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nur zwei Frontblinker erlaubt?(TÜV)

Polo-Tobi91
  • Themenstarter

hey leute.hab mal wieder ein problem mit meinem polo.der vorbesitzer hat die vorderen blinker(die am scheinwerfer)entfern und hat die stele am kotflügel dann gecleant.er hat dann die seitenblinker vorne an die front gemacht an die stoßstange....

ist dies erlaubt überhaupt,oder werd ich damit probleme beim tüv bekommen?

er erzählte mir etwas,dass autos die älter wie 15 jahre alt wären vorne nurnoch zwei blinker bräuchten.

nur das problem ist,1.sind diese ja ziemlig klein(so wie seitenblinker eben sind)
und 2.der verkehr der von der seite kommt würde ja auch nie sehen wenn ich blinke....

falls dies aber doch erlaubt sein sollte,wäre meine nächste frage welche widerstände ich bräuchte um die blinker wieder auf ihre normale geschwindigkeit blinken zu lassen.da diese ja zurzeit schneller laufen da weniger da sind.

hoffe ihr könnt mir weiterhelfen da ich die nächsten monate zum tüv noch muss... :(



Ruf doch am besten mal bei deiner Tüv stelle an und frag da nach... dann hast du sicherheit


Ist unter umständen erlaubt!

Nur deine vorderen "neuen Blinker"müssen bestimmte maße haben,von Boden und von der seite usw.

In der suche solltes etwas davon stehen



ja es ist erlaubt die blinker dürfen ein gewisses mass nach innen nicht überstreiten glaube 300 mm


Polo-Tobi91
  • Themenstarter

aha ok^^danke^^muss jetzt nur mal schauhen ob meine am richtigen platz sitzen da man für die blinker ja löcher hat bohren müssen und wenn ich die dann versetzn müsste hätte ich an den stellen ja nuneben löcher


was sagt denn der vorbesitzer zum thema durch den tüv kommen?


Zitat:

er erzählte mir etwas,dass autos die älter wie 15 jahre alt wären vorne nurnoch zwei blinker bräuchten.

Es gibt ein Datum der Erstzulassung, ab dem Seitenblinker vorgeschrieben sind, glaube ich.
Außerdem sind meines Wissens auf den Gläsern der jeweiligen Leuchten Kürzel lesbar, die den Einsatzort bestimmen - aufgrund dessen darf man zB keine weißen Seitenblinker als TFLs benutzen.

Ob eines oder beides in Deinem Fall zutrifft (wenn es stimmt, was ich da zu wissen glaube), wirst Du sicher mit ein bißchen googlen rausfinden können.


Zitat:

Es gibt ein Datum der Erstzulassung, ab dem Seitenblinker vorgeschrieben sind, glaube ich.
Außerdem sind meines Wissens auf den Gläsern der jeweiligen Leuchten Kürzel lesbar, die den Einsatzort bestimmen - aufgrund dessen darf man zB keine weißen Seitenblinker als TFLs benutzen.

Ob eines oder beides in Deinem Fall zutrifft (wenn es stimmt, was ich da zu wissen glaube), wirst Du sicher mit ein bißchen googlen rausfinden können


dann nenn mal das datum ...


Wenn du eh nächsten Monat zum Tüv musst würde ich es einfach lassen so wie es ist. Wenns passt ists okay und wenn nicht werden sie dir schon sagen was sie wollen und die 5€ für die Nachprüfung kann man ja wohl verkraften.



polobeast
  • polotreff.de Team
polobeast's Polo 6N

so bekommst du das nicht eingetragen

seitenblinker haben ein e zeichen und ne prüfnummer als seitenblinker und mehr net!
sind somit als frontblinker nicht zulässig, abmessungen hin oder her

hab das thema selber durch und meine blinker sind legal und eingetragen


Bin da auch eher polobeast22's Meinung, aber frag mal bitte beim TÜV nach, würde mich sehr interessieren.


Seitenblinker sind erst ab 95/96 (?) Pflicht.
also beim 2F auf jeden Fall noch nicht.

Und du Seitenblinker haben ein E-Zeichen, sind aber nur als Seitenblinker getestet und daher nur als solche zulässig.

Du musst schon auf andere FRONT-Blinker umbauen. z.b. vom 2er Polo oder Golf 3 oder oder...

und die am besten dann eintragen lassen, weil die ja auch nur am Golf 3 (z.B.) zulässig sind.


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