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Vorhaben: 6N Xenon nachrüsten, Infos nötig

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Moinsen,

ich hab mir Hofele Scheinwerfer besorgt und dazu Hella Xenon Linsen mit Brenner für den Golf IV. Muss zwar alles ein wenig modifiziert werden aber in der Ruhe liegt die Kraft.

Wegen der Scheinwerfer und Anschluss und so komm ich bestimmt nochmal, das sieht sehr verwirrend momentan aus

Scheibenwaschanlage hol ich sone günstige von Ebay. Das soll ja nur funktionieren und günstig sein.

Meine ersten Fragen sind wegen der LWR. :

Muss ich den Lichtschalter wirklich tauschen, weil das Rädchen geht ja nachher eh nich mehr? Wo bekomm ich einen her für manulle LWR und Nebelscheinwerfer?

Kann mir jemand an Bildern zeigen wie dieser Niveausensor bei der Hinterachse vom 6N2 verbaut wird. Grundsätzlich ist ja nur das Teil da anzubauen und das Kabel von Hella von hinten nach vorne zu ziehen.

Soviel mal dazu. Danke schonmal



die Höffle Scheinwerfer mit dieser komischen Maske haben doch als einzigste Scheinwerfer die Xenonfreigabe....LWR gibts doch so n Nachrüstsatz von Hella....oder halt Lichtschalter vom 6n2 Holen und den ganzen krams dazu....weiß ja nicht was für xenon fahren willst aber wenn den Höffle original fährst musst ja zwingend HID Xenon einbauen...


polobeast
  • polotreff.de Team
polobeast's Polo 6N

Zitat:

musst ja zwingend HID Xenon einbauen...


hid ist doch xenon, oder net?
high-intensity discharge - gasentladungslampe also....gibts da wohl noch andere?



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Also ich habe die Hofele Scheinwerfer, die mit der Maske.
Die originalen Linsen sind bei einem schonmal ausgebaut und durch die Hella Linsen vom Golf IV ersetzt worden. Das Abblendlicht ist Xenon

Ich habe auch das Gutachten für die Linsen und Brenner usw.

Von Hella sind auch die dazu gehörigen Xenon Stellmotoren die allerdings erst noch an die Hoffele Scheinwerfer angepasst werden müssen. Halterung und so.

Ich wollte zuerst mit dem Sensor der Hinterachse vom 6n2 anfangen und bräuchte erstmal dazu infos


hey, müsste man die sensoren nicht in die karossse i-wie verschrauben? den die sensoren sollen ja den abstand vom auto zum boden messen,
wie wärs wen du mal bei TÜV oder DKRA nachfragst? so biste wenigstens ganz sicher das alles seine richtigkeit hat


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Also über die Suche habe ich schon rausgefunden das der Sensor beim 6N2 auf der Fahrerseite hinten bei der Achse sitzt. Evtl sind auch die Löcher vorhanden. Oder auch nicht. Die Suche gibt soviel diskussionen her aber keine Bilder darüber. Ich glaube nicht das dieses Teil den Abstand zum Boden mist. für mich sieht das eher aus wie an Unterboden und Achse geschraubt und je nachdem wie weit die Achse einfedert ändert er die Höhe der Linse


Hab ich vor 3 jahren auch alles versucht,

Golf 4 Hella Set mit 6N2 Sensor etc.

Problem.
Trägt dir niemand ein.. und wenn Doch,...

Ist es illegal und damit jederzeit anfechtbar.


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Warum soll das nicht eintragbar sein?

Versteh ich nicht

Zumal ich das Netz durch forstet habe wie ein Blöder und eigentlich immer das gleiche raus kam. Hoffele mit Hella Linse und Niveauregler Hinterachse kein Problem. SWR natürlich is klar

Wo lag das Problem?


Da gabs mal ein thread wo einer diesen niveauregler eingebaut da gabs auch Bilder,nur finde ich diesen thread nicht.

Naja wenn er alles verbaut,muss es doch eintragbar sein,würd trozdem davor mal Tüv ansprechen

ich schau mal nach dem Thread

Edit: Schau mal noch [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar

  • vorbei,ist zwar ein Golf 3,aber vielleicht hilfts weiter



  • gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Habe gerade in den Unterlagen gewühlt und gesehen das der Sensor zum nachrüstsatz vom Xenon gehört. Muss also schauen ob er auch an den 6N passt. Dort sind Bilder vom G4 und ich denke das sollte gehen aber bevor ich da rum bastel möchte ich doch gerne nähere Infos haben warum das nicht legal eintragbar ist


    gelöschtes Mitglied

      Es ist nur nur pflicht geprüfte SW ,SRA und ALWR auch das, das ABblendlicht an bleibt wenn man fernlciht anmacht . da ist ja bei 6n nicht der fall.


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        da ist ja bei 6n nicht der fall.


        Aber ganz leicht zu umgehen bzw zu ändern..


        gelöschtes Mitglied
        • Themenstarter

        Ja das Bekomm wa schon hin

        Ich wüsste jetzt nur zu gerne warum das nicht gehen soll legal?

        Ich werde sicherlich wenn möglich beim Tüv mit den Unterlagen die ich habe vorbei schauen aber er sagt dann vielleicht ja und woanders gibts dann richtig Probleme. Das will ich nicht denn der Umbau ist ja nicht in paar Minuten erledigt und dann alles umsonst.

        Nein danke


        gelöschtes Mitglied

          [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


        • gelöschtes Mitglied
          • Themenstarter

          Ja so in etwa sieht das Hella teil auch aus


          gelöschtes Mitglied
          • Themenstarter

          Keiner mehr ne Info zur legalen Eintragung?


          gelöschtes Mitglied

            ..nach den bei uns geltenden straßen-verkehrsrechtlichen Bestimmungen können für lichttechnische Einrichtungen sowohl die Vorschriften der Straßenverkehr- Zulassungs-Ordnung (StVZO) als auch die entsprechenden EU-Richtlinien angewendet werden. Die Scheinwerfer müssen jedoch in jedem Falle bauartgenehmigt sein. Nicht bauartgenehmigte Scheinwerfer sind zulässig, wenn durch ein anerkanntes Lichttechnisches Institut die "Etwa-Wirkung" der Scheinwerfer nachgewiesen wurde (damit wird betsätigt,dass die Lichtverteilung ungefähr den nationalen Bestimmungen nach den TA Nr. 7a oder denen der ECE-Regelung Nr. 98 entspricht und die Blendwirkung die darin enthaltenen Vorgaben nicht überschreitet).

            In Serie hergestellte Pkw werden auf Grund einer EG-Typgenehmigung (früher Allgemeine Betriebserlaubnis) in den Verkehr gebracht. Die Erteilung der EG-Typgenehmigung erfolgt auf der Grundlage der Ratsrichtlinien der EU. Pkw, mit EG-Typgenehmigung sind, wenn sie mit Gasentladungslampen ausgerüstet sind, auch immer mit Scheinwerfer-Reinigungsan-lagen und dynamischen Leuchtweite-Regel ungseinrichtungen ausgestattet, weil dies in der ECE-Regelung Nr. 48 gefordert wird. Die EU-Richtlinie 76/ 756/ EWG über den Anbau lichttechnischer Einrichtungen ist in-zwischen in die ECE-Regelung Nr. 48 übernommen worden. Wenn es, wie Sie schreiben, tatsächlich Pkw gibt, die nicht mit Scheinwerfer-Reinigungsanlagen und dynamischen Leuchtweite-Regelungseinrichtungen ausgestattet sind, dann wurde diese im Einzelverfahren nach § 21 StVZO auf Grund nationaler Bestimmungen zugelassen. Unter welchen Voraussetzungen dies geschah, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Es ist nur zu wünschen, dass die Fahrzeuge wenigstens mit einer manuellen Leuchtweite-Regelung ausgestattetwurden,denn die Blendwirkung der Xenonscheinwerfer wird nun einmal nicht durch nationale Vorschriften aufgehoben....

            Für das Forum interessantes Fazit:

            alle Fahrzeuge, welche mit Xenon geordert werden konnten und eine Erstzulassung vor dem 01.01.98 haben, können problemlos mit original Teilen auf Xenon umgerüstet werden und haben eineABE ohne beim TÜV vorgeführt werden zu müssen und benötigen keine SWR und ALWR...



            ZUSATZ!

            Es gibt für NACHRÜST-XENON und besonders für diese BASTELSETS und aus EBAY & FAQ, und so weiter keinen TÜV.

            Sollte jemand eine Gefallenseintragung erhalten, darf/ kann dich jede Polizeistreife anhalten und nach der nötigen Betriebserlaubnis für Xenon fragen und dich nochmals zum TÜV/DEKRA schicken. Und diese gibt es nur vom Hersteller also AUDI oder vom XENON-Scheinwerfer-HERSTELLER und den gibt es nicht bei den Nachrüst-Sets. Ausserdem wisst ihr ja selber was bei einen UNFALL passiert. Fahren ohne Versicherungsschutz und Teilschuld (min 30%) sind die normalen Vorgehensweisen bei solchen BASTELARBEITEN.

            XENON-NACHRÜSTUNG geht nur für Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis für den passenden Typ (sprich den Fahrzeugtyp muss es miit Xenonlicht geben) und die nötigen Voraussetzungen wie Scheinwerferwaschanlage und dynamische Leuchtweitenregelung sind für alle Xenonscheinwerfer Pflicht.
            Einzige Ausnahme sind Fahrzeuge mit einen Zulassungsdatum vor 1998 und deren Fahrzeugtyp schon mit Xenon-Licht ausgestattet wurde. Diese Typen, wie z.B. AUDI A8, BMW E38 7er und AUDI C4 haben eine Ausnahmegenehmigung für XENON-LICHT.


            Das Thema wurde geschlossen.

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