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Youngtimer - Versicherung

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hallo,

könnt Ihr mir eine Versicherungsgesellschaft sagen, welche eine günstige Youngtimer - Versicherung anbietet?
Wäre für Tipps sehr dankbar!

Gruss polodriver1



Bei der Signal Iduna ist mein 83er GT deutlich günstiger, als damals mein 86er. Sonst uU übern ADAC.


oldiecarcover ist recht günstig.

Wenn es um einen nicht-originalen 2F geht und Du kein anderes Auto hast, daß Du als Alltagsfahrzeug deklarieren kannst, wird es aber (nicht nur bei denen) sehr, sehr schwer.



gelöschtes Mitglied

    Zürich Oldtimer Versicherung.
    Du läßt ein Classic Data Kurzgutachten erstellen (108&euro.
    Nach diesem wird Dein Auto eingestuft.
    Das ist dann richtig günstig.


    Wie alt muss denn das Auto mindestens sein um in eine der beiden Versicherungen reinzukommen?


    Also, von einer "Youngtimer-Versicherung" habe ich noch nichts gehört!
    Aber zur Oldtimer zulassung kann ich den Gesetzestext liefern:

    Zitat:
    StVZO § 23
    Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer

    1 Voraussetzungen für eine positive Begutachtung nach § 21c (jetzt § 23)
    Grundsätzliches zum Geltungsbereich der Rili für OldtimerFz:
    c Nur Fz, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind,
    können als Oldtimer positiv begutachtet werden u die Schlüsselnummer „98“
    erhalten. Die Nachweispflicht liegt beim FzHalter. Bei der Festlegung des
    FzAlters legen manche Zulassungsbehörden nicht das exakte Datum der Erstzulassung
    zugrunde, sondern nehmen lediglich Bezug auf das Jahr der Erstzulassung.
    ZB wird am 15. 1. 1999 ein VW Käfer mit einer Erstzulassung vom
    28. 11. 1969 anerkannt. Da die Vorgehensweise diesbezüglich unterschiedlich
    ist, wird empfohlen, bereits im Vorfeld mit der zust Verwaltungsbehörde im
    Einzelfall Kontakt aufzunehmen.
    Gleichzeitig zur Begutachtung nach § 21c (jetzt § 23) erfolgt eine Untersuchung
    im Umfang einer HU nach § 29, wenn das Fz eine gültige BE besitzt u die letzte
    HU mehr als zwei Monate zurückliegt. Liegt keine gültige BE vor, ist ein Gutachten
    nach § 21 u eine Begutachtung nach § 21c (jetzt § 23) erforderlich.
    c Die Originalität (siehe „Anforderungskatalog&ldquo muss gegeben sein. Bei einigen
    Merkmalen kann im Einzelfall davon abgewichen werden (Absprache mit dem
    zust Oldtimer-Fachmann).
    c Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung
    erfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), dh
    sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Sogenannte „Hot-Rod“-Fz werden
    grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als 20 Jahren. Ausnahmen sind in den Fällen möglich, in denen im Anforderungskatalog
    ausdrücklich ein anderer Sachverhalt aufgeführt wird. Die Fz u deren
    Umbauten müssen immer den Vorschriften der StVZO genügen. ZB sind
    scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.
    c Das vorgestellte Fz muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Als Voraussetzung
    dafür gilt eine bestandene HU u mindestens ein Zustand 3 aus den
    einschlägigen Bewertungsstufen der Oldtimerliteratur.

    Zitat ende!


    naja zum Oldtimer hab ich noch 11 Jahre hin...

    Hm, soll das heißen, dass man einen Polo mit Motorumbau NICHT als Oldtimer zugelassen bekommt? Ich hab gehört, dass es entscheidend ist, dass die Teile (Motor etc.) in anderen Modellen serei waren. Also wenn ich von AAU auf 3f umbaue, müsste laut deinem Zitat ein Hinderungsgrund sein.


    Also über Youngtimer lässt sich die StVZO leider nicht aus!
    Wüsste auch nicht, dass es das noch gibt!
    Entweder dein Auto ist 30 Jahre alt und kann als Oldtimer zugelassen werden oder halt nicht!


    nee, das meine ich gar nicht, ich meine nur, dass man den Oldtimerstatus nur bekommt wenn alles original ist, also kein Motorumbau etc... laut deinem Zitat, oder?
    Aber mit der Youngtimerversicherung werde ich mal checken. Der Oldtimerstatus ist ja in erster Linie ne steuerliche Sache.



    Zitat:

    Oldtimerstatus nur bekommt wenn alles original ist, also kein Motorumbau etc... laut deinem Zitat, oder?


    Nicht ganz, die Umbauten müssen nur in dem Zustand bzw. so ausgeführt sein, wie sie zu der Zeit waren, als dein Auto das erste Mal Zugelassen wurde! Plus Minus Zehn Jahre!


    ...herr gutachter, die 17 zoll felgen und der turboumbau sind wirklich schon 20 jahre alt


    Naja, aber wenn ich vonn aau auf 3f umbaue, ist dann noch Oldtimer möglich oder nicht? ist ja zu der Zeit eine gängige originale Motorisierung gewesen!


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Hallo,

    habt vielen Dank für Eure Antworten!
    Ich werde mich bei genannten Versicherungen mal erkundigen. Für weitere Antworten zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar.

    Gruss polodriver1


    gelöschtes Mitglied

      Bei der Zurich Oldtimerversicherung müssen die Autos bloß 20 Jahre alt sein. Was zählt ist eine Classic Data Kurzbewertung. Kostet 108€.

      Ich habe noch ein anderes Spielzeug für das ich das gerade erst gemacht habe, kein Polo.
      Ich bezahle bei einem Versicherungswert von 26.000€ bei VK mit 1000 € Selbstbeteiligung von April-November 350 €.
      Nur Haftpflicht sind es 96€ Mindestbeitrag!
      [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


    • polotreff.de
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