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Reklamierung TA Technix Auspuffanlage

Dracula86c
  • Themenstarter
Dracula86c's Polo 2F

Habe ein kleines Problem.. :(
Hab vorheriges Jahr eine TA Technix Auspuffanlage von STW Tuning bestellt.
Diese hab ich dann eingebaut und mich sehr gefreut den klang/preisverhältnis war top, aber ich hab mich zu früh gefreut den nach ca. 4 Monaten hats angefangen blöde Geräusche zu machen, wie wenn eine lose Schelle aufm Rohr wär die ein hohes metallisches Geräusch verursacht...
Hab die Anlage dann ausgebaut und gesehn das im MSD sich das Sieb nach innen gebogen hat, ringsum 4 dicke beule hatte und diese sich wahrscheinlich auch gelöst hat.
Gut hab die leute da angeschrieben, den MSD hochgeschickt musste 2 Wochen mit der Originalen rumgurken und dann kam die neue, diese hab ich dann auch eingebaut und dann war ruhe ne zeit.
Nach ca. 4 Monaten wieder der gleiche mist!

Nun hab ich mich per eMail mit den Leuten da wieder in Verbindung gesetzt und hab dennen gesagt das ich mein Geld wieder haben will, und hab die komplette Auspuffanlage wieder hochgeschickt.
des war jetzt vor 1 1/2 Wochen...
Nun hab ich gefragt was nun sei, da sie sich nicht gemeldet haben, (worum ich aber gebeten hatte) da haben sie mir geschrieben:
Zitat:

Geld können wir leider nicht erstatten. Wir können Ihnen nur gerne eine neue Auspuffanlage schicken.


Ich hab aber ehrlich gesagt die schnauze voll von der Anlage..
Hab auch versucht mehrere male anzurufen aber da geht niemand ran..

Was soll ich tun?!
Bin ich nun berechtigt mein Geld zu erstatten oder nicht?


edit:
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten



keine ahnung wie das rchtlich aussieht aber um äreger zu vermeiden könnte man auch die neue anlage nehmen und auch wieder bei ebay verscheuern.
dann ein bißchen geld on top und dann hast was vernünftiges.


Seit 2002 ist es so, dass der Verkäufer zunächst das Recht auf eine Nacherfüllung hat. Das heißt also entweder Reparatur oder neues Gerät. (§ 437 Abs. 1 BGB) Mehr als zweimal muss das der Kunde aber nicht über sich ergehen lassen. Schlägt eine Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde entweder vom Vertrag zurücktreten oder aber den Kaufpreis mindern. (§ 440 S. 2 BGB)

laut netz angaben

und so haben es kaufleute gelernt



kenne es noch mit 3 mal auf nacherfüllung und denn erst geld zurück


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