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Spurplatten

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hey leutz
wie weit dürfen die felgen rausstehen? will mir spurplatten draufmachen (hinten und evt vorn=) mein polo rollt auf felge 7x14 und 195/45 .
hab gehört das nur das pofil im radkasten sein muss ?! stimmt das ?



ja, das profil muss drunter bleiben und schleifen darf nichts

mfg


gelöschtes Mitglied

    http://www.polotreff.de/html/pages...k/search.html

    Greetz

    XBM



    genau so ists


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    also darf die felge mit reifen überstehen? kriegt man auch eingetragen?


    wenn sonst nix schleift und eben die lauffläche (also das profil) nicht rausschaut, dann ists kein problem...


    so viel zum thema die lauffläche muss verdeckt sein!

    war eben beim tüv

    die meinten die neue autos (meiner bj.98) haben im brief ne eg-nummer stehn...
    und bei denen muss der komplette reifen abgedeckt sein!1

    mir reichts langsam mit denen....


    so ein scheiss....

    fahr zu einem anderen tüv... wie sollten dann alle anderen hier das zeugs eingetragen bekommen haben?


    Er hat aber Recht, bei den eg Autos muss ALLES im Radkasten sein. Das hat aber nix mit neu oder alt zutun soweit ich weiß sondern ob's nen reimport ist oder nicht.



    aber das ist doch genau derselbe polo?!?!?!?!


    Okay hab nu mal was gesucht und in nem anderen Board noch was gefunden:

    Es ist so hast du eine ABE Nummer in Fahrzeugschein dürfen die Felgen rausgucken nur die Lauffläche muss im Radkasten verschwinden von 9 bis 3 Uhr (wie schon gesagt) Hast du eine EG nummer im Fahrzeugschein muss die Felge auch im Radkasten verschwinden. Und bei den neueren Autos sind diese Fahrzeuge nur noch mit EG Nr.

    Es kommt halt nur auf die Nr. drauf an, weil dann fällt es unter nen EU Gesetz.


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    ist doch alles scheiße mit tüv und so... ist das selbe auto eg nummer hin oder her... die haben doch beim tüv die kappe am brennen


    von 9 bis 3 uhr?


    Ja kennste ned die Positionsangabe ? 9 (21) uhr links mitte bis 3 uhr ... rechts mitte


    die verbreiterung darf aber auch nich zu breit sein. das geht voll aufs matereial und trägt dir keiner ein. die lauffläche muss abgedeckt sein. und das gesetz. wenn man auf den reifen von der seite guckt ist es ca 10 und 2h. das reicht.

    mfg
    cassius


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    das mit dem 9 bis 3 uhr checke ich irgendwie nich im zusammenhang mit spurverbreiterung


    OT: Das is doch nur der vergleich mit einer Uhr ... Stell dir deinen Radkasten als Kreis vor und dann halt ne Taschenuhr daneben ... von 9 uhr (links in der Mitte des Kreises) bis zu 3 uhr (rechts in der mitte des Kreises) muss deine Lauffläche abgedeckt sein. Damit wollte er nur sagen dass du keine Abdeckung unterhalb diese gedachten Linie brauchst.


    gehe zum anderen tüv suche oder frage nach wer es ne so eng sieht und fahre da hin mache ich auch und siehe da meine räder schauen ca 2cm raus habe ich eingetragen bekommen so wie mein fw ist a abgenommen ohne teilegutachten also gehe immer zu den der mit passt oder es ne so enge sieht das klappt! vorallen wenn einer ein fabel für alte autos hat noch besser


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