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heckklappe die ........?

terrorpolo
  • Themenstarter
terrorpolo's Polo 2F

hallo freunde und zwar habe ich mir überlegt da ich meine heckklappe nun fertig habe das schloss wegzulassen was eigentlich noch da ist.......
nun zur wichtigsten frge muss für den tüv die heckklappe aufgehen oder kann die so ohne zuöffnen auch verbaut sein.....

heisst ich will die griffleiste ohne schloss offnung dran machen und darunter kein schloss haben will auch keinen stellmotor haben brauche die klappe nicht da hnten nix rein soll......darf ich das oder nicht vllt hat ja jemand erfahrung damit und kann mir helfen......

p.s hoffe ihr habt verstanden was ich meine-.....



ich kann mir nicht vorstellen, dass das tüv-gerecht ist. ist ja dann so etwas wie eine bauartveränderung.

ich denke mal du musst die irgendwie aufgehen lassen können...

ist vielleicht etwas weit hergeholt, aber auch eine heckklappe ist eine tür, also ein fluchtweg.

und außerdem muss man auch wenn man nichts im kofferraum hat öfter an den selbigen^^ um z.B. mal eine Birne in den Heckleuchten zu wechseln etc.

also ich glaube, dass ist nicht erlaubt..




terrorpolo
  • Themenstarter
terrorpolo's Polo 2F

gut danke schonmal man kann die ja öffnen halt nur von innen mit der hand den riegel öffnen der sonst hoch geht wenn nann auf das schloss drückt werde die tage mal die männer vom tüv fragen....


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