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Was fällt unter Gewährleistung ?

planloseronkel
  • Themenstarter

Hallo zusammen, habe jetzt seit ca 4 Monaten meinen Polo. Habe ihn bei einem Händler gekauft. Nach dem Kauf war ein Radlager kapuut, das hat er auch übernommen. Auserdem steht das Lenkrad seit dem Kauf schief.
Nur seit 2 Wochen kommt immer wieder was dazu. Erst musste hinten die Gesammte Bremse gewechselt werden, dann war keine Kühlflüssigkeit drin sondern nur normales Wasser und beim ATU Wintercheck kamen noch folgende Mängel raus :
Einstiege links und recht leichte Durchrostungen
Radlager hinten links beginnendes Spiel
Pollenfilter stark verschmutzt
Ölwanne und Schaltwelle leichter Ölverlust
Querlenkergummilager links und rechts beginnendes Spiel

Außerdem geht seit gestern die Fahrertüre nicht mehr auf.

Was davon muss mir der Händler machen/bezahlen ? Und hab ich ne Chance die Reperaturkosten für Bremse (300 Euro) von ihm zu bekommen vor allem weil er mir gesagt hat die Bremsen wären fast neu ?
Das Problem ist dass ich umgezogen bin und jetzt 200 km weg von dem Händler wohn. Habt ihr Ratschläge was ich am besten machen soll ?
gruß
onkel



Du hast ein Jahr Handlergewährleistung.

Generell muss er nur für die Dinge gerade stehen die VOR dem Kauf bereits defekt waren.

Im ersten halben Jahr nach Kauf muss der Händler nachweisen das diese Schäden nicht schon beim Kauf waren ! Leider reicht den Gerichten aus wenn der Wagen TüV neu hat (es muss ein Schverständiger den Wagen ja gecheckt haben), oder ein KfZ-"Meister" seines Vertrauens aussagt das er beim Check diese Schäden NICHT feststellen konnte und alles ok war !
Wenn du nun der Meinung bist das dort was "Geschummelt" wurde , kannst du einen vereidigten Sachverständiger hinzu ziehen und erstmal zu DEINEN Kosten ein Gutachten erstellen lassen, mit dem du dann über einen Anwalt deine Kosten einklagen UND eine NACHBESSERUNG durchkämpfen kannst.
Dann kann der Händler , in der Werkstatt wo er will , und die Teile die er besorgt , austauschen ! Also mit grosser Wahrscheinlichkeit bei einer "Meister"-Werkstatt mit Super-Orginal VW Teilen ... *hust* Allerdings hast du dann auch wieder ein Jahr Garantie auf die Teile ! ... man beachte , Teile. Im erneuten Schadensfall muss der Händler nur noch die Teile ersetzen, und die Werkstattarbeit geht zu deinen Lasten ! Es sei denn du kannst der Werkstatt die die Reparatur durchgeführt hat eine mangelhafte Reparatur nachweisen, dann kannst du die auch wieder auf Schadensersatz verklagen.

Wenn du den Schaden zur Reparatur schon selber irgendwo in Auftrag gegeben hast , dann hast du dem Händler die Chance auf Nachbesserung verwährt und musst den Schaden auch selber bezahlen.

So und nach 6 Monaten liegt es an dir nachzuweisen das die Schäden schon VOR dem Kauf waren ! Was kaum möglich ist !

Und nun kommt noch der liebe Gesetzgeber und sagt auch noch ... keine Gewähr für Verschleissteile im Rahmen der nprmalen Beanspruchung. Auf deutsch , wer ein Auto mit 100Tkm + kauft muss damit rechnen das eine Kupplung durch sein kann. Hat man für die defekten Teile nicht wirklich explezit eine schriftliche Bestätigung , am besten eine Rechnung, das diese schon ersetzt wurden, hat man keine Chance.
Und glaub mir , ohne guten Anwalt ist für den Händler erstmal das ganze Auto ein Verschleissteil .. selbst ein Türgriff , oder sonst was.

Wichtig ist aber immer zu bedenken, es muss nur für Schäden Ersatz gezahlt werden , die wirklich nachweislich schon VOR dem Kauf defekt waren.
Das sehe ich bei deinen Teilen als unmöglich an.

Leider hab ich das alles auch mit meinem jetzigen Wagen durch ... der hatte nur 8000km runter und mit 8200 ! km brauchte er eine neue Kupplung und neue Querlenker. Gerichtlich und mit Schverständigen gab es keine Chance zu beweisen das ich die Kupplung in den 200km nicht absichtlich selber kaputt gemacht habe und die Querlenker , da soll ich angeblich wohl 200km über Pflastersteine gefahren sein und über Bordsteine.
Dem Gericht reichte es aus das der Wagen a.) neu Tüv hatte , und b) der Werkstattmeister sagt , der Wagen war beim Verkauf top OK.

.. jaja die tolle deutsche Rechtssprechung.


planloseronkel
  • Themenstarter

ok..hört sich ja echt bescheiden an. Naja in paar wochen komm ich wieder in die nähe von dem Händler solange wird des Auto es schon machen und dann mal schauen wie kullant der is...



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#4 - 01.12.2010polo 9n querlenker verschlissen was fällt unter die gewährleistungspflicht
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