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sinn von den ebay bewertungen ist sich ein bild vom käufer zu machen, wenn mir ein käufer scheiße schickt und dann noch dum rum macht, dann (auch wenn ich die ware aufgrund der gerwährleistunT/rückgaberecht zurückgebe) eine negative bewertung. ganz einfach, sodass auch die nächsten wissen was des für ein scheiß laden ist!
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genau so ist das... find' ich echt *** von denen, dass die sowas machen...
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Ich fahre dort meine Sachen kaufen,die ich selber sehen kann und nicht ausm Ebay, da 95%nur beschissen wird!Gerade "solche" Händler" sind nur noch im Netz!
ich kaufe grundsätzlich nichts bei ebay
und zahle auch erst geld nach der warenübergabe ^^ vorher gibts kein geld weil wenn scheiße kommt gleich wieder zurück senden und nichts bezahlen
mir ist es auch wichtig das ich die ware mir erst angucke bevor ich das geld bezahle und hab bisher noch keine probleme gehabt mit händlern oder online bestellungen bei sandler oder so da man manche bestellungen nicht vermeiden kann.
Ganz einfache sache demnächst kaufste dir einfach was vom händler oder bei ebay sagste per nachname wenn der jenige das zeug loswerden will wird er dir das auch per nachname schicken und dann biste auf der sicherren seite ohne verarscht zu werden
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ich kaufe grundsätzlich nichts bei ebay
und zahle auch erst geld nach der warenübergabe ^^
Richtig!
Im diesem Fall und *Ebay* allgemein PayPal.
ich hab hier was gefunden zum thema meinungsfreiheit im internet, ganz aktuelles gerichtsurteil
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Bis vor das Oberlandesgericht nach Stuttgart zog KWICK! in einem Prozess um die Meinungsfreiheit eines Mitglieds und für den Schutz seiner Daten. Was war passiert? Ein Mitglied hatte über seine Erfahrungen in einem Tattoostudio berichtet. Da diese nicht nur positiv waren, forderte der Studio-Inhaber KWICK! per Anwalt auf, besagten Beitrag zu löschen. Gleichzeitig wollte er sich die Daten des Mitglieds erstreiten, um dieses auch noch privat zu belangen. Hiergegen setze sich KWICK! nun erfolgreich für das Mitglied zur Wehr. Das Landgericht Stuttgart entschied, dass KWICK! weder die Daten herausgeben muss, noch den Beitrag zu entfernen hat (LG Stuttgart 17 O 267/09). Vor dem Oberlandesgericht zog der Tattoo-Studio-Inhaber die Berufung auf Empfehlung der Richter zurück. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
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...und die Milch kaufst du auch nicht im Supermarkt sondern gehst sie noch mit ner Kanne zum nächsten Bauern holen.
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wäre ich kurzerhand hingefahren und hätte dem eine auf die Mütze gehauen!