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Zustelldauer / Frist Blitzerbußgeld

Das mit der Verjährung wurde gekippt und ist nicht mehr existent... Allerdings kommt in der Regel auch nix mehr!



Zitat:

Das mit der Verjährung wurde gekippt und ist nicht mehr existent


Wie meinst das?


2F RM
  • Themenstarter
2F RM's Polo 2F

Danke, naja nur kann die Bußgeldstelle machen was Sie will - weil ja keiner nachvollziehen kann was die "intern" noch so alles bearbeiten...


Zitat:

Das mit der Verjährung wurde gekippt und ist nicht mehr existent



Wie meinst das?



Echt?



Das mit der Verjährung ist geblieben. Wäre doch Blödsinn wenn mein Chef mir noch HEUTE morgen erklärt das die Verjährung 3 Jahre beträgt und dann auf einmal soll se gekippt sein? Des glaub ich net!

Es ist so wie es mein Chef sagt und da dieser Rechtsanwalt ist und wir in der Kanzlei auch einiges an Ordnungswidrigkeitsfällen zu bearbeiten haben muss er es schließlich am besten wissen!

Es ist also so, wie ich in meinem Beitrag geschrieben habe!


gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    z. B. eine Betroffenenanhörung in die Wege geleitet hat.


    Leute wenn dann lest bitte richtig ! Sie hat geschrieben WENN z.B eine Betroffenenanhörung statt findet ! wenn dies der fall gewesen WÄRE! hättes Du schon bescheid bekommen ...

    Sie hat schon recht .. nur dieses Anwaltskauderwelch muss man erstmal verstehen =P hab gerad uch nochmal nachgefragt bis man mir das für doofe erklärt hat


    @Punisher:

    Du hättest auch einfach fragen können


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