moin sorry vll. bin ich dazu zu hirnlos aber wie stell ich die genaue tiefe vom gewindefahwerk fest ist auch mein erstes gw was ich habe.....
also ja zb. 60/40 wie rechne ich aus oder wie mess ich da und wo.....
brauche das für tüv nich das ich sage hab 65/50 oder sowas und hat aber 80/60 oder so..... kann mir da mal wer helfen danke schon mal
Ist doch vollkommen egal? Wichtig ist, dass die festgelegten Maße eingehalten werden (Bodenfreiheit, Lichtaustrittkante) sowie das die Räder in allen "Lebenslagen" frei sind. Was der Prüfer denn Letztendlich einträgt kann dir doch dann wumpe sein. Irgendein Wert - z.b. Restgewindelänge.
Bei mir steht neben dieser Länge noch "Fahrzeug um ca. 50mm" tiefergelegt. An der Mitte des Fahrzeugs gemessen...
bei mir war der erlaubte einstellbereich des gwf in der abnahmebescheinigung vermerkt und nicht die höhe des fahrzeugs...
richtig,
nicht irgendwo am Auto Rum messen.
Einfach die im Gutachten vermerkten Messpunkte am Fahrwerk berücksichtigen. Hier stehen meist "von-bis" angaben! Wenn Du das hasst, nimmst Du einfach die Differenz davon. Das ist dann der Verstellbereich. Wenn jetzt im Gutachten noch eine Tieferlegungszahl steht, z.b. max 70 mm dann kannst Du von den Messpunkten an oben genannten Stellen einfach die 60mm (z.b.) einstellen.
Das ist Grundstufe vier. Also bekommst Du das auch hin !
also hab das ta-technics drin und ich habe biem einbau nichts gesehn es stehet auch nichts im gutachten drin :-(
müsste normal im gutachten drinstehen.... wird meisstens gemessen:
mitte unterere befestigungsschraube bis unterkante federteller (also untere verstellschraube)
wuhaa so früh und ich bin schon wach oO
Zitat:
müsste normal im gutachten drinstehen
Federauflage bis zur nächstliegenden gehäuseseitigen Befestigungsschraube des Federbeins.
min. [mm140
max. [mm180
Wie Tristan schon schrieb ist doch egal wie tief, wichtig ist halt dass alles noch freigängig ist und die relevanten Maße eingehalten wurden.
Bei mir wurde mitte Radnabe bis Bördelkante eingetragen.
is eigentlich egal is auch ansichtssache vom tüv prüfer letzendlich dann wenn keine tiefe im gutachten steht beim meinem golf 2 hab ich ein koni gewinde faahrwerk und da wurde mir sogar tiefenfreigang eingetragen sprich ich konnte ihn im nachhinein hoch und runterdrehen wie ich wollte
was auf jeden fall erfüllt sein muss is 7cm bodenfreiheit zu festenteilen zb ölwanne,getriebe,auspuff etc und 5cm freiheit zu nich festen teilen wie zb ne gummilippe oder ähnliches hier nen bild wie tief es auch mit tüv gehen kann und damit mein ich ne normale tüv nord stelle
Wenn im Gutachten Maße stehen und die nicht eingehalten werden ist es nicht mehr egal. Und die maße sind die erste und meist einzige Anlaufstelle die der Prüfer abnimmt! Ich habe es z.b. noch nie gehabt das jemand die Lichtaustrittskante gemessen hat. Die Bodenfreiheit, aber sehr wohl, zur Kontrolle! Bördelkannten und andere Fahrzeugteile zum nachmessen tragen unsere Dekra/Tüv Prüfer nicht mehr ein, da ihnen das zu laienhaft ist und nie 100% stimmt. Ausserdem sind z.b. kotflügel auch austauschbar. Oder
beim Setzen des Fahrwerkes, das ist mitunter schon von den Herstellern einberechnet worden. Aber wenn dann ein Fahrzeugteil, statt Stoßdämpfermaße im schein stehen, bist Du dann der Dumme bei den cops, die Stoßdämpfermaße ändern sich nicht. Was positiv dazukommt, kaum ein Polizist kriecht unter den Wagen und misst von schraube zu Federteller, bei einer Bördelkannte sind sie aber immer sofort mit dem maßband da. Wenn Du nun grad auf einem Huckel stehst oder sie zu bl... zum Messen sind, hast Du auch schnell mal was "verbrochen". Also lieber, Feste "echte" Fixpunkte für die Eintragung wählen, als so ein "weiches" rumgeeier. Das kann man dem Tüv auch ruhig mal nett zukommenlassen. Wenn sie es selbst noch nciht so praktizieren. Gibt da ja auch weniger helle
Wer die maße im Gutachten (z.b. Befestigungsbohrung-Federteller) nicht einhällt verliert Garantie und Betriebszulassung. Da viele Fahrwerkshersteller wie schon so oft geschrieben die Fahrwerke mit den innereien darauf abgestimmt haben das die kolben nur in derer Region konstant arbeiten, und noch genug platz zum Puffer bleibt, respektive Federweg.
Das mit dem Tiefenfreigang hatte ich bei meinem Audi S2 auch gehabt allerdings nur im bereich von 20mm ! Ich konnte mir einen Bereich für die Tieferlegung aussuchen (habe die max. Tieferlegung gewählt) und konnte dann mit Tüv segen 20mm in die höhe verstellen. Nur 20mm aus dem Grund, da bei mehr die Achsgeometrie aus der Tolleranz fällt, demzufolge eine neue Einstellung fällig ist!
grüße
Bodenfreiheit: 8cm zu festen teilen und 7 bei lippe und so. nix 5cm
bei mir war nix mit irgendwie 20mm oder so
bei mir war der tiefenfreigang bis 80mm tieferlegung alos soviel wie das fahrwerk her gab und so konnte ich so hat es mir der tüv prüfer gesagt mit der rad reifen kombo alle höhen und tiefen einstellen da alle im tüvbereich gelegen haben er hätte mir also das höchste und auch das tiefste sowieso eingetragen weil alles okay war die rad reifen kombo waren 7,5mal 14 mit 195/45r14 und 9mal 14 mit 225/40r14
und die tiefen die in nem gutachten eines gewinde fahrwerk steht sind ja richtwerte sag ich mal die auf jeden fall tüv bekommen was der prüfer noch für andere tiefen eintragen kann is dann seine ansichtssache sonst würde mir das ganze gewinde ja nix bringen dann könnte ich mir ja gleich nen 60/40 fahrwerk holen
ok hm werd dann beim tüv mal gucken was der zu sagt..... aber was würdet ihr denken wie tief der ist auf den bilden im prof.
2er Polo, ich glaub Du hast da was nicht komplett verstanden.
Klar kann er Dir die oberste und unterste Tiefe Eintragen. Jedoch wird dann die jeweils andere wieder gestrichen ! Und für jede weitere nach der ersten, muss eine neue Achsvermessung her halten !
Du wirst nie mit Tüv segen, und ohne Achsvermessung dein Gewindefahrwerk von z.b. 20-80mm verstellen dürfen!
Deswegen sagte ich ja auch, ich konnte mir eine Tiefe aussuchen, wo dann der verstellbereichvon 20mm gilt.
Das wird auch der Prüfer zu dir gemeint haben! Er trägt Dir die oberste und unterste ein, jedoch wird für jede eine seperate Achsvermessung von nöten sein! Die vorherige Eintragung bleibt bestehen, wird aber für ungültig vermerkt, da es ja nachvollziebar sein muss das die Achsgeometrie korrekt eingestellt ist! Das hat nicht im geringsten was mit Tüv Bereich zu tun, was du schriebst Der "zulässige Tüv bereich" ist der vom Hersteller und den Tüv-KFBA-Zugelassenen Fahrwerk eingestelltem Bereich , wo Du wie Du richtig liegst es verstellen kannst, aber nur in einer Stellung pro Eintragung fahren darfst! Soll heißen, Eintragen kannst es in jeder "zulässigen Tüv-bereich" einstellung mit Achsvermessung, danach ist aber für jede Verstellung eine neue Achsvermessungund Eintragung nötig, oder es wird ein Verstellen über eine geringe Distanz gewährt, wo die Vermessungswerte noch im Tolleranzbereich liegen (bei mir waren das 20mm)!
In das nest setzt sich kein Prüfer. Ausser Du hast eine Parallelogramm Kinematik an der Vorderachse wie bei Hochklassigen Sport/Rennwagen!
Sollte es kein missverständniss zwischen Dir und dem Prüfer gewesen sein (was ich nciht glaube) wär das nur Fahrlässig und nicht in Ordnung.
Hoffe das konnte weiter helfen.
grüße
so eine achseinstellungs bericht wegen spur oder ähnliches wurde vom tüv noch nie bei mir angefordert und das is nicht das erste fahrwerk was ich eintragen lasse also dann denke ich eher das ihr ziemlich pingellige tüv prüfer habt ein tüv prüfer hat immer spielraum klar hat er vorgaben vom hersteller so wie von denn richtlinien der stvzo aber er auch nach eigenem ermessen wie bei sonderabnahmen zb handeln kann bei mir im fahrzeugschein war lediglich die gesamt gewinde länge des fahrwerks eingetragen um zu verhindern das ich gewinde verlängerungen aufschweiße und bei der fahrzeug höhe stand nur hinter der zahl -- und bei meinem jetzigen polo sind auch 3 höhen eingetragen und keine von dennen ist gestrichen da ich nur 2 rad reifen kombis eingetragen haben die beide 13 zoll und mit 50iger querschnitt sind
die reifen kombi spielt überhaupt keine rolle, da die sowieso immer passen muss.
Das Gewinde spielt ebenfalls keine rolle, da das völlig irrelevant ist, es wird in den meisten fällen Gewinde überbleiben, da die Rohre mit Gewinde in mehrere Fahrzeuge passen müssen, und nur die Halter und Rohrlängen Geändert werden, wäre sonst extrem kostenintensiv!
Ich glaub nicht das es pingelig vom prüfer ist!
Gibt da ganz andere sachen die als pingelig angesehen werden könnten, diese gehört aber wohl nicht dazu.
Imho unterschätzt Du die Tragweite einer um ca 60mm in der höhe verstellten karosserie, ohne Achsvermessung ein wenig !
Andersrum, habe ich noch nie ein Fahrwerk eintragen lassen (waren indes schon 12 stück bei mir) wo ich nicht von selbst ein Gutachten vorgelegt habe, weil ichs von mir aus gemacht hab. Aber der Prüfer hätte es trotzdem verlangt. Ein Kommilitone, einer meiner besten Freunde von mir ist Dekra Prüfer geworden, es ist Vorschrift eine Achsvermessung zu vollziehen ! Aber das müsste eigentlich jeder , auch Leute ohne weitreichend Bildung zum Thema, wissen.
Die Vorgaben die der Prüfer beim FW hat sind u.a. jene:
-Zulässiger Verstellbereich prüfen ! Steht im Gutachten! (Das ist das was du meinst, Wir reden aneinander vorbei !) Fakt!
- Achsvermessung um den Bereich für den Tierfergelegt wird ! Fakt!
- Freigängigkeit der Rad Reifen kombi: Fakt
- Bodenfreiheit: Fakt
- nun kommen wir zu dem Teil den ich meine, Wenn es eingetragen ist, hat der Prüfer die Wahl dir Einzutragen in einem Gewissen bereich , ohne Achsvermessung das Fahrwerk (nach oben hin!) zu verstellen ! Und zwar um soviel, wie die Achsgeometrie/Kinematik noch im Tolleranzbereich liegt! Bei mir im S2 waren das 20 mm! Damit war ich schon froh ! Mehr wär auch ohne erneute Achsvermessung nicht fahrbar gewesen. Das hat alles seinen Sinn, dass sollte man sich vor augen halten ! Egal Ob Polo mit 75 Ps oder Audi S2 mit 330 PS.
Ein bissl Kies und bei verstellter Spur wissen die Räder (das Auto) nicht mehr wohin sie eigentich sollen! Und dann ist Ende im Gelände
Grüße
Zumal in den Fahrwerksgutachten eh der Kram mit der Fahrwerkseinstellung vermerkt ist. Wenn ein Prüfer das nicht sehen will hat er einen Punkt in den Fahrwerksauflagen missachtet. Gerade wenn es knapp wird am Radlauf oder Federbein ist der korrekt Sturz wichtig. Bringt ja nix wenn es nur passt wenn die Räder schief stehen
ja gut jeder hat andere erfahrungen bei mir wurde nie ein bericht über irgendwelche vermessungen verlangt dann hab ich etwa einen prüfer der ziemlich ungebildet ist oder ich weis nicht weiter
ich weis nur das bei mir um wieder zum thema zu kommen keine tiefe eingetragen war lediglich die gesamt länge des gewindes woraus sich dann wohl polizei erechnen kann wie tief er ist und obs in dem bereich ist ich würde mit meinem golf fast täglich angehalten und selbst der polizist fragte sich warum da nichts eingetragen ist der höhe wegen da hab ich ihm erklärt das alle tiefen im tüv bereich liegen und es so zu stande kommt da hat er gefunkt(wohl in die zentrale) ob jemand weis ob das möglich is da er mir nicht geglaubt hat der am anderen ende hat mir recht gegeben und mir wurde eine gute weiterfahrt gewünscht
im prinzip kann dem Polizisten egal sein wie tief der wagen ist! Für ihn hat eigentlich nur zu interessieren ob das was im Schein steht, auch so am Auto verbaut ist. Also in deinem Fall wieviel Gewinde noch über...
Denn mit dieser Eintragung hat der Tüv Prüfer bescheinigt das es so rechtens und mit dem Gutachten konform ist. Ich bin mir sicher, auch "dein" Prüfer hat die unterlagen so studiert und geschaut das alles im grünen ist. Ansonsten wäre er fehl am Platz.
Und bei der fehlenden Achsvermessung kannst Du trotzdem noch gut mit dem Wagen fahren ? Kein überhöhter Reifenverschleiß, Sägezahn, ungleichmäßig abgefahrenes Profil ?
er liegt wie ein brett
und nur damit wir uns falsch verstehen der wagen war bei einer achsvermessung aber nicht weil der tüv es verlangte und es war auch nach dem ich in runtergedreht habe alles im grünen bereich zwar minimal abgewichen aber so gering das ich nix nachstellen brauchte
und zum reifen verbrauch fahre Toyo Proxes T1-S und komme mit nem satz vorne so ca 1 1/2 saisons hin das ist normal denke ich da der reifen weich ist also ist da alles inordnung
Zitat:
im prinzip kann dem Polizisten egal sein wie tief der wagen ist! Für ihn hat eigentlich nur zu interessieren ob das was im Schein steht, auch so am Auto verbaut ist. Also in deinem Fall wieviel Gewinde noch über...
Denn mit dieser Eintragung hat der Tüv Prüfer bescheinigt das es so rechtens und mit dem Gutachten konform ist. Ich bin mir sicher, auch "dein" Prüfer hat die unterlagen so studiert und geschaut das alles im grünen ist. Ansonsten wäre er fehl am Platz.
Klar kann er Nachmessen, aber nur an jener Stelle die im Schein vermerkt ist, schrieb ich doch (wie schon weit oben von mehreren betont stehen die Punkte/Maße zum vermerken, Schraube/Federteller, im Gutachten) ! Wenn das stimmt dann kann er gar nix machen. Da ist auch ein weiteres Absenken nicht weiter tragisch, solange natürlich nichts schleift, und die Mindestbodenfreiheit eingehalten wird.
Das ist ja was anderes wenn restgewinde eingetragen wird und nix schleift und mindestbodenfreiheit eingehalten wird. aber ich musste nu die erfahrung machen das die zeiten mit restgewinde eintragung vorbei sind.
Laut aussage des Tüvprüfers wird nun nach Abstand Radmitte-Bördelkante eingetragen. Dies wird getan um immer den Abstand und die Funktion im Alltag zu gewährleisten und einem absenken des Fahrwerkes entgegen zu wirken. Kein Plan ob alle das so machen mittlerweile. Ist jetzt nur fürs Gewinde relevant. Feste Fahrwerke werden ja eh nach angegebener Tieferlegung eingetragen
Also bei mir würde ich nie jemanden anhand der Bördelkante was Eintragen lassen ! Das wäre wie ein Freifahrtsschein für die Polizei. Weil sich das Fahrwerk immer zumindest wenig setzt! Das ist ja schon mit einberechnet von den Herstellern !
Zitat:
und zum reifen verbrauch fahre Toyo Proxes T1-S und komme mit nem satz vorne so ca 1 1/2 saisons hin das ist normal denke ich da der reifen weich ist also ist da alles inordnung