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wer ist der Besitzer eines KFZ

Polo Nici
  • Themenstarter

hallo habe da mal eine frage wem gehört dieses auto rechtlichgesehen
ich stehe im kaufvertrag und auf meiner exfreundin ist dieses auto angemeldet da wir die papiere alle zs gelassen haben ist auch der brief bei ihr ich habe aber noch den kaufvertrag wo ich als käufer drin stehe wem gehört der wagen jetzt ? weil ich habe den audi A4 V6 ja bezahlt und gekauft mit kaufvertrag habe ihr das auto dann gegeben und sie hat ihren seat abgemeldet und den audi zugelassen da wir nicht mehr zs sind ist sie der meinung mir mein auto nicht geben zu müssen weil sie ja halter ist =((((((

bitte um hilfe



gelöschtes Mitglied

    Sie hat den Brief und sie steht auch drin, wenn ich es richtig verstanden habe ?
    Dann gehört ihr das Auto


    Polo Nici
    • Themenstarter

    ja ist ja normal weil auf ihren namen es zugelassen war



    richtig, kaufvertrag hin oder her. du kannst das auto auch ohne jegliches schriftstück verschenken.
    sie hat die papiere, hat den wagen zugelassen also ist es ihrer...

    lg


    wenn du im kaufvertrag stehst dan bist du der besitzer und sie der halter!
    (steht aber auch bei den neuen brief alles trauf)

    ist etwas schwer zu erklären wenn sie sich quer stehlt dan gehe zum anwalt den es ist dein eigentum
    ist aber schwer zu erklären und vor gericht zehlen nur schrifftstücke auch eine schenckung muss nider gelegt sein


    Polo Nici
    • Themenstarter

    das doch gut komme ich damit auch durch


    Zitat:

    komme ich damit auch durch

    50%50 bei einer richterin NEIN bei einem richter JA zu 70%
    biste rechtschutz


    Wenn du ne Rechtschutzhast farg da doch einfach mal...

    Die können dir meist schon vorher sagen wie deine Chancen bei soetwas stehen


    gelöschtes Mitglied

      Rechtlich gesehen bist du der Eigentümer und da sie das Auto hat, ist sie Besitzer..Klingt blöd, ist aber so, soweit ich weiß..
      Das heißt das Auto gehört dir..Geh zum Anwalt und lass den das regeln..Dann wird sie bestimmt eh schon weich wenn ein Brief vom Anwalt ins Haus fliegt...



      gelöschtes Mitglied

        wer den kaufvertrag unterschrieben hat ist eigentümer.

        sie ist nur halter. damit kommt man garantiert durch.
        sie hat kein beweis das sie ihn geschenkt bekommen hat oder so.

        wenn rechtschutz oder auch nicht,ab zum anwalt. kannst auch einfach mal zur polizei gehen und ne nzeige machen. grunde genommen hat sie ihn ja jetzt geklaut


        Zitat:

        grunde genommen hat sie ihn ja jetzt geklaut

        nö weil er ja zugestimmt hat das sie ihn auf ihren namen anmeldet und wen er zum bleistifft noch ein zweitschlüsel hat und hollt den sich einfach dan hat er die arch karte....
        anzeige machen wegen underschlagun dan gleich zum anwalt und alle beweise mit nehem auch zu den grünen
        sagste gefahr in verzug die will dein eigentum verkaufen


        Kaufvertrag spielt in dem Fall keine Rolle! Du hast nur das Auto gekauft!

        Im Endeffekt gehört ihr das Auto weil sie den "Brief" hat und der zählt als Eigentumsnachweis!
        In dem Fall solltet ihr euch wohl im guten einigen, weil selbst im Falle einer Gerichtsverhandlung sieht es schlecht aus!


        steht ja auch auf der zulassungsbescheinung teil 2 drauf:

        der inhaber der zulassungsbescheinigung wird nicht als eigentümer des fahrzeugs ausgewiesen.

        freundin hin oder her, nach der hochzeit eher egal, auf den eigenen namen zulassen, kaufvertrag und fahrzeugbrief im eigenen besitz (man sollte schon im kaufvertrag selber drinstehen), .......so hart es auch klingt aber fast nichts ist für die ewigkeit.


        eigentümer ist derjenige, der im brief steht. besitzer derjenige, der das auto zb grad fährt.
        steht deine ex im brief, ist das auto laut papier ihr eigentum.
        du stehst zwar im kaufvertrag, aber du hättest das auto ja auch unangemeldet (ohne schriftlichen vertrag) gleich weitergeben können.

        außerdem muss ein kaufvertrag etc NICHT immer schriftlich sein.
        als einwilligung zählen auch mündliche zusagen oder eindeutige handlungen.

        lg


        wenn ich das auto vom chef fahre bin ich nicht besitzer sondern fahrer!
        halter ist der chef und eigentümer die bank

        so ungefähr^^

        nur weil du im brief stehst (zb bei ner finanzierung) gehört dir nicht das auto.
        da die bank ja einen vertrag mit dir hat. probiers mal beim zulassen die zulassungsbescheinigung einfach zu behalten und behaupten die karre gehört dir weil du die bescheinigung hast, das auto auf dich zugelassen ist und du in der bescheinigung drinstehst. Die kommen dann mit dem Vertrag.....du verlierst.

        So läuft es auch fast mit nem kaufvertrag.
        Wenn se behauptet du hast ihr den mit nem mündlichen vertrag geschenkt........hm, wer hat die meisten zeugen?


        gelöschtes Mitglied

          Zitat:

          wenn ich das auto vom chef fahre bin ich nicht besitzer



          Bist du doch..


          Zitat:

          außerdem muss ein kaufvertrag etc NICHT immer schriftlich sein.
          als einwilligung zählen auch mündliche zusagen oder eindeutige handlungen.

          beweis das mal

          ich würde einfach nochmal mit ihr in ruhe reden, man is wohl alt genug oder ?
          hab aber eben nochmal in dem ein oder anderen forum gelesen, das wenn du das kfz gekauft hast, durch den kaufvertrag besiegelt wurde, ist es DEIN eigentum.
          wenn sie sagt, du hättest es ihr geschenkt, muss sie das erstmal beweisen und das kann sie ohne zeugen nicht.


          Zitat:
          Zitat:
          wenn ich das auto vom chef fahre bin ich nicht besitzer





          Bist du doch..


          so einen quatsch hab ich ja noch nie gehört


          @fonsi
          nein


          gelöschtes Mitglied

            Falsch ! Nicht der den Brief hat ist besitzer!
            Habe gerade den fall durch bei gericht !
            Das war mal mit brief gleich besitzer.


            da was gefunden:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


          • gelöschtes Mitglied

              [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


            • eben, mal muss ja nachweisen das man das kfz gekauft hat, sonst kannste auch nen brief klauen und sagen jetzt isser dir ^^


              besitzer ist der, der das auto jetzt in diesem augenblick fährt.
              als beispiel, meine mutter hat das auto zugelassen (wegen versicherung günstiger) steht also im brief und im schein.
              ich fahre das auto aber immer. meine mum ist eigentümer und ich bin derzeitiger besitzer. wenn ich das auto meinem freund ausleih, ist er besitzer und meine mum eigentümer.

              also wenn ich auto vom chef fahre, ist der chef eigentümer und ich besitzer.

              lg


              gelöschtes Mitglied

                @ BlackBetty: So sieht's aus..


                am besten beim anwalt anfragen.

                ist schon klar, weil man ja in dem augenblick das fahrzeug besitzt
                trotzdem ist man in dem moment nur der fahrer, der halter nun mal der chef und der eigentümer immernoch die bank


                gelöschtes Mitglied

                  also ab zum rechtsanwalt und beruf dich auf das BGB

                  eigentümer nach bgb bist immernoch du


                  gelöschtes Mitglied

                    Zitat:

                    ist schon klar, weil man ja in dem augenblick das fahrzeug besitzt
                    trotzdem ist man in dem moment nur der fahrer, der halter nun mal der chef und der


                    Siehste..


                    is wohl klar das man normal unter besitzer eigentümer versteht und da keiner von uns jurist ist und das kleinlich unterscheidet, ist er fahrer vom kfz ( wenn ich das auto vom chef z.b. fahre ).
                    wenn du z.b. bei der versicherung personen unter 25jahren einträgst, die das auto auch fahren dürfen, trägste dort ja keine besitzer ein oder ... ?


                    Zitat:

                    Siehste..


                    tja, man lernt nie aus


                    gelöschtes Mitglied

                      Wobei ein Auto unter dem Güterhandel immer mit einem Kaufvertrag gehandelt wird nicht mündlich...


                      mündliche verträge macht man an der Wursttheke ein Auto kauft man nicht an der Theke ....


                      Da unterscheidet man nämlich auch nochmal ...

                      Bei mir ist das zB "fast" genauso... die Papiere hat die Werkstatt die sich weigert den Wagen heraus zu geben ( auch den Brief ) ich habe den Kaufvertrag wo meine Daten angegeben sind. Ich bin Eigentümer und nicht die Werkstatt so hat es mein Anwalt mir erklärt.

                      Sprich in deinem fall bist Du der Eigentümer, deine ex Freundin ist zwar Besitzerin aber das Auto ist dein Eigentum.


                      Das Thema wurde geschlossen.

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