ich hab mir meine heckklappe soweit gecleant und nen bb rangeschweißt. jetzt muss ich das ding nur noch eintragen. zu dem bb hab ich weder abe noch teilegutachten noch sonst was, da ich mir die bleche selber angefertigt habe. muss also ne einzelabnahme werden. kann mir einer sagen, wie hoch da die kosten in etwa sind und ob das ein ganz normaler tüver macht usw...
also §21 kostet so um die 90 € also glaub bei mir damals (Fahrwerk) 86€ oder so...
Heckklappe musste net eintragen lassen
des macht n gant normaler TÜVler...kosten keine ahnung...
obst jetzt ne abe oder papiere bracuhst wegen einzelabnahme kein plan sry
hä, warum muss ich den bb an der heckklappe nicht eintragen lassen? ich muss doch auch nen bb an der front eintragen lassen... :'(
Die musst du definitiv eintragen lassen weil sie einen Teil der Rückleuchten überdeckt. Die kosten sind TÜVabhängig verschieden. In der regel werden mehrere Eintragungen auf einmal dann umso billiger.
okay...kanns da irgendwie probleme geben? der bb ist nicht extrem, geht nur gaaaanz leicht drüber so im 10° Winkel, wurde auch alles fachmännisch gemacht..also keine scharfen kanten etc.
Meist hast in der Rückleuchte kleine Einschließungen wie punkte die die Position der glühlampe anzeigen. Die dürfen nicht verdeckt sein. Dafür gehört aber schon was zu. Es muss ein gewisser Prozentsatz noch zu sehe sein. Denke das es in deinem Fall weniger bis gar keine Probleme gibt.
Wie sieht es denn aus wenn man die Heckklappe cleant und das Nummernschild in die Stoßstange nach unten verlegt aber keinen BB an der Heckklappe macht, dann muss man doch nichts abnehmen laßen oder ?
Denn mit BB ist klar !
das ist dann banane
ja sorry war grad weng verwirrt hab gedacht du hast an BB an der Motorhaube und heckklappe nur gecleant
aaaaaaaaaaaaaah sorry
@ Larsagne: Wieviel hast du denn gecleant?
Ist der Heckwischer auch weg?
Dann solltest du diesen auch mit austragen lassen!
@PoloR
Müssen nicht, aber besser ist es, wenn in deinem Schein drinne steht, dass der Kennzeichenhalter in die Stoßstange verlegt wurde!
ne, der heckwischer ist noch da. griffmulde ist weg, kz-mulde ist weg und das vw-emblem...
Zitat:
ne, der heckwischer ist noch da. griffmulde ist weg, kz-mulde ist weg und das vw-emblem...
ok, alles klar, danke dir/ euch
Aber den Heckwischer muss man doch nicht austragen, wenn er entfernt wurde !?
Doch, da er, wenn er in einem Auto ab Werk verbaut war, auch beim TÜV da sein muüsste und funktionieren muß!
Da er aber nicht da ist, kann der Prüfer dir die Plakette verweigern, bis du den Mangel abgestellt hast!
Ich habe einen Mängelbescheid bekommen vom TÜV, wo unter anderem auch der Heckwischer stand! Also zum nächsten Prüfer, Heckwischer ausgetragen und, nach beseitigung der restlichen Mängel, wieder zum ersten Prüfer! Nur mit der Austragung hat er mir dann TÜV gegeben!
Solange du zwei Außenspiegel und einen Innenspiegel hast brauchst du den Heckwischer NICHT ein- bzw. austragen lassen. Einen Mängelbescheid bekommt man wenn der Wischer noch verbaut ist und nicht funktioniert. So hatte ich noch nie Probleme beim Tüv nur einmal als ich mit meinem Alltagskarren da hin bin und der Heckwischer nicht funktionierte. Er sagte, bau den ab und gut ist. Ab nach Hause, abgebaut und fertig war.
Ich kann nur davon berichten, wie es bei mir war!
Ob es nun bei einem anderen Prüver anders ist kann ich nicht beurteilen!
Wenn du allerding den Heckwischer ausgetragen hast, kann dir sowas ja nicht passieren!
Dann bist du immer auf der sicheren Seite!
Da stimme ich dir zu. Aber viele Tüver sagen das muss. In meinen Augen ist es abzockerei bei Leuten die es vielleicht nicht besser wissen!
okay danke schon mal, habe sowieso ne längere Liste für Tüv abnahmen da kann ich das ja mal drunter schreiben ....