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h-kennzeichen

derby-kiel
  • Themenstarter

hi habe nen 84er derby und wollte in 4 jahren h-kennzeichen machen so nun meine frage muß er da kommplett original sein oder darf man ihn tieferlegen und felgen ranschrauben und vlt nen anderen motor vielen dank schonmal



gelöschtes Mitglied

    also wenn er bis jetzt original ist, darf man das eigentlich nicht.

    ein auto ist dann H-fähig, wenn die umbauten die vorgenommen sind, innerhalb der ersten zehn jahren von der erstzulassung an eingetragen sind.

    so hat es mir mein tüvi gesagt. habe auch noch nen 1er derby (siehe mein Gastauto) den ich gerne etwas tiefer hätte und felgen, aber leider gehts bei mir nicht.


    H-fähig ist auch ein zeitgemäßes tuning.
    d.h. was es zu der zeit für den Polo/Derby gab, kannste drann bzw umbaun.

    bei mir fährt auch nen 1er derby rum mit 7x13 Ats mit 175/50 r13 und h-Zulassung.



    gelöschtes Mitglied

      ja das stimmt, nur finde mal nen fahrwerk aus der zeit? und wenn man eins findet aus der zeit, dann ist da nur ein prüfbericht bei, nach denen man heute nicht mehr eintragen kann...

      ich stehe nämlich auch vor dem problem, das ich meinen derby auf H habe, ihn aber gern tiefer hätte...


      gelöschtes Mitglied

        kann man nicht bspw. bei den federn, alle namen und nummern der federn rausschleifen und sagen dass die schon immer drin war? wer soll das nachweisen.


        Zitat:

        kann man nicht bspw. bei den federn, alle namen und nummern der federn rausschleifen und sagen dass die schon immer drin war? wer soll das nachweisen.


        ILLEGAL; URKUNDENFÄLSCHUN etc....


        zum FW, ihr könnt doch auch aktuelle FW verbauen, es darf halt nur so eines sein welches es damals gegeben hat. also von der marke her...
        und ein gewinde darf es glaub auch nicht sein, weil es die meines wissens zu der zeit net gegeben hat


        dann kann der tüv heini sagen..."da steht nix dran,also weiß ich nicht was es ist und obs zulässig ist..." Meiner Meinung nach ist das keine Option


        gelöschtes Mitglied

          aber wenn ich ein aktuell angebotenes fahrwerk kaufe, ist da auch nen teilegutachten bei, welches erst vor kurzem wahrscheinlich erstellt wurde, aber jedoch nicht schon 10 jahre nach der erstzulassung meines derby (78)
          weil es da ja noch garkeine teilegutachten gab.

          und dann ist es noch meines wissens garnicht mehr H-fähig, weil es doch dadurch nicht zeitgemäß ist oder?


          es sagt ja keiner das du nur den alten "schrott" verbauen darfst.

          du darfst sehr wohl "neues" verbauen, aber halt nur das was es zu der zeit auch gegeben hat

          aber wie das jetzt Markentechnisch ist, als ob man nur die marken von damals verbauen darfst das weiß ich nicht!



          H & R Federn 29671 ( 35 mm ) haben ein Gutachten von 1988.
          Fintec ebenfalls in den 80ern.
          Power Tech 50 mm 200.600 hat ein Gutachten von 01.1993 .

          Die Federn sind für einen 84er Derby definitiv H tauglich.


          Erkundige dich erstmal bei deiner Versicherung was die für Auflagen haben um ein H Kennzeichen zu versichern ...dann willst du nämlich gar keins mehr !

          Kleiner Auszug :

          Seitens der Versicherung werden in der Regel Auflagen erteilt, z.B:

          * Beschränkung der Fahrleistung (meist 5.000-10.000 KM)
          * Alter der Fahrer (z.B. Mindestalter 25 Jahre)
          * Keine Nutzung als Alltagsfahrzeug möglich (z.B Fahrten zur Arbeit)
          * Nachweis eines Erstfahrzeugs
          * Für Alltagsfahrten muss eine eigenes Fahrzeug nachgewiesen werden.


          gelöschtes Mitglied

            Zitat:

            und dann ist es noch meines wissens garnicht mehr H-fähig, weil es doch dadurch nicht zeitgemäß ist oder?


            Wenn nicht frag mal bei der Firma Koni oder Bilstein nach, soweit ich weiss haben die Lösungen für H-Fahrzeuge.. die ganzen NSU's bekommen ja kaum noch Originale Fahrwerke für den Austausch.. die meisten machen dies auch über Koni..


            Zitat:

            seitens der Versicherung werden in der Regel Auflagen erteilt, z.B:

            * Beschränkung der Fahrleistung (meist 5.000-10.000 KM)
            * Alter der Fahrer (z.B. Mindestalter 25 Jahre)
            * Keine Nutzung als Alltagsfahrzeug möglich (z.B Fahrten zur Arbeit)
            * Nachweis eines Erstfahrzeugs
            * Für Alltagsfahrten muss eine eigenes Fahrzeug nachgewiesen werden.


            liegt alles in ermessen welche versicherung man hat
            gibt auch noch alters beschränkung des führers,mindest alter 25 Jahre

            Gewindefahrwerk könnte man per absprache eventuell auch eingetragen bekommen
            das liegt in ermessen des Prüfers
            ein bekannter hat ein 1ser Scirocco mit 16v weber
            und ein Gewindefahrwerk eintragen bekommen
            Begründung: Alte dämpfer defekt,und er bekäme keine anderen Fahrwerksteile die ihn gefielen mit tieferlegungsmöglichkeit
            dem Prüfer gefiel das fahrzeug und hat es ohne weitern wiederspruch eingetragen

            Vorweg immer Rücksprache mit dem Prüfer einhalten
            Da die Fahrzeuge unter Kulturgut laufen
            Gibs auch Prüfer die nur Orginal zustand verlangen...


            polotreff.de
            #14 - 13.09.2010tieferlegung und felgen bei h-zulassung? polo 1 fahrwerk h-zulassung h kennzeichen hifi polo h-kennzeichen welcher motor h zulassung derby h-kennzeichen mit h&r federn polo 7x13 h kennzeichen vw polo h zulassung h kennzeichen und fahrwerk h kennzeichen mindestalter 25 fahrer illegale tricks h-kennzeichen polo 1 versicherung mit h fintec federn bj.78 derby 86
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