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ATS classic mit 175/50 /13

ja aber 60/40 ist ja scheiße hoch,
früher war einfach alles geiler....... :( :'(

da fahr ich lieber mit 07 Kennzeiche rum.
Aber höher machen geht gegen meine Würde, eher Tiefer.



mit 60/40 und 175/50R13 biste doch schon unter 50 mein ich....also müsste der prüfer da schon ein auge zudrücken

und bis nächstes jar is das bestimmt auch beimletzten tüv angekommen das die rad reifen kombi nichmehr eingetragen wird


ganz ehrlich.....
als der polo rauskam, haben wir DAMALS, 100/100 verbaut und dann noch 13er, kann sich einer überhaupt vorstellen wie geil das war.
Warum muß alles so kompliziert werden.

Dann bekommt halt meine Frau einen normalen Polo ich nehm dann das rote etwas und mach dann das Tüv-möglichste, was am tiefsten geht.
Aber diese 50cm Regel ist sowieso das allergeilste.

Grüße



Ich selber hab auch en 80ziger Fahrwerk drin und hab 14" mit 195/45 R14 das ganze auf ner 8" Felge hatte beim eintragen aber auch Probleme zwecks tiefe.


tja bis 88 gabs keine regel zur höhe des fahrzeugs...konntest quasi machen was du wolltest

naja mit der 50cm regel hab ich kein problem...weit drunter is beim polo im alltag ehh net fahrbar


Bei mir gehts gut. Die 50 hatte ich net ganz swaren 48,5.


ich stand beim 60er schon bei 49,5 und nu beim 80er hab ich noch nicht nachgemessen.
werd ja am mittwoch mal beim tüv vorsprechen, werd alle Gutachten mitnehmen und dann mal Anworten suchen und ich hoffe auch finden.


Es zählt ja nicht die Lichtunterkante wie es die meisten messen sondern die Lichtaustrittskante und die ist ca. 1,5 höher.


Ich fahr die Reifen auf meinem G40 doch Trägt niemand mehr die reifen ein nicht über 45 PS da sich durch den abroll umfang wohl einiges ändert musste damals als er noch 45 ps war tachoangleichung machen und und und, lass es besser es lohnt nicht die haben mir wegen der angleichung sogar die original bereifung gestrichen. Und wer sagt BLÖDSINN der hatte nen Prüfer der KEINE AHNUNG HAT



Mensch,Mensch was klugscheisser hier doch sind

lebt ihr auf Mond oder was......mache mit jedem sofort eine wette das wenn ich hier ein Fahzeug hier stehen habe, das ich gaaaaaaaaaaanz legal eintragen lassen kann wenn alle auflagen erfüllt sind
Ob tiefer oder nicht ist völlig schnurz........ klar bei einer tiefe von 80 wird es auch mit der eintragung äng.
Und es stimmt schon das es schwerer ist eingetragen zu bekommen wie früher, aber es wird noch gemacht!

Aber manche wissen es einfach besser hier


Ja ne ist okay.....
träum weiter


locker bleiben knut......wenn du kein plan hast fahre dein radel weiter


glaub mir mein freund es ist nicht mehr so wie du denkst, deutschland ist nicht überall gleich. beispiel Kennzeichen, eine Gemeinde weiter dürfen sie nur ein kennzeichen in der größe eines Pizzableches drauf machen. Wir dürfen ganz ganz kleine drauf machen.
So wird es auch mit den Eintragungen sein, es gibt tatsächlich die Möglickeiten das man die 13er nicht mehr eingetragen bekommt. Liegt sicher alles am ermessen des Mister Tüv. Du hast vielleicht Glück gehabt und meine Prüfung steht ja bald an und ich habe hier bei unserem Tüv schon die ersten Bemerkungen bekommen.
Ich hoffe einfach alles eingetragen zu bekommen. Weil sonst finde ich, schaut die Kiste scheiße aus.
13er müssen es einfach sein. Jeder wird hier seine eigene Erfahrung gesammelt haben.
Kenne auch jemanden der es geschafft hat. Aber auch welche die ohne wieder nach hause gefahren sind.


Ist ja wohl logisch........aber manche meinen wohl es würde überhaupt nicht mehr gemacht werden und das ist völliger Bullshit........daher sagte ich ja auch, es müßen einige AUFLAGEN erfüllt werden.
Andere Länder andere sitten ist auch klar......hier geht es fertig!


Jeder sieht es anders ich kann du das sagen was hier Sache ist und hier ist es nunmal nicht möglich, egal wat für Auflagen man vorweisen kann die sind einfach strickt dagegen :-! wat solls bei mir sind se drin und gut ist ^^


aber ist es nicht herrlich in diesem Land...
da steht ein Polo mit 13er und du denkst dir, ja geil will ich auch so machen, fängst an und baust, denkst jab alles kla,r ab zum Tüv und dann sagen die, äh ja wie jetzt, sowas machen wir nicht mehr, vor paar Jahren hätten wir es noch gemacht aber jetzt doch nicht mehr.
Käse alles Käse, das sind so dinger auf die kann ich rein gar nicht, bestimmt so eine EU scheiße.
Ich hoffe Ihr versteht mich......möchte nicht wissen, was nicht noch alles mal erlaubt war und nu nicht mehr. Nur weil da so ein paar Bürohansen sich mal zusammengesetzt haben.


Zitat:

.möchte nicht wissen, was nicht noch alles mal erlaubt war und nu nicht mehr.


Offener Lufi mit Auspuff in Kombi.


ganz einfach... nen polo mit 60/40 und 175/50 13"kann NIE die auflagen erfüllen.
das man es eingetragen bekommt ist gar keine frage, das macht mein tüver sofort, was nützt es aber, wenn man angehalten wird und sofort stillgelegt weil man die auflagen nu einmal nich einhalten kann? das man jeden scheiß eingetragen bekommt heißt doch nix.. das is für mich klugscheißen. mein tüver hat auch auf nem peugeot 206cc nen asi japan spoiler aus alu eingetragen, was nie und nimmer auflagen erfüllt


Zitat:

japan spoiler aus alu


yeah geschnetzeltes

und eintragung is schon lange nicht mehr eintragung bzw legal...
klar wenn man den richtigen tüver kennt bekomm ich alles eingetragen...hilft aber im endeffekt ganix wenn du die auflagen net erfüllen kannst...z.b. keine gültige reifenfreigabe für die 175/50 auf 7er felge oder lichtaustrittskante unter 50cm...

da kannst den tüver noch so gut kennen im endeffekt macht er sich damit strafbar das einzutragen...


Des wird ne ewige streitfrage bleiben, eingetragen is nich eingetragen. Sind erfahrungswerte.


Zitat:

lichtaustrittskante unter 50cm...


das war früher schon so,und nicht erst seit heute das am rande......
und unter Auflagen meine ich das es beim TÜV vorgetragen wird, und nicht erst wenn man schon wieder auf der str. ist *hmpf*
Und wenn ich meinen LEEEEEEEEGAL nochmal......seegen habe,ist es mir so scheissegal was später ist, solange ich nichts wieder verändert habe womit dann die eintragung erschlossen ist.
Und zu §21 einzellabname.......wenn alles fusch und nicht LEGAL genemigt wäre, dann würden aber schon zich viele fahrzeuge mit abgerissenem spoiler,lufthutze gespachtelte breitbaufahrzeuge etc. rumfahren

Und wenn mir mutter Teresa das einträgt......so lange sie es darf.
Weil so kann ich immer jemand an den karren pissen, in dem mal der TÜV wenn was sein SOLLTE!


Hallo,

meine 7x13 mit 175/50R13 wurden letztes Jahr eingetragen vom Tüv nach §19 (2) in Verbindung mit §21. Bisher hatte ich noch keine Probleme bei Kontrollen.

Vor kurzem stand die Hauptuntersuchung bei meinem an und der Dekra Beamte wollte mir den Polo auf den 7x13 nicht abnehmen, da er es (trotz Eintragung) nicht für zulässig ansah .

Hab Winterräder montiert und dann erst den Stempel von ihm bekommen...!

So kann es auch gehen...!


das mit der lichtaustrittskante ist aber nur ab bj. 87 oder so.. alles ältere fliegt da raus.. also egal...

mindesthöhe vom auto gibt es nicht... alles ermessenssache des tüvers...

tacho angleichen und hin da.. mit freigabe...
spezielle reifenmarke brauchte ich auch nicht... weis nicht wie es bei den ats ist...
175/50 13 standen bei meinen mangels im gutachten, was zwar auch abgelaufen war, er aber per einzelabnahme als grundlage genommen hat...

also ich hatte auch keine probleme...
und hab sogar vor zwei monaten mein neues h&r 60/40 eintragen lassen in verbindung mit den rädern....


zumindest gibt es doch ein paar leute die es so sehen wie ich


Hallo Dave,

bei meinem Prüfer habe ich es damals sogar ohne Tachoüberprüfung bzw Angleichung usw eingetragen bekommen...!

Mein Prüfer hat aber gleich dazu gesagt, eingetragen heisst nicht eingetragen....!
In den Prüfberichten stehen immer solche Sätze wie "Zum Zeitpunkt der Begutachtung entsprach das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften"...damit ist der Prüfer, egal was kommt, fein raus....!

Heisst im Klartext, ist z.B. der niedrigste Punkt der Spiegelkante Deiner Scheinwerfer unter 500mm bei einer Kontrolle....entspricht Dein Fahrzeug trotz Eintragung nicht mehr den Vorschriften und sie können Dich dafür belangen...!


Zitat:

Heisst im Klartext, ist z.B. der niedrigste Punkt der Spiegelkante Deiner Scheinwerfer unter 500mm bei einer Kontrolle....entspricht Dein Fahrzeug trotz Eintragung nicht mehr den Vorschriften und sie können Dich dafür belangen...!


ist mir auch bewußt und völlig logisch......gilt übgrigens nicht nur bei den 13 zöller


Tach.

Weiß einer von euch wie es mit 7 und 8* 13" ats Felgen in Verbindung mit 195/45 13" reifen aussieht?

Tacho ist kein Thema, habe ein ausgleichsgetriebe für die Tachowelle.

kai


also 7j sind kein problem...
8j weis ich nicht genau.. keine erfahrung mit


ändert auch nichts dran das das auto bei tieferlegung zu tief ist.


kommt aufs alter an.. informieren vorher...
pauschal ist die aussage falsch...

Diese Regelung gilt für Fahrzeuge ab 01.01.1988 (§72 StVZO).

alles was älter ist, ist scheinwerferhöhe egal...


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