@Mail Man G40:
Mag sein, dass 86CF mit LKW Zulassung auch im Fahrzeugschein als 86CF genannt wurden. Sag ich auchnichts gegen ist ja Richtig. Allerdings bezieht sich das F nicht auf die LKW Zulassung, sondern auf die geänderte Front- und Heckpartie. Steht sogar im Handbuch vom 86CF , dass das F für Facelift steht.
Auch das ist falsch. Den 6N (das NICHT-Facelift) gibt es auch als LKW ("Post-Polo"). Ist dann im Brief ein 6NF und hat rein gar nichts mit einem Facelift zu tun.
Im Fahrzeugbrief vom Facelift steht auch nur 86C drinne...
Aber nicht in der Anleitung/in Prospekten.
Da kann ich leider nix zu sagen. Hab keins mehr...
Hab aber auch zuerst wie du gedacht...
Man lernt halt immer dazu
Wo stehen in Prospekten Modellbezeichnungen? Welche Anleitungen meinst Du genau? Grundsätzlich ist entscheidend, was für eine Modellbezeichnung im Brief steht. Nur das interessiert die Versicherung, das Finanzamt, den TÜV und z.B. auch die Polizei... strengenommen gelten für einen Polo Stadtlieferwagen (86CF) oder einen Post-Polo (6NF) auch die normalen ABEs und Gutachten nicht, wenn die Anbauteile nur mit einem 86C oder einem 6N geprüft wurden. Hierfür musste ich mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Volkswagen besorgen, welche die technische Übereinstimmung bestätigt.