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Seitenschweller nicht nach Gutachten

Marcus.mw
  • Themenstarter

Hi ihr,

brauche euren Rat. Hab mir Seitenschweller (schon letztes Jahr) an meinen 9n3 ran gebastelt. Im Gutachten stand dass man diese mit dem Auto verkleben und vernieten muss.

Nachdem ich aber keine Nietzange hatte und Schrauben einfach stabilder fand, habe ich diese verklebt und verschraubt. Ist jetzt die Betriebserlaubnis dadurch erloschen?

Außerdem konnte ich Hinten die Seitenschweller gar nicht vernieten, weil zu viel Abstand zwischen Steienschwellerende und Radkasten ist, daher kamen nur Schrauben in betracht...

Was soll ich nun tun?

Vielen Dank schonmal für eure Tipps!



wenn die Dinger ordentlich fest sind, dann ist es doch in Ordnung.
Da wird kein TÜV auf Nieten bestehen. Schrauben sind genauso in Ordnung.
Ich hatte früher meine Schweller nur geklebt, obwohl man auch schrauben sollte. Ich wollte mir keine Rostnester schaffen.
Da wo Schrauben hinsollten, habe ich Schraubenköpfe hingeklebt.
Da hat 5 Jahre niemand was zu gesagt.


Marcus.mw
  • Themenstarter

haha ist das geil
bei mir sin die schrauben eh im plastik, von daher kann da kein rost kommen^^
naja mal guggen was der tüv nächstes jahr sagt.
danke für die schnelle hilfe



Bei mir war das damals ein Corsa.
Ist schon 12 Jahre her.

Einfach beim TÜV keine Fragen bzgl. der Befestigung stellen.
Man will den ja nicht auf irgendwas aufmerksam machen, wo er normal nicht drauf achtet.

Die vergleichen mit nem Gutachten normal nur die Nummern und den Autotyp.
Ob es ausreichend fest ist, prüfen die mit der Hand.

Das wars.
Die haben ja keine Zeit, bei jedem Kunden die ganze ABE oder Gutachten zu lesen.
Schließlich stehen die Kunden mit den Autos Schlange und nach wenigen Minuten muß der Nächste dran sein.


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