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Ab wann muss ich Lack eintragen?

XR_800
  • Themenstarter

Wenn ich min Auto umlacke, gibts doch so nen gesetz das man ab 50% der Fhrzeugfarbe eintragen muss, also wenn ich jetz 50% rot noch original habe und die andren lila/weiss gepunktet es im FZ nich ändern muss!
hoffe ihr versteht was ich meine!
oder war das noch mehr?



gelöschtes Mitglied

    Die Farbe muss nicht im Schein korrigiert werden...
    Ist eh schmu was im Schein steht - bei mir steht grau ^^

    grüße
    Tristan


    lack eintragen? hab ich ja noch nie gesehen,
    was machen denn die die flipflop lack haben
    also ich kenne keinen der sein auto neu lackiert hat und es hat eingetragen lassen.



    das ist das erste was ich hör das man Lack eintragen lassen muss...ich denk wenn du willst kannst du das ändern aber musst nicht....das wär ja mal ein Brüller... würd gern mal wissen was der TÜV heini da überprüfen will


    XR_800
    • Themenstarter

    ach herrje, meinte doch im schein ändern!
    im www schrieben ma einige das de ne saftige geldbuse bekommst wenn des nicht änderst!
    diskusion ist hier aufgekommen deswegen, der eine meint ja muss man ändern im schein und andere sagen nich! deswegen
    zudem hat jeder lack einen code, habe selbst schon scheine gesehen in denen die farbe und der code drin geändert wurden!
    mir ist nunmal nich klar ab welchem %satz man dieses tun muss


    in österreich geldstrafe, in deutschland scheißegal


    XR_800
    • Themenstarter

    § 27(1) StVZO:
    Zitat:
    Die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein oder in den Anhängerverzeichnissen nach § 24 Satz 3 oder im Nachweis nach § 18 Abs. 5 müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
    Bußgeldkatolog: Tatbestand Nr. 218:

    Zitat:
    Verstoß gegen die Meldepflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse[...

  • 15 €


  • Also mein Polo ist zur zeit noch Silber aber im Schein steht noch grau drin....bist jetzt hatte ich noch nix zahlen müssen und glaub mir ich habe bestimmt alle zwei wochen ein ungewolltes Treffen mit den Herren in Grün...hab das wie gesagtr noch nie gehört wenn dann wär es ja nur geldmacherei wenn de auf der zulassungsstelle wieder nen neuen Schein bezahlen müsstest....in allen Scheinen meiner autos steht noch der Original Lack


    das was im schein steht ist auch nicht die lackfarbe deines autos sondern die grundfarbe deines lackes.... so in der art ist das da gemeint

    gruß



    nur welcher Bulle weiß das....die meisten sind froh wenn sie ihren eigenen Namen kennen...davon abgesehen denk ich das das nur bei wichtigen sachen greift


    XR_800
    • Themenstarter

    genau! mit dem dementsprechenden code dahinter!

    was ich jetz aber wissen will ab wann ist es diese "tatsächliche Veränderung der Verhältnise"?

    klar, nen trible oder so denk ich nich das das zählt, lach wobei wunder würd es mich auch nich!

    prollprohet, sag mir eine sache in deutschland die keine halsabschneiderei is?!?


    am besten fährst de zum TÜV und fragst...also mir ist das neu würd das auch aus prinzip schon nicht machen.....tja Leider grenzt bei uns in deutschland alles an Halsabschneiderei...Ausser bei Nutten da kriegst doch noch was für dein Geld


    XR_800
    • Themenstarter

    sry, aber da kann ich nix zu sagen nich so mein metie lach!

    denke eher das ichs wenn, drauf ankomen lassen werde!


    Also hier sind die Begründungen folgende, man solle sich vorstellen das fahrzeug sei zur fahandung ausgeschrieben und man hätt anstatt schwarz gelb, die würden einen ja nie fidnen! lol


    steht das im neuen Schein überhaupt noch drin?

    Im neuen Brief steht dann statt Lc5 blau, dass weiß ich, aber im schein?


    ich hab da schon mit diversen tüvern drüber gesprochen, auch einem polizisten und die farbe ist überhaupt nicht relevant, ausnahmsweise etwas auf das nicht geachtet werden muss


    XR_800
    • Themenstarter

    ja im brief steht bei mir auch rot und im nächsten feld nen vcode! ka ob im schein is, weiss grad auch gar nich wo ich den bverbuddelt habe^^


    fakt ist aber in deutschland brauchst du es nicht, jedoch im ausland!

    und wenn du es vom fachmann hören willst geh zur zulassungsstelle.

    lg netsky


    Oh scheiße, dann geh ich mal schnell zum tüv und lass mir meine sitzbezüge, meine fußmatten und meine lederdoorboards eintragen



    sorry


    XR_800
    • Themenstarter

    argh bist du gemein! ob ichs mache oder nicht is ja relativ! das gesetz siehts so vor, ob das einer kontrolliert oder in china fällt nen sack reis um! lacht ma alle war ja nun nur ne nachfrage wegen der gegensätzlichen aussagen!


    der is gut! Dann müsste bei mir ja Hochsitzcolaorange drin steh´n . Aber im ernst. Wenn die Rennleitung nix findet , geilen die sich bestimmt da dran auf. Bei mir steht Grün drin. Is aber Hörnerwhiskyorange .


    heeey, war doch nur n spaß
    aber naja.. also ich hab bei keinem auto den lack "eintragen" lassen, und ist mir eig auch neu...
    und ich halte es eig auch für absoluten schwachsin.. aber das soll ya nix heißen, gibt ya mehrer so gesetze in unserem schönen deutschland, die absolut sinnfrei sind, und die einfach keiner braucht....
    ich würd an deiner stelle am besten mal beim tüvler nachfragen, was der zu der sache sagt...


    Also ich kann dir nur sagen, wie es damals bei uns war.

    Der BMW wurde von silber in technoviolettmetallic gelackt.

    Sind zum TüV und fragten wegen der Eintragung. Der schmunzelte und meinte, wir sollten wieder vom Hof fahren (sprich: Eintragung nicht notwendig)

    Selbst hab ich noch nie, was davon gehört. Im Ausland ist es so, aber in Deutschland (noch) nicht.

    Also lack dein Auto in welcher Farbe auch immer und gut ist.

    Mein Polo erhielt nen speziellen Klarlack (mit Flackes) sonst ist das "serien"-grün beibehalten worden. Wie wollen die das beispielsweise eintragen ?!

    Wie soll es sonst auch mit Airbrush aussehen oder Lackierungen, in denen neben nem Airbrush so 5-6 verschiedene Farben zu finden sind ?!

    Also ich würd ihn lacken, wie ich will und gut ist.


    Zitat:

    ich hab da schon mit diversen tüvern drüber gesprochen, auch einem polizisten und die farbe ist überhaupt nicht relevant, ausnahmsweise etwas auf das nicht geachtet werden muss


    fakt ist aber in deutschland brauchst du es nicht, jedoch im ausland!
    und wenn du es vom fachmann hören willst geh zur zulassungsstelle.
    lg netsky

    Ist nicht ganz richtig.
    Als ich damals meinen Polo von Grün auf Blau umlackiert habe und ihn Umgemeldet hab da ich Umgezogen bin hat mich
    das Straßenverkehrsamt drauf Aufmerksam gemacht ob ich eine andere Fahrzeugfarbe als die Originale habe. Das muss beim Tüv nicht, aber beim Straßenverkehrsamt umgeändert werden da sonst bei einer Fahndung nach dem Wagen z.B. Diebstahl nach dem Originalfarbton gesucht würde und nicht nach dem jetzigen.
    So wollten die das beim Verkehrsamt und da ich eh Ummelden musste war mir das auch egal.

    Jetzt steht da nicht Grün sondern Blau.

    Wie das mit den einzelnen Bundesländern ist keine Ahnung, da Verkehrsamt zu Verkehrsamt in meinen Augen nicht das gleiche ist.




    XR_800
    • Themenstarter

    hab den spaß schon verstanden
    wie robbi sagte wegen stva, ich wollt ja nun jetz nich zum tüv fahren
    gut gut, werd mich mal erkundigen was die so meinen und dann weitersehen!
    mal schauen obs bei einer teillackierung auch nötig is!

    danke für die zynischen und auch vernünftigen antworten


    gelöschtes Mitglied

      Ich hab nun schon zig Auto´s umgelackt und es musste NIE eingetragen werden. Selbst nach einem Komplettumbau und darauffolgender, kompletter NEUABNAHME musste es nicht geändert, bzw. eingetragen werden. RELEVANT IST DIE FAHRGESTELLNUMMER. Anhand der Nummer werden Fahrzeuge indentifiziert. Ende aus... Und selbst wenn die ein Auto wegen was weiß ich fahnden, kann nicht nur das Kennzeichen, sondern auch die Farbe schnell geändert werden, sei es durch Folie oder eben übersprühen mit Spraydose. Da hilft auch kein umtragen der Wagenfarbe!


      So, nun nochmal für alle, die es genau wissen wollen:

      § 27(1) StVZO:

      Zitat:
      Die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein oder in den Anhängerverzeichnissen nach § 24 Satz 3 oder im Nachweis nach § 18 Abs. 5 müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
      Bußgeldkatolog: Tatbestand Nr. 218:


      Zitat:
      Verstoß gegen die Meldepflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse[...

    • 15 €

      Finde das zwar igendwie hinrissig, weil wenn ich nen Harlekin Polo hätte steht ja auch nur die Farbe von der Karosse drin und nicht alle Farbtöne.

      Aber wenn die es so von der Zulassungstelle hier so haben wollen...


    • @robbiG40, ich sag ja wenn sie nix finden....
      Schachfug, Schildbürgerhaft sag ich dazu. Habe beim Tüv oder sonstige P-Kontrollen noch kein ärger gehabt, obwohl denen das schon aufgefallen ist.
      Ist ja auch schwer zu übersehen .

      Von solchen Vorschriften brauchen wir noch mehr .


      also war auch GERADE mit meinem bruder sein polo zum Tüv der ist grundiert mit schwarzer motorhaube ist sowas von egal steht auch grün im schein!

      am besten die bullen halten dich an und sagen sie müssen das auto leider stehen lassen da die farbe nicht eingetragen ist =)


      Ganz ehrlich? Dann kann ich mal wieder den Mund nicht halten und würde fragen: Welche Farbe denn im Schein des Peterwagen steht?
      Da steht mit 90%iger Sicherheit Silber drin und nicht Blausilber .


      bei mir steht im Fahrzeugschein das mein Polo blau sei und der Wagen war von Anfang an schwarz wen die Bullen mich kontrollieren schmunzeln die nur drüber das die Farbe falsch eingetragen wurde aber mehr auch nicht, also muss man da nix eintragen


      polotreff.de
      #31 - 26.10.2009technoviolettmetallic lack polo umlackieren anmeldepflichtig? auto+lackieren+eintragen+fahrzeugbrief neuabnahme nach komplettumbau kosten? harlekin-polo welche farbe steht im brief muss man wagenfarbe eintragen lassen fahrzeug umlackieren meldepflicht meldepflicht umlackierung pkw anmeldepflichtig+auto wenn auto neu lackiert ist dann im fahrzeugschein umtragen lackierung muss nicht eingetragen werden umlackierung auto anmeldepflichtig? umlackieren wagenfarbe im fahrzeugschein muß änderung der wagenfarbe eingetragen werden falsche farb im fahrzeugschein polo 9n3 lack eintragen schein ist es schlimm wenn die farbe im fahrzeugschein falsch ist? fahrzeugbrief farbe nicht eingetragen
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