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Rechte 07er Kennzeichen

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hallodri miteinand
So habe folgendes Problem,habe seit 3 jahren 07er kennzeichen und habe damals mein fahrzeug brief +schein entwerten lassen,damit ich alle eintragungen noch schw.auf weiß vorlegen kann.nun folgendes probl.
unsere freunde und helfer haben mich letztens vom treffen nach hause angehalten und alle eintragungen angezweifelt.es sind reguläre eintragungen,nichts getürktes oder so,alles normal weg.war hatte post vom landkreis bekommen zur kontrolle,alles io außer den offenen lufti den ich eintragen oder zurückrüsten soll ansonsten hat der landkreis nichts gesagt,nun kriege ich post von der bußgeldstelle (wieviele ämter rühren da überhaupt drin rum) und klagen mich folgender weise an.
1.ein fahrzeug in betrieb genommen obwohl es nicht zum verkehr zugelassen ist.
2.unvorschriftlich gebautes fahrzeug in betrieb genommen.(radabdeckung,luftfilter)wie gesagt getüvt außer lufti.
3.angeblich mein kennzeichen was nicht den vorschriften entspricht.(war lediglich nich angebaut,weil sonst zu tief aber ordentlich sichtbar auf'n a-brett.
mein anwalt sagt das die das einfach so pauschal behaupten können und ich auf den kosten bzw.rennereien usw.sitzen bleibe.
fahre mit diesen eintragungen schon knappe 10 jahre rum und habe etliche kontrollen gehabt (mal von den tüv und landkreiskosten zum eintragen abgesehen)
wer hat ähnliches erlebt,kann mir helfen oder hat links die mir helfen können.geht nir nur ums brinzip ob jeder gesetzeswächter kann wie er will.

danke und wäre super wenn ich hilfe kriege.



du rufst da an und lachst die aus

ganz einfach einfach gegen die falschen beschuldigungen angehen und gegen die bußgeldbescheide , auch wenn erneuert was kommt


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

genau das hab ich seit jahren auch gedacht,aber so richtig schwarz auf weiß kann mir das niemand zeigen.mein anwalt hat selbst nen fertig gemachten 2er golf und freut sich schon drauf das zu regeln aber wie er sagte haben die tatsächlich das recht dazu.werde nen teufel tun alles nach den vorstellungen des wachtmeister x umzubauen damit der wachtmeister y sich nächstmal über andere sachen in frack pissen kann.



Also in S-H ist es so, dass das Fahtrzeug lediglich verkehrssicher sein soll.
d.h. Bremse, Lichter und Reifen(Profil) müssen im einwandfreien Zustand sein.
ich habe noch nie Probleme meinen 07er gehabt, hatte auch schon ein Paar kontrollen, (einmal nach der arbeit) kein Problem,

und einmal wirde ich Nachts darauf hingewiesen, dass es sich bei der Tageszeit, wohl nicht um eine Probefahrt handelt. und ich bitte die Auflagen
bezüglich der Nutzung beachten soll.
das war mit meinem Caddy, da ist nichts eingetragen. also ich habe noch nie gehört, dass es solche Probleme, vor allem nach einem Treffenbesuch, gibt

Gruß,
Nils


Naja um ein Bußgeld wirst du nicht rumkommen!

Punkt 1 fällt schonmal weg, aber wegen dem Luftfilter und deiner "Kennzeichenmontage" werden sie Dich belangen können!



Interessiert jetzt auch wirklich.

Nach meinem Wissenstand müssen § 30 STVZO und §31 STZO beachtet werden.

Solange sich hieraus kein Vergehen (Verstoss) ableiten lässt, würde ich die Aktion auch nicht so recht verstehen.

Dein entwerteter Brief spielt hier eigentlich gar keine Rolle mehr (da ENTWERTET = wertlos)


gelöschtes Mitglied

    Aber wie ist es mit neuen bestimmungen wie die Reifenabdeckung usw.. ebenso die verwendung von Luftfilter und ESD.. ist ne kritische frage da sich in den letzen zehn Jahren so einiges geändert hat


    Ganz einfach z.b. Ich fahre z.b.eine Felge, die erst seit einem halben Jahr gebaut wird, dann kann ich nicht erzählen, dass ich schon 10 Jahre so fahre.

    Es gilt dann die neue Vorschrift und entsprechend würde ich alle Umbauten einordnen.

    Natürlich kann ich den alten Brief zur " Diskussionshilfe oder Argumentationshilfe" mibenutzen aber rechtlich gesehen ist er meinen Augen entwertet


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    so habe mir eure antworten durchgelesen,interessant.nun mal alle paragraphen die die mir vorhalten.
    zu 1: §3 abs.1,§48 FZV,§24StVG 175 BKat
    zu 2: §30 §69a StVZO, §24 StVG, BKat
    zu 3: §10 Abs. 1, 7, 12, §48 FZV, §24 StVG, 179 BKat
    Die Verstöße stehen in Tateinheit (§19 OWig) zueinander.
    Da steigt ja keine Sau durch..



    Danke für die Aufstellung

    Werde ich mir mal in Ruhe reinziehen, geht aber sicher nicht in 5 Minuten


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Meines Erachtens war letzter Standpunkt, das ich durch die roten Nummern das Fahrzeug lediglich verkehrssicher (sprich Licht, Bremsen und Reifen) führen muss.Deshalb war das ganze ja so interessant, da man einiges tunen kann, was im *Normalfall* nicht möglich ist.Bei mir ist es ja aber so, das die Sachen (bis auf Luftfilter) im alten Brief eingetragen waren.


    Zitat:

    Meines Erachtens war letzter Standpunkt, das ich durch die roten Nummern das Fahrzeug lediglich verkehrssicher (sprich Licht, Bremsen und Reifen) führen muss.Deshalb war das ganze ja so interessant, da man einiges tunen kann, was im *Normalfall* nicht möglich ist


    Das ist auch mein Stand, darum hatte ich mich auch für die 07er entschieden besonders bei meinem Caddy.
    wie vorhin schon geschrieben.


    Nur mal eine kurze Frage: hattest du die Fahrt ordnungsgemäss im Fahrtenbuch eingetragen?


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Ja sicher, wurde aber auch gar nicht kontrolliert..


    Na gut nächste Frage (Die Fragen kommen so nacheinander, weil ich selbst erst mal so richtig nachdenken muss und mir das Stück für Stück auFgeht)

    Normalerweise ist doch die Feststellung solcher "Mängel" Gutachtersache und nicht die des Polizisten (der kann doch nur vemuten und "anklagen")

    Das scheint bei Dir doch wohl nicht der Fall gewesen zu sein, oder war da ein "mobiler" Gutachter anwesend?


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    genau.
    das mit'n lufti geb ich ja zu,aber alles andere nich,das war'n dipl.ing der weiß was geht und was nich,haben über die radabdeckung diskutiert und da hat er eingestimmt das das was über steht garnich mit der fahrbahn in berührung kommt.wie gesagt wenn jeder haffel alles anzweifeln kann wie er lustig ist brauchen wir keine eintragungen bzw.tüv.
    desweiteren werde ich auf demn kosten des vergleich gutachtens sitzen bleiben und das seh ich nicht ein,bzw.suchen die nen gutachter aus?man kann froh sein tüv prüfer zu haben die mit technischen verständnis an die sache ran gehen und nich irgent welche paragrafen hengste.schließlich steht er als dipl.mit seinem namen dafür das es technisch keine mängel giebt.


    Na nun beruhig erstmal wieder ein bisschen (kann ich ja verstehen)

    Also, es war ein (für solche Dinge zugelassener) Gutachter anwesend, der letzendlich die "Mängel" festgestellt bzw. bestätigt hat?

    Liegt Dir dieses Gutachten (Mängelbericht), verantwortlich gezeichnet vom Gutachter, vor oder ist er Dir wenigstens namentlich bekannt?

    Nebenher: ich kann die Kisten, wo die Räder "neben" den Autos stehen und Autos die benutzt werden, um arme Ameisen zu jagen und zu erlegen auch nicht leiden, aber Recht muss Recht bleiben


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    ne ne ich bin ruhig
    also es waren nur 2 polizeibeamte (betonung beamte)die meinten ahnung zu haben und gleich alles bezweifeln und das ist das was mich ankotzt.wie du mein alter ersehen kannst bin ich keine 20 mehr und schraube seit über 20 jahren an meinen autos rum,habe immer alles ordnungsgemäß eintragen lassen und spiele nirgens wildsau und es giebt bestimmt schlimmere sachen wo sich die freunde in grün mit beschaftigen sollten.bin dankbar für jeden der mir hier helfen möchte egal ob ich ameisen jage oder nich denn da geh ich gegenan.also du scheinst dich mit der materie ja zu beschäftigen und das freut ein


    Also in meinen Augen kann die Rechtmässigkeit, ob die Vorwürfe berechtigt sind, nur von einem Gutachter bestätigt werden, und da Du ja Dir ganz sicher bist (und Alles dafür notwendige veranlasst hast, Luftfilter lassen wir mal Aussen vor, ist im Gesamtzusammenhang ja auch nur eine Bagatelle) nicht illegal gehandelt zu haben, würde ich in den strittigen Punkten Widerspruch einlegen. Am besten wäre natürlich, wenn Du die alten TÜV Gutachten noch hättest (mit Unterschrift des Prüfers usw.)

    Nichts anderes müsste Dir aber eigentlich Dein Anwalt gesagt haben.

    Übrigens ich selbst bin schon lange keine 20 mehr und schraube ......


    hallo zusammen. ein zweier steht schon noch in meinem alter aber habe grade trotzdem aufmerksam eure diskusion durchgelesen.
    natürlich bin ich kein anwalt aber um ganz frei und nach gutem menschenverstand zu urteilen, muss ich m944m zustimmen mit dem was er schreibt. zumindest in dem zusammenhang das der verstoß den du angeblich begangen hast durch einen gutachter zu untermauern ist. und meine betonung liegt auf IST! der beamte wird sicher nicht beamter und gutachter in einem sein, somit kann man davon ausgehen das er nicht qualifiziert ist solche mängel zu fachgerecht zu beurteilen. festzustellen ja, aber nicht zu beurteilen und sicherzustellen. somit kannst du in deiner stellungnahme den sachverstand des polizisten in dieser sache anzweifeln, und jeder richter wird dir recht geben. der "alte" entwertete brief könnte dir letztendlich noch als entlastungsmittel dienen falls es zu einer verhandlung kommt, aber das dauert ja leider bekanntlich.
    ich frage mich aber auch noch wie dein anwalt behaupten kann, das die polzei das so einfach darf, bzw. die herren den technischen zustand deines fahrzeuges beurteilen und letztendlich ein gesetztmäßiges urteil darüber fällen darf. wenns wirklich so wäre ist der tüv doch überflüssig, oder?
    es ist mit sicherheit ein unterscheid wenn du ohne rückwärtige beleuchtung in der nacht unterwegs bist, von der in der tat ein wirklich verkehrsgefährdendes potenzial ausgeht, als wenn deine felgen angeblich zu weit raus stehen und nicht eingetragen sind. für die überprüfung der beluchtung braucht die polizei keinen sachverstand, aber wenns um technische sachen geht sollte ein gutachter zuständig sein.

    da kommt mir eine weitere frage: man sieht doch in letzter zeit immer häufiger tv serien die denen lkw fahrer von der polzei verdonnert werden, weil ihre wägen nicht der stvo entsprechen oder es an der beladung hapert. da is meistens kein gutachter zu sehen. aber manchmal sind sie dann doch wieder beim tüv zu sehen. hm...


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    nun denn,das hört sich alles logisch an was ihr so schreibt aber belegen kann mir das alles keiner,nich mal'n anwalt.hab auch mal gegooglet und das steht tatsachlich was von nem §49 außerordentliche zulassung oder so, wo es heist das das auto keine zulassung besitzt,deswegen auch rote nr.und der halter für licht,bremse,profiel verantwlich ist,sonst nichts.....mal abwarten,die gesetzte werden hier in letzter zeit oft geändert wo niemand was von mit kriegt.wustet ihr das so ne dinger mit OWiG wie das bei mir grad der fall ist mit mehr als 5000 tacken zu buche schlagen können? ich auch nich,gibts auch erst seit kurzem.laß mir da auf jeden nichts erzählen und laß den rest vom anwalt machen und warte ab.werde wies ausgeht schreiben


    Ich könnte mir z.b. auch vorstellen, dass es nicht unerheblich sein könnte, dass Deine 07 Zulassung quasi noch die "Alte" (20 Jahre usw.) ist und deshalb auch hier im Rahmen des Bestandschutzes auf jeden Fall noch die alten Regeln gelten sollten.
    Das ist aber dann wirklich eine Frage für einen echten Juristen, aber vom Gefühl her nicht uninteressant, da Du ja nach den neuen Regeln mit Deinem Fahrzeug so wie so noch nicht fahren dürftest.
    (Egal in diesem Moment in welchem technischen Zustand bzw. Ausrüstung)

    Wenn es für Dich im Moment wahrscheinlich auch keinen Spass macht, für mich sind solche Themen und Ergebnisse immer sehr interessant und wichtig zu wissen.


    hallo habe mir das mal gerade hier durchgelesen......
    brauchst keine angst haben dir können dir gar nichts....
    du hast "07" nr....scheiss egal was du drauf hast ob luftfilter,....
    ist halt 07 nr,,,
    wir haben auch ei n polo mit 07 nr....
    haben uns auch mal an gehalten wollten uns eine anzeige geben stilllegen bla bla bla....
    (der polo hat doppel vergaser,krümmer uns...und sehr laut
    der wollte sich erkundigen ob das so seine richtig keit hat...und kam gar nichts weiter...
    07 nr halt
    und auserdem was wollen sie den kontrollieren...
    steht doch gar nichts drauf auf den roten fahrzeug schein


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    @m944m ja ich habe noch das alte nationale recht,die neuen sind eu recht und die sind lockerer wie die nationalen rechte so hat mir das'n tüv prüfer gesagt.
    @vwpolofreak das stimmt das da überhaupt nichts zu kontollieren ist und meine ehemaligen eintragungen könnte ich als diskusions grundlage nehmen.ich suche mir nun nochmal 1bis2 neutrale prüfer die mir das mit der radabdeckung bestätigen,mehr kann und will ich nich machen und dann mal sehen was die juristen da so machen.ist halt nur sehr merkwürdig das ich die rad reifen kombi schon ca.15 jahre drauf habe und etliche kontrollen hatte und auf einmal steht man mit'n rücken zur wand und bleibt auf rennereien und kosten sitzen.da macht das basteln und pflegen von alten autos kein spaß mehr.egal armes deutschland kann ich nur sagen


    Rennerei ist leider richtig und kann einen in diesem Zusammenhang auch anko.......zen, vor Allem unter dem Gesichtspunkt dass "auf der anderen Seite" auch in dem Fall, wenn Alles zu Deinen Gunsten entschieden wird, kein Einsehen herrschen wird, man wird ein solches Fehlverhalten immer rechtfertigen, ein "Rückzug" oder gar eine Entschuldigung wirst Du wohl nie erhalten. (aber ich glaube in "unserem Alter" sieht man solche Fehlverhalten im Endeffekt dann doch schon etwas abgeklärter)

    Bei den Kosten bin ich mir allerdings auch ziemlich sicher, dass die bei der Staatskasse hängenbleiben, aber eigentlich hast dann doch wieder Recht, denn wer zahlt letztendlich in die Staatskasse ein?
    Leider trifft es in diesen Fällen nicht die "Verursacher" selbst (persönlich)

    Wobei ich allerdings in solchen Fällen auch schon Disziplinarverfahren "angestossen" habe


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Wobei ich allerdings in solchen Fällen auch schon Disziplinarverfahren "angestossen" habe
    wenn sowas durchzuboxen ist,ist das ne überlegung wert.mal schauen und besten dank für eure meinungen,macht mut nich immer klein bei zu geben


    Wie gesagt, auch wenn Du "Ameisen umbringst", Recht muss Recht bleiben

    Für Die Überlegung "Diszi" :
    -Es ist günstig, wenn ein Zeuge benannt werden kann
    -Es ist günstig, wenn der "Gegenüber" sich auch in seinem Verhalten dir und der Sachlage gegenüber nicht ganz korrekt (Stichwort Höflich bzw. Korrekt, neutral) verhalten hat


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      Wobei ich allerdings in solchen Fällen auch schon Disziplinarverfahren "angestossen" habe
      wenn sowas durchzuboxen ist,ist das ne überlegung wert.mal schauen und besten dank für eure meinungen,macht mut nich immer klein bei zu geben


      Kannst uns ja mal auf dem Laufenden halten, ich denke das wäre für viele Interessant auf was man achten muss und wie man sich evtl. wehren kann


      Hattest du die Felgen aus dem Anhang drauf, als die dich angehalten haben?


      SN152015.JPG
      SN152015.JPG
      SN152016.JPG
      SN152016.JPG

      Hallo Peter,
      Wenn du beim Gutachter bzw. beim Tüver warst und der nur den luffi angesprochen hat.
      Musst du doch irgendeine Bescheinigung darüber haben das es I.O war.

      Dieses Kopieren und im Einspruch zurück schicken.Falls nichts vorhanden geh wieder hin und lasse dir das bestätigen mit Name
      etc.


      Ich denke aber das es sehr schwierig wird, da du in Beweispflicht bist.
      Und nachweisen müsstest das das Fahrzeug bei der Begutachtung auch so ware als die Kontrolle war.

      Aber denke das hat jetzt nichts wegen der 07er zu tun.
      Sondern wäre jetzt ein regulär Fall bei normal zugelassenen Fahrzeugen .

      Aber wenn dei Rechtsanwalt nicht sicher ist wie das geht solltest du dir vielleicht nochmal einen Rat von einem 2ten einholen.


      polotreff.de
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