vw teilemarkt

Rechtliche Frage Fernabsatzgesetz

Iceberg
  • Themenstarter

Hallo,

wer kennt sich mit dem Fernabsatzgesetz aus und kann mir Hilfestellung geben ? Problem ist folgendes:

Ich habe mir per mail einen Maxxor Auspuff bestellt. Es war keine Auktion. Vorlage für die Bestellung war folgendes Produkt:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7976857895&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1

Der Händler fragte nach dem Fahrzeugmodell, speziell, ob der Auspuff unter eine Stylingheckschürze montiert werden soll. Wenn ja, könnte ich nicht das bei eBay abgebildete Modell nehmen, sondern sie müssten einen Auspuff anfertigen. Das nennen sie dann Sonderanfertigung.

Im Verlauf vor der Bestellung habe ich den Händler des öfteren gefragt, ob er mir die Abmessungen des Auspuffs gibt, damit ich es an meinem Fahrzeug überprüfen kann - das hat er aber abgelehnt, mit dem Hinweis, dass es nicht der erste Auspuff wäre, den sie für den 6N mit Stylingpaketschürze anfertigen.

Jetzt passt der Auspuff ja nicht unter mein Fahrzeug (Polo 6N mit Stylingpaketheckschürze). Der Auspuff hängt viel zu tief, weil die Haltebügel nicht in der richtigen Länge sind. Außerdem ist der Auspuff von minderwertiger Qualität und Verarbeitung.
Der Händler meint, dass ich die Bügel selber neu biegen sollte. Das ist jedoch nicht der Sinn der Sache. Mit dem ganzen Auspuff und dem Ablauf nach dem Kauf bin ich sehr unzufrieden.

Das Fernabsatzgesetz sagt:

§ 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen:

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.


Meine Frage jetzt:

Handelt es sich bei dem Auspuff wirklich um eine Sonderanfertigung im Sinne des Gesetzestextes ? Kann ich den Auspuff gegen Rückgabe des bezahlten Betrages zurück schicken oder geht das nicht ?

Danke für Eure Hilfe.

Gruß

ICE



Wie wärs, wenn du dir mal ne Telefonnr. geben lässt und das persönlich am Telefon klärst!?


Iceberg
  • Themenstarter

Ich habe eine Tel.-Nr. und auch schon da angerufen. Der Händler will den Auspuff nicht zurück nehmen mit dem Hinweis auf das Fernabsatzgesetz.

Würde ich sonst fragen



gelöschtes Mitglied

    du kannst den doch innerhalb von 30 tagen wieder zurückschicken...
    wenn du über die zeit bist dann siehts wohl net so gut aus..


    Iceberg
    • Themenstarter

    über die 14 Tage bin ich noch nicht. woher hast Du 30 Tage ?


    gelöschtes Mitglied

      ach stimmt 14 tage warn das, sorry hab mich vertan..

      aber dann schick den einfach zurück per einschreiben, so das das bestätigt ist und dann muss der dir das geld wider zurück geben!


      Also ich würde ihn auch einfach zurück senden und ebay informieren.
      Und lasse dir geld wieder geben!


      Iceberg
      • Themenstarter

      der Auspuff ist nicht über eBay gekauft. Ich habe den Händler nur über eBay gefunden.
      Ich werde den Auspuff heute per Einschreiben an den Händler zurück schicken. Mal schauen was passiert.

      Danke für Eure Hilfe


      Hast du denn keine Rechtschutzversicherung?
      Dann kostet dich das ganze nur ein müdes Lächeln.



      polotreff.de
      #10 - 01.07.2005fernabsatzgesetz+fahrwerk
      Antworten erstellen

      Ähnliche Themen