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3. bremsleuchte cleanen?

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

wäre es erlaubt das teil beim 6n2 zu cleanen?!



Denke mal nicht weil es der Sicherheit dient, dann darf mann sowas Sicherlich nicht entfernen.


gelöschtes Mitglied

    Also ich glaube dass mann das nicht Darf, Ist ja sicherheits-relavant.

    EDIT: Verdammt zu langsam



    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    bedenke, ältere autos haben auch keine


    gelöschtes Mitglied

      Ich glaube sobald das Teil serienmäßig verbaut ist und sicherheitsrelevant ist, muss auch es vorhanden sein.

      Damals hatten die Autos auch kein ABS und es gab keine Anschnallpflicht..


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        bedenke, ältere autos haben auch keine


        Schon klar, aber wenn du eine hast darfst du sicher nicht weg machen.
        Mann darf ja auch nicht mehr Seitenblinker cleanen wenn mann keine z.b in die spiegel baut usw.
        Weil es so der sicherheit dient.

        Falls ich mich Irre bitte berichtigen, aber denke mal ich habe recht.


        gelöschtes Mitglied

          Zitat:

          Neuwagen müssen seit 1998 nach EU-Recht (76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48) über eine dritte Bremsleuchte verfügen.


          Ich glaub in das Raster fällst du.

          Darüber hinnaus finde ich das dritte Bremslicht garnicht schlecht beim 6n2.. Wenns mitn Spoiler ist noch besser.


          gelöschtes Mitglied
          • Themenstarter

          verflucht alles klar... aber warum sollte man seitenblinker nicht mehr cleanen dürfen?! gibt doch etliche die ohne rumfahren und keine in den spiegeln etc haben


          gelöschtes Mitglied

            Das mit den Seitenblinkern weiß ich nicht genau..

            Aber ich meine das es ne Regelung gibt, die eine bestimmte Gradzahl angibt in welchem Winkel man das Blinksignal (in diesem fall also der Frontblinker) von der Seite aus gesehen muss!

            Grüße

            Tristan



            gelöschtes Mitglied
            • Themenstarter

            richtig
            der polo fällt nicht darunter was ein glueck ...


            gelöschtes Mitglied
            • Themenstarter

            allerdings macht es mich stutzig wiederum das es so etwas gibt was ich mir jetzt durchaus ueberlegt habe mir im zweifelsfalle zuzulegen (mit tüv)
            [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


          • gelöschtes Mitglied

              Ist doch n 6N aufn Bild.. die gabs auch ohne 3. Bremsleuchte


              gelöschtes Mitglied
              • Themenstarter

              aber die sache ist ja das es ihn auch mit gibt

              achja... würde das teil beim 6n2 dann auch passen oder nicht?


              gelöschtes Mitglied

                Im Gutachten steht bestimmt drin, dass eine Zusätzliche Bremsleuchte nichtverdeckt werden darf oder umgesetzt werden muss oder oder oder.

                Kennt man ja

                Passt bestimmt iwie... mit Anpassungen.
                die Heckklappe ist aber ja schon etwas anders geform.
                Schön find ich diese Hutablagensonnenblenden aber nicht, aber dadrum gehts ja nicht ^^


                gelöschtes Mitglied
                • Themenstarter

                haha stimmt naja ok ich mach mich moin mal schlau un sag dann mal bescheid


                Da das mit der Bremsleuchte ja geklärt wurde(Baujahr), würde ich trotz allem gerne noch was zu den Seitenblinker ergänzen.

                Laut Gesetz sieht es so aus: An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten.

                Maße 6N: 3715 und 1665 müsste beim 6N2 ja auch hinkommen?

                mfg


                Zitat:

                Darüber hinnaus finde ich das dritte Bremslicht garnicht schlecht beim 6n2.. Wenns mitn Spoiler ist noch besser.


                und warum haste kein spoiler drauf?


                gelöschtes Mitglied

                  Ich war grad bei der Küs, dann hab ich gleich mal wegen den Seitenblinker gefragt :


                  Antwort von dem Prüfer der KÜS:



                  Seitenblinker sind ab EU-Zulassung des Fahrzeugs Pflicht, können aber versetzt werden, in die Spiegel oder so, das ist kein Problem.

                  Sollte das Fahrzeug noch keine EU-Zulassung haben, sprich bis zu nem bestimmten Zeitpnkt der Erstzulassung, ist es erlaubt die Seitenblinker zu entfernen.


                  gelöschtes Mitglied
                  • Themenstarter

                  ok und ab wann wäre das?


                  cleanen ist ja okee aber so sicherheitsrelevante dinge würd ich persönlich dranlassen. denn wenn du schon eine hast, sei froh! das ist nämlich sinnvoll. ich hab mir extra eine nachgerüstet
                  ich würds also nicht machen


                  gelöschtes Mitglied

                    Zitat:

                    Zitat:

                    Neuwagen müssen seit 1998 nach EU-Recht (76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48) über eine dritte Bremsleuchte verfügen.


                    vielleicht ja ab da..

                    Ansonsten vertrete ich immernoch die Meinung das es ein wichtiges Sicherheitsmerkmal für Autos sind, die im Straßenverkehr teilnehmen.


                    man kann doch die heckklappe vom 1,0l dranmachen,die ist doch auch ohne.auffallen tut das eh niemandem.


                    gelöschtes Mitglied

                      Was hat denn n Motor jetzt mit der Heckklappe zu tun?

                      Spaß beiseite -> beim 6n2 gibt egal bei welchem Motorisierung nur Klappen mit 3. Bremsleuchte.


                      Und beim 6n1 ist es auch nicht Motor abhängig!

                      mfg


                      also manchmal frag ich mich wirklich was manche menschen so für vorstellungen haben!

                      diese lecuhte kann dir im zweifel dein leben retten und du überlegst ob du sie ausbauen kannst! :(
                      das is genau das gleiche wie airbag zurückrüsten, solche sicherheitsrelevanten teile müssen da bleiben wo und wie sie sind!

                      das ist genauso dämlich wie: "ich loch mir meine bremsscheiben selber weils besser aussieht!"

                      lass sie einfach wo sie is, sieht doch nichmal schlimm aus das ganze!


                      gelöschtes Mitglied
                      • Themenstarter

                      hab mich jetz auch dazu entschieden sie passend zu meinen weissen leuchten weiß zu machen, weiß aber noch nicht wie ich das mache ob es die so zu kaufen gibt oder ob es lasiert werden muss, habe poloking mal gefragt der hat ja so eine, ob er mir zurueck schreibt ist die andere frage aber das mit den blinkern ist jetzt so fraglich ^^


                      gelöschtes Mitglied

                        Wenn einem mal Langweilig ist kanns ja mal durchlesen sind ja nur 87 Seiten.......
                        [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


                      • gelöschtes Mitglied
                        • Themenstarter

                        danke der ist echt gut


                        Zitat:

                        bedenke, ältere autos haben auch keine


                        Hat garnix zu sagen! Ab nem bestimmten Baujahr (meine es wäre 2000 gewesen) ist diese PFLICHT!


                        gelöschtes Mitglied
                        • Themenstarter

                        ja habs nachgelesen die ist wohl nach eg typgenehmigung pflicht, sprich integrierte sind eben pflicht... verflucht xD


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