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Zivi Frühzeitige Entlassung <- Gehalt

area51
  • Themenstarter

Nabend!

Damit ich meine Ausbildung pünktlich am 1.8 anfangen konnte, wurde ich 2 Monate früher aus dem Zivildienst entlassen.

Undzwar musste ich mir den August quasi freinehmen von meinem Urlaub und habe die Erlaubnis für eine Nebenbeschäftigung bekommen. Im Gegenzug wurde mir der September geschenkt.

In meiner Zivildienstzeitbescheinigung steht 01.01.09 - 24.08.09.

Theoretisch müsste mir meine Zivistelle doch dann den August auchnoch anteilig für die 24 Tage bezahlen oder nicht? Ich habe ledigtlich mein Entlassungsgeld und die Fahrtkosten für Juli bekommen, nichtmal das Verpflegungsgeld, dass auch im Folgemonat erst bezahlt wird!

Wie seht ihr das?



gelöschtes Mitglied

    Normal ja.. weiss aber nicht ob es laut Gesetz ne Prozentuale Grenze gibt.. müsset man mal nachlesen..


    Müssen sie bezahlen!



    also da ich bürozivi und mittlerweile festangestellt bin in dem unternhemen und cih mich zu zivizeiten sehr viel damit beshcäftgt habe sieht das ganze so aus:

    1. kannst du wenn du zum 1.8 eine ausbildungsstelle hast einen antrag auf frühzeitige entlassung ausm zivi stellen. somit endet deine zivizeit zum 31.07.09, d.h. du hast letztendlich statt 9 monaten nur 7 Monate Zivi gemacht, welche du voll bezahlt bekommen solltest. dein entlassungsgeld (ist am 1.8.09 auszuzahlen und sollte zu diesem konto auch auf deinem konto, spätestens am 2.8. sein)wird dir nur anteilig bezhalt, da du ja keine volle zeit erfüllt hast. wie viel das genau ist kannst du im leitfaden für zivildienstleoistende nachlesen.

    2. dein resturlaub verfällt zum 01.08.09, wo du ja eig mim zivi aufgehört hast. egal ob genommen oder net, der ist weg. eine auszahlung des urlaubes ist für zivildienstleistende nicht vorgesehen.

    3. hast du keinen anspruch auf jegliche zahlungen im august da du dein zivildienst frühzeitig beendet hast. warum deine zivildienststelle so en schmarn 24.08.09 da rein schriebt ist für mcih unverständlich.

    4. würde ich darauf bestehen das das korrekt ausgefüllt da ist, da sonst ansprüche wie zB ggf. kindergeld entfallen für diesen monat. außerdem ist es etwas komisch wenn du später dich iwo bewirbst und derjenige im lebenslauf sieht asubildung ab 01.08.09 und zivi bis 24.08.09. ein wiederspruch.

    5. sieht ein ziviende zum 24.08.2009 eines moants stark nach rauswurf und nicht nach frühzeitiger entlassung aus. würde ich dringends klären.

    6. sollte deine dienststelle dir da net weiter helfen können, nicht wissen oder sich quer stellen, gibt es einen beauftragten vom bundesamt für zivildienst. wer des bei dir in deiner gegend ist findest du auf der seite vom bundesamt für zivildienst.


    sollten sonst noch fragen haben frag mich hoffe helfe dir weiter.

    grüße


    area51
    • Themenstarter

    Zitat:

    4. würde ich darauf bestehen das das korrekt ausgefüllt da ist, da sonst ansprüche wie zB ggf. kindergeld entfallen für diesen monat. außerdem ist es etwas komisch wenn du später dich iwo bewirbst und derjenige im lebenslauf sieht asubildung ab 01.08.09 und zivi bis 24.08.09. ein wiederspruch.


    Das hat das Bundesamt für Zivldienst in meiner frühzeitigen Entlassung so geschrieben.

    Ich hab Urlaub mit Erlaubnis für Nebenbetätigung von 01.08 - 24.08.

    Und bin ab 24.08 entlassen. Also müssen die doch zahlen?!


    ehm nebentätigkeit is max 400 euro job nicht ausbildung


    area51
    • Themenstarter

    Zitat:

    ehm nebentätigkeit is max 400 euro job nicht ausbildung


    Falsch: Mir wurde explizit erlaubt die Ausbildung in der Zeit anzufangen.


    ja aber trotzdem ist ausbildung keien nebentätigkeit

    also fürhezitige entlassung zum ausbildungsbeginn oder falsch formuliert. auf jeden fall hast du in dem fall kein rehct auf dein geld.


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