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Radkasten Frage wegen neuer Forschriften

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Moin Jungs & Mädels,

hab da grad mal ne wichtige Frage werde rundum 9J*16 ET 15 montieren DZ1.

So meine Frage da die Radkastenarbeiten mein lacker macht wollt ich mal fragen ob das jetzt reicht mit nur ziehen / Börteln der oberen kanten oder muss er noch zusätzlich die Heck- & Frontschürze anpassen ?


Weil ich jetzt ebend schon wieder gelesen habe " Neue Richtlinie blabla das dass komplette Rad abgedeckt seien muss "

Nur bevor er jetzt wie sonst üblich die Kanten bearbeitet und ich nacher wenn er fertig ist nochmal ran muss wäre das net so pralle ...



frag doch ma beim tüv nach...die neue regelung kenn ich gar net ^^


gelöschtes Mitglied

    Hii

    In meinem Gutachten von meinen Spurplatten steht auch drin was ich da alles umlegen, ziehen und anpassen muss der Tüv Prüfer hat gelacht und hats eingetragen mein Rad schaut hinten komplett raus xD

    Hier nen Bild is zwar im ausgefederten Zustand aber kommt so in etwa hin er meinte nur "Abdecken die Spinnen doch, total sinnlos etc."

    Hoffe konnte bissi Helfen, ansonsten dranmachen schaun ob was schleift wenn nicht ab damit zum Tüv

    beN



    IMG_0027.jpg
    IMG_0027.jpg

    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Zitat:

    frag doch ma beim tüv nach


    ich würde nicht hier fragen wenn ich mein TÜV Kameraden nicht schon gefragt hätte (= Ihm is bisher nix bekannt ( Will sich jedoch auch nochmal schlau machen )

    Zitat:
    ansonsten dranmachen schaun ob was schleift wenn nicht ab damit zum Tüv


    Naja das ich bei 9j*16 ET15 viel machen muss ist schon klar, es geht mir eher darum ob ich die Schürzen noch anpassen muss weil das wäre ja eine schweinearbeit


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      Es gelten und galten in Deutschland zwei Richtlinien zum einen die
      "vorläufige Richtlinie über die Anforderungen an Radabdeckungen" nach
      § 36a StVZO und die EG-Richtlinie 78/549/EWG (i.d.F. 94/78/EG).

      Nach der EG-Rili ist die gesamte Reifenbreite abzudecken, wobei die
      nationale Rili nur die Abdeckung der Profilbreite fordert.

      Es ist eine der beiden Regeln anzuwenden, wobei bei allen neueren
      Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung i.d.R. die EG-Richtlinie Anwendung
      gefunden hat.

      Es ist bei beiden Vorschriften über Radabdeckungen zu beachten, dass
      es nach §30C StVZO keine vorstehenden Außenkanten oder Fahrzeugteile
      geben darf. Diese trifft auch auf Felgen und insbesondere auf das
      Felgenhorn zu.



      So siehts aus.. am besten mal bei deinem TÜV anfragen welche Richtlinie für deinen Prüfer relevant ist


      Also bei meinem (S****) Tüv Nord in Wesel stellen die sich in der Hinsicht ziemlich an.
      Habe 7jx15 et25 (Bilder -> Profil) und sind wenn man von oben draufguckt also am Koti runter komplett (sogar die Felge) abgedeckt, halt nur wenn man von hinten draufguckt sieht man bisschen was vom Profil und ich muss meine Front/Heckschürze mit Unterlegscheiben oder sonst wie etwas nach verbreitern, sonst gibts keine Eintragung


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      Zitat:

      allen neueren
      Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung i.d.R. die EG-Richtlinie Anwendung
      gefunden hat.


      Wie darf man das den jetzt verstehe ? fällt der 6N auch schon darein ? wenn nicht "könnte" ich ja auf die nationale Rilli pochen.

      naja abwarten was mein Fred ereicht wenn nichts kommt mach ich es ganz normal ...wenn dann jemand was sagt bekommen die den StVZO Auszug hingelegt.


      gelöschtes Mitglied

        Wenn du eine EG Zulassungsbescheinigung hast , dann ja.. aber es kommt hierbei auch auf das Gutachten der Felgen drauf an..


        sry Punisher wusst ich ja net... -.-*



        Fahre die gleiche Größe mit 215/40/16 rundum, da passt rein gar nix.
        Mit Ziehen und Börteln kommst Du nicht weit, die Schürzen kannst Du danach NATÜRLICH auch voll bearbeiten, weil die dann auch nicht mehr ranngehen.
        Die EG Richtlinie gilt schon ab Fahrzeugen aus 96, sagte jedenfalls der TÜV bei der HU letztes mal. Darum Reichte bei mir die Abdeckung der Laufflächen. Ich habe zusätzlich aber z.Z. noch Schmutzfänger montiert, weil mir das Ändern der Heckstoßi noch zu aufwendig war


        polotreff.de
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