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Warum sind eure Polos so tief und eingetragen?

*Jey-Jo*
  • Themenstarter

die Billigeren...zb Jom hat früher bis 85mm produziert mitlerweile nur noch bis 60...

Halten a Paar Jahre und wenns fertig is kommt das Nächste

bin ganz froh das ich eins gefunden hab wo bis 85mm runter geht



jetzt rate mal warum die neuen nur noch bis 60 gehen!

dreh in so tief das die lichtaustrittskante passt und dann geht das!


Zitat:

innerhalb von einen tag?

niemals


nein nein^^
das fahrwerk ist ja schon 1 jahr in dem auto. vorbesitzer und so



gelöschtes Mitglied

    ganz ehrlich,hier wird nur noch geredet wer was wie eingetragen bekommen hat.

    fakt is das er das fahrwerk so legal nicht eingetragen bekommt. punkt. aus

    @themenstarter:und von wegen hochhaus und rum jammern. wenn du so tief sein willst kauf dir ein go-kart. du scheißt dich wegen 2 cm ein. kanns nich mehr hören. sorry. es gibt nich umsonst gesetze wegen mindestbodenfreiheit.

    wärst nicht der erste der aufn verkehrshuckel rum schaukelt und ich würde noch anhalten und dich auslachen.


    mein TÜV prüfer geht nach dem gesetzt. Er tut in keinster weiße illigales.


    Mal Ehrlich? Was willst Du denn? Fahrverhalten oder Optik?

    Schraub ihn doch einfach etwas höher und hole dir den Segen beim Tüv.

    Oder willst Du immer in den Rückspiegel schauen ob die Polizei irgendwo in der nähe ist.

    Man kann nicht alles haben. Meine ist auch etwas höher wie früher, will ja auch fahren und nicht kriechen!


    Obs Eingetragen wird oder nicht hängt immer von verschiedenen Dingen ab...

    1. Am Fahrer, wenn der schon so aussieht als könnt der nicht bis 3 zählen gibt das sowieso schon keinen
    2. So verschandelte Kisten mit Schwellern, Aufklebern etc haben ebenfalls schlechte Karten
    3. Wenn 1. zutrifft sollte besser alles von einer Werkstatt gemacht worden sein und belegt werden können



    gelöschtes Mitglied

      weder punkt 1 noch 2 noch 3 sind wichtig für eine eintragung...

      mein polo hat garkeine schweller,optisch seriennah und kein tüv hat mir mein fahrwerk eingetragen weil im gutachten mindestbodenfreiheit 70mm stand....



      wo misst man den lichtaustrittskram? gehe dann gleich mal runter in die garage nachmessen, mal sehen ob ich was interessantes zu erzählen habe.
      weil punkt 1 bei mir zu trifft



      gelöschtes Mitglied

        bei serie unterkante scheini und bei linse unterkante linse


        Also Unterkante Scheinwerfer 48cm.


        Machs Licht an und halte nen Blatt Pappier davor

        Und von da wos hell ist an nach unten Messen

        MfG Ali


        mich hat der tüv 2x heim geschickt ... musste zum glück nie was zahlen ... hab auch nie hoch geschraubt , iwann haben se dann gesagt ok jetzt is gut xD
        und ich hab mir nur ins fäustchen gelacht


        haben wohl gemerkt das es nichts bringt wa


        gelöschtes Mitglied

          und warum hamse ihn nach haus geschickt.? zu tief? dann sollte der prüfer vorher nachher nachgemessen haben. wenn nicht ist auch das keine legale eintragung. aber was solls,macht wie ihr denkt aber heult dann nicht rum über scheiß tüv,polizei,aufsetzen,punkte und geldstrafen.

          haltet euch an auflagen und es sollte fast nichts schief gehen.


          *Jey-Jo*
          • Themenstarter

          wenn du nix sinnvolles beitragen willst. Lass es!


          im gegensatz zu dem meisten anderen sinnfreien misst, ist das was er beiträgt sinngemäß!

          es gibt nunmal regeln und vorschriften... und wenn das ding nicht tief genug ist mach dir anständige felgen drauf damit der radkasten wenigstens vernünftig gefüllt aussieht, oder pack noch nen meter glasfaser dran...

          in nem forum wird disskutiert, kritisiert und geholfen...
          da braucht man nicht meinen jemanden dem mund verbieten!


          Zitat:

          wenn du nix sinnvolles beitragen willst. Lass es!


          Is doch was sinnvolles, jedenfalls wenns darum ging:

          Zitat:
          und warum hamse ihn nach haus geschickt.? zu tief? dann sollte der prüfer vorher nachher nachgemessen haben. wenn nicht ist auch das keine legale eintragung. aber was solls,macht wie ihr denkt aber heult dann nicht rum über scheiß tüv,polizei,aufsetzen,punkte und geldstrafen.

          haltet euch an auflagen und es sollte fast nichts schief gehen.


          @ >Fidikuss<: warum dreshst du nicht einfach n stück hoch so das es reicht, versteh ioch echt nich

          Hast du nu schon n Gewindefahrwerk

          Zitat:
          in nem forum wird disskutiert, kritisiert und geholfen...
          da braucht man nicht meinen jemanden dem mund verbieten!


          Danke dafür

          Immer wenn eine Frage gestellt wird sollte mit Kritik gerechnet werden

          MfG Ali


          gelöschtes Mitglied

            @Fidikus: Meine Beiträge sind schon sinnvoll. Du musst nur langsam mal begreifen das dein ganzes Thema hier sinnfrei ist.

            Niemand kann dir hier legal helfen wenn du außer rum jammern nichts an deiner höhe ändern willst.


            hi ich weiß das gehört jetzt nicht zum thema aber bei mir hat der tüv die höhe an hand des abstandes fahrbahn unterkante nummernschild hinten und abstand mittelschaldämpfer und beim seili gesamt höhe der karosse dachkannte irgendwie hält das wohl jeder anders


            fakt ist regeln sind regeln....

            alles was sich ausserhalb davon befindet, ist und bleibt Illegal.

            lichtaustrittskannte ist min. 50cm ab bj.86 (glaub ich) alles was tiefer ist ist gesetzeswiedrig.



            Ey Thristan bitte

            Danke


            Das Thema wurde geschlossen.

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