Ich weis garnicht was hier los ist.
bis bj 2001 brauch sich keiner sorgen zu machen ob die felge über steht.
es gibt keine gesetz das das überstehen bei allen fahrzeugen verbietet.
einzig das es für neufahrzeuge ab irgendwann 2001 nich mehr darf.
hat was mit der eu,eg,abe wat weis ich richtlinie zu tun.
kommt hat bei bj 2001 auch drauf an was im brief/fahrzeugschein steht.
ich habe mir das auch schon bei einigen tüv stellen erklären lassen und die dürfen diese fahrzeuge nach eigenem ermessen prüfen und dann nach der alten oder neuen richtlinie eintragen,je nachdem ob dann das rad über steht oder nicht
wenn jemand etwas einträgt ist es erstmal legal, euch kann gesetzlich nichts passieren. sollte aber bei einer kontrolle zum bsp fahrwerk, auffallen das ihr zu tief seit, die räder schleifen oder was auch immer, dürfen polizei oder der tüv prüfer die Eintragung anzweifeln und ihr bekommt einen Mängelschein. Ihr bekommt also keine Strafe aber ihr müsst euch dann kümmern das alles wieder so ist wie es soll.
das gleiche bei auspuffanlagen. Mit der Zeit werden sie ja gerne lauter. Sollte auch hier die EG-Genehmigung bei einer Kontrolle angezweifelt werden und bei eine DB Messung kommt raus das er lauter als er darf ist, seit ihr dran und müsst notfalls erneuern oder nachdämmen
Angezweifelt werden kann jede Eintragung, so ist das nun mal.
Zitat:
bis bj 2001 brauch sich keiner sorgen zu machen ob die felge über steht.
Also ich hab grad nochmal etwas genauer geschaut. Scheint wohl so das diese Richtlinie die immer noch kein Gesetz ist schon seit 94 gültig ist.
den Unterschied macht scheinbar dann wirklich nur ob dein Wagen eine EG Zulassung hat oder eine ABE (nationale Betriebserlaubnis) hat.
Seit 2001 gibt das wohl nur noch Neuwagen mit EG Betriebserlaubnis
Deswegen war ich mir wohl wegen den 2001 so sicher