aslooo nebelschein werfer darfste bei schlechter sicht anmachn... is eig. auslegungssache aber nebelschlussleuchte darfste erst bei sicht unter 50m anmachen! ganz wichtig wenn du die nebelschlussleuchte anmachst und noch mehr wie 50m sicht da is isses nich erlaubt und du bekommst glaub ich sogar n punkt wobei du die nebelscheinwerfer glaub ich sogar bei regen und bei dunkelheit anmachen darfst... bin mir nich sicher aber mir sind die nebelscheinwerfer immer an egal ob tag oder nacht^^ optik halt^^
Zitat:
bin mir nich sicher aber mir sind die nebelscheinwerfer immer an egal ob tag oder nacht^
mei werkstatt hat zu mir gsagt maximal 6 scheinwerfer an der front, hab unten die nsw oben abblend und fernlicht und unten drunter will i tagfahrleuchtne nei bauen, nur wie geht des mit m dimmer der tfl? schalter hab i nur für die NSW.
gut ich mein nebelscheinwerfer und TGL sind was gaaanzn anderes... nach den neuen richtlinien müssen die nebelscheinwerfer ausgehn sobald man das fernlich anmacht... nuja bei mienem polo und bei dem passat syncro (bj.94) con meinem dad isses nich so...! also gibts für die alten fahrzeuge irgend ne ausnameregelung... ich werd mich ma morgn schlau machn wenn noch jemand beim tüv is wenn ich aufsteh^^ wenn nich check ich des ma am montag ab!
schraub erstma alus drauf.
Also bei meinen Hella`s steht in der (Anbau-)anleitung das die ausgehen müssen sobald das Standlicht angeschaltet wird.
Bei denen ist auch ein extra Relais dabei das die dann angehen sobald die man die Zündung einschaltet und dann ausgehen wenn man das Standlicht/Abblendlicht einschaltet.
MfG
du darfst bei regen und dunkelheit keine nebelscheinwerfer anmachen ![]()
kannst auch punkt und strafe für bekommen