vw teilemarkt

Ebay - Was soll ich dazu sagen?

lyquid
  • Themenstarter
lyquid's Polo 6N

Hallo Leute,

ich habe letztens leider im Rausche bei ebay Heckleuchten ersteigert... Diese wurden als InPro angeboten, waren aba definitv keine! Nach dem auktionsende schrieb ich also dem Typ ne nachricht das ich vom kauf zurücktreten möchte!
Diese Nachricht hat er aber ignoriert bzw sich nit bei mir gemeldet!
Also war für mich die Sache gegessen, is ja nun au ziemlich lang her schon!

Heute bekam ich aber diese Nachricht;

:::::
Guten Tag.

Letzte frist Ihre offene Zahlung zu begleichen. Sollte bis 3.12.09 kein Zahlungseingang von Ihrer seite her auf meinem Konto zu Verbuchen sein werde ich das Gerichtliche Mahnverfahren gegen sie Einleiten. Wodurch für sie weitere kosten enstehen werden.
:::::

Was soll ich nun davon halten!? Wie siehts denn auf der rechtlichen Seite aus? Is das nur show von dem?

Möchte ungern doch die dreißig euronen überweisen

dnake für eure hilfe



gelöschtes Mitglied

    Eigendlich!
    Wenn du ein Gebot bestätigst bist du automatisch der Bediengung was in der Beschreibung des Artikel steht zugestimmt!
    Klar er kann sich auch als verschieben haben oder als Nooby einfach inPro sagen kann aber FK sein!

    Sorry aber zu ziehst den kurzen!

    Grüße


    Privatauktion oder Händler? Weil wenn er Ware unter dem Namen In.Pro anbietet und dieses keine In.Pro Scheinwerfer sind dann begeht er ja Betrug. Von daher mal an Ebay schreiben und mit deinem Anwalt drohen. Da lassen die meistens Locker. Zudem wenn es ein Händler ist hast du eine 14 tägige
    Rückgabe Frist.



    Es ist also ein privater. Sprich man kann sich an Ebay wenden und sagen, dass er Fälschungen verkauft, gleichzeitig an ihn wenden. Desweiteren kann es nicht so einfach zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommen, da zunächst eine gewisse Anzahl an Mahnungen verschickt werden müssen.
    Eigentlich ist es nur Show und Shine.
    Klär ihn mal auf, dass wenn er ein Mahnverfahren einleiten will er gleichzeitig mit einer Anzeige wegen Betrugs rechnen kann.


    also...ich arbeit ja in nem inkassobüro...so einfach ist das auch nicht.
    gerichtliches mahnverfahren kostet im besten fall 51,80
    vorher kommen noch drei mahnungen.
    jedes inkassobüro wird da ablehnen!
    da die kosten zu gering für den aufwand sind!
    kannst es ja so auslegen das es arglistig verschwiegen war oder getäuscht ausserdem bin ich auch schon 1-2 mal im späteren verlauf zurückgetreten und der verkäufer war einverstanden.
    der soll nich so rumstressen


    also nicht das gerichtliche verfahren sondern der mahnbescheid.


    lyquid
    • Themenstarter
    lyquid's Polo 6N

    vielen vielen dank für die ganzen antworten! Das hilft mir wirlich sehr weiter!


    lyquid
    • Themenstarter
    lyquid's Polo 6N

    Ich habe dem Verkäufer jetz bereits mehrmals mitgeteilt das ich vom Kauf zurücktreten will un er mir f a l s c h e InPro's verkauft hat! aber leider reagierte er heute nur damit:

    ****
    Sollte Freitag kein Geld verbucht sein erlasse ich am Montag beim Amtsgerich Mahnbescheid gegen Sie.

    MfG
    ****

    was soll ich denn noch machen damit der mich versteht? wie seht ihr den Fall!?


    grashalm
    • Administrator
    • polotreff.de Team
    grashalm's Polo 6N

    Hallo,

    Fakt ist, dass du nicht 100%ig sagen kannst, dass es keine echten InPro Rückleuchten sind - wenn du den Artikel noch gar nie gesehen hast.

    Du hast die nun mal gekauft - es kam ein Kaufvertrag zustande und du bist in der Pflicht, den Betrag zu leisten.

    Vertick die Dinger an deine kleine Schwester, hau sie in die Tonne oder bau sie bei dir ein - aber tu dir selbst einen Gefallen und bezahl das. Den Ärger willst du nicht.

    Und wenn sich nachher WIRKLICH rausstellt, dass die Artikelbeschreibung nicht der Wahrheit entsprach (speicher die Artikelbeschreibung), soll er dir das Geld zurück überweisen und du hast das Recht ihm eine Frist zu setzten. Andernfalls kannst du Anzeige wegen Betrug erstatten und/oder zivilrechtliche Schritte gegen ihn einleiten. Aber das ist eine ganz andere Geschrichte und im Moment bist du nun mal der Buh-Mann.

    grüße
    grasi



    Falls der Mahnbescheid kommt und Du dennoch nicht bezahlen willst, dann leg auf jeden Fall Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein! Dadurch wird erstmal verhindert das ein Titel (Vollstreckungsbescheid) gegen Dich vorliegt! Ich würd das an Deiner Stelle machen, denn der Vollstreckungsbescheid hat eine Gültigkeit von 30 Jahren! Innerhalb der Zeit kann der Verkäufer die Vollstreckung gegen Dich einleiten!

    An Deiner Stelle würd ich den Betrag aber erstmal bezahlen wie Grashalm schon sagte, da Du nicht nachweisen kannst das es sich bei dem Artikel um eine Fälschung handelt! Wenn der Artikel bei dir ist, dann ruf doch einfach mal bei InPro an und frag dort nach, ob sie solche Rückleuchten vertreiben. Falls dies nicht der Fall ist, lass dir ne Bestätigung von denen schicken! Dann wendest Du dich wider an den Verkäufer und setzt ihm ne Frist das er Dir das Geld wider schickt und Du ihm im Gegenzug die Ware. Mit Fristsetzung kannst Du ihn ja gleich darauf hinweisen, dass wenn er die Frist verstreichen lässt, Du ihn wegen Betrug anzeigen wirst!
    Wie gesagt, dass geht aber nur, wenn Du nachweisen kannst, dass die Rückleuchten nicht von InPro sein sollten!


    stell doch mal ein bild rein

    vll kann dir dann ja einer genau sagen ob es welchen sind oder nicht--


    darf man fragen für wie viel du sie erworben hast?


    mfg


    lyquid
    • Themenstarter
    lyquid's Polo 6N

    Zitat:

    stell doch mal ein bild rein

    vll kann dir dann ja einer genau sagen ob es welchen sind oder nicht--


    darf man fragen für wie viel du sie erworben hast?


    mfg



    Hier das bild nochma! Hab dem Typen jetz geschrieben das ich sie frühesntens nächste Woche bezahlen kann wenns lohn gab .D

    Habe für die Dinger 35 Eruoen bezahlt... naja bezahlt noch nit aba halt ersteigert!


    !BeZ)R+QBGk~$(KGrHqE
    !BeZ)R+QBGk~$(KGrHqE

    naja bei 35 € überweis das geld einfach hast sonst nur streß

    und wenn es dann keine sind machst du streß hast ja dresse dann und so

    aber woher weißte den jetzt das es keine von in.pro sind?

    mfg


    lyquid
    • Themenstarter
    lyquid's Polo 6N

    Zitat:

    naja bei 35 € überweis das geld einfach hast sonst nur streß

    und wenn es dann keine sind machst du streß hast ja dresse dann und so

    aber woher weißte den jetzt das es keine von in.pro sind?

    mfg


    das is ne gute Frage, poloMeister


    also weißt du es nicht oder wie?


    mfg


    lyquid
    • Themenstarter
    lyquid's Polo 6N

    Zitat:

    also weißt du es nicht oder wie?


    mfg


    jenau


    Also, die Rückleuchten auf dem Bild können sehr wohl von In.Pro sein, wurden so von Hella, von In.pro und glaube auch von MHW verkauft!


    Zitat:

    Zitat:

    also weißt du es nicht oder wie?


    mfg



    jenau



    sry will dich ja nicht dumm anmachen aber ihrgend wie bisschen dumm von dir

    sry aber bei 35€ so ein ´´Aufstand´´ zu machen und du bist die ja nicht mal sicher ob es welche sind

    also einfach das Geld überweisen und wenn es dann keine sind schreibste ihm anzeige oder geld zurück

    mfg


    Zitat:

    jenau


    Gott laß hirn regnen...

    Du machst hier einen thread auf, weil dich angeblich jemand
    betrügen will mit einer falschen artikelbeschreibung und du weißt selber nichtmal, ob dein grund von der auktion zurück zu treten hand und fuß hat...


    grashalm
    • Administrator
    • polotreff.de Team
    grashalm's Polo 6N

    Ich denke es wurde alles zu dem Thema gesagt.



    Das Thema wurde geschlossen.