okaii danke für die info
aso jetzt weiß ich warum du gesagt hast mindestmaß, is ja klar wenn ich tiefer sein will das bei nem bereich von 50 bis 75 mm, die kleine zahl der tiefere is, denkfehler.
Wobei nach oben hin überschreiten darf man das Maß eigendlich auch nicht wenn ich das noch von meinen Gutachen in erinnerung habe.
Dort ist beim restgewinde ein Mindestmaß angegeben welches nicht unterschritten werden darf und auch ein höchstmaß welches nicht überschritten werden soll.
Beim Gutachten von meinen KW Gewindefahrwerk für meinen 9N3 steht dort z.b bei Vorderachse:
Zulässiges Restgewindemaß min. 30mm / max. 60mm.
Der TÜV geprüfte Verstellbereich liegt genau zwischen diesen beiden Maßen .
EDIT:Na toll,wieder zu langsam... :(