfen, sorry..


          Wie dem auch sei... Zeugnis von geistiger Reife isses nicht gerade.. und das sollte grundvorrausetzung sein um am Straßenverkehr teilzunehmen.

          Klingt jetzt nach Moralapostel.... und ist auch so gemeint

          Aber wie schon gesagt... abwarten und vor allem Ball flach halten. (Also dein Kumpel, nicht du ^^


          Larsagne
          • Themenstarter

          Zitat:

          ..auf die Fahndungsliste vom BKA kommt er auf jeden Fall nicht...


          auf der iser schon ich frag mich eh, wie man das mit nem käfer und 34 ps schafft....


          triss, kein thema


          Zitat:

          ich frag mich eh, wie man das mit nem käfer und 34 ps schafft....


          Rückenwind und ganz viel Heimweh


          Larsagne
          • Themenstarter

          es hat geregnet...vll. wars auch aquaplaning


          wer mit 90 durch ne 60er peitscht und geblitzt wird ist selber schuld


          Larsagne
          • Themenstarter

          Zitat:

          wer mit 90 durch ne 60er peitscht und geblitzt wird ist selber schuld


          sagt ja auch keiner was anderes


          hab ich jetzt ja auch nich behauptet.
          hab das einfach ma innen raum gestellt, da muss dein kollege eben mit leben


          Zitat:

          Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
          Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
          Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
          Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
          Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
          (also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
          bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
          Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
          Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.


          Davon kann ich nur ein Lied Singen..........

          Punkte, Geldstrafe, Psychologe, Tüv-Süd, Aufbauseminar, MPU, Führerschein, Zeit und etwas klein Geld

          aber jeder wie er es verdient und wenn man aus seinen Fehlern lehrnt ist gut!


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