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Spurplatten!?

Tph-heiza89
  • Themenstarter

hallo leute!

und zwar war ich grade beim tüv und wollte felgen, fahrwerk und spurplatten eintragen lassen.
Felgen, fahrwerk alles gut nur probleme mit spurplatten.
Ich fahre 7x15 et 38 plus 25mm platten pro seite.
jetzt sagt der prüfer, dass die nur bis 8mm für 86c zulässig sind mit den felgen.

der hat mir dieses gutachten gezeigt:
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  • und jetzt meine frage.

    hat eine da ne lösung wie ich die felgen 25 mm weiter nach draußen bekomme? sieht so echt doof aus

    Ich wäre euch sehr dankbar wenn ich da ne lösung hättet.

    Mfg TPH-heiza89



  • Das Gutachten der Spurplatten ist für deine Felgen? die stehen da nicht drin; nur 28 und 31mm ET mit 7x15 sind aufgeführt; du sagst du hättest ET38?

    Ich kann da also nix zuordnen...

    Ich denke auch, daß die mit ET38 hinten am Federbein streifen, zumindest mit 195/45ern


    Tph-heiza89
    • Themenstarter

    nein das gutachten ist für die platten.
    das ist nur gültig für die felgen die da aufgelistet sind und da ich bei 25mm dicke ja 7x15 zoll fahren will und da nur bis 6x14 zoll zulässig ist.

    mfg



    hab ich ja geschrieben, daß es für die platten ist; nur 7x15 mit ET 38 stehen da gar nicht drin; also nicht passend zu den Felgen...


    Tph-heiza89
    • Themenstarter

    Ja genau das ist ja das problem.
    Dafür brauch ich ne alternative dass ich trotzdem auf 25mm komme. Ich weiß ja nicht ob es noch platten von anderen herstellern gibt (außer h&r) die auf die felgengröße passen.

    Danke für die antworten
    Mfg


    vielleicht hilft es ja wenn der Prüfer mal den Punkt H4 im Gutachten liest: da steht, was man bei nicht aufgeführten Rad/Reifenkombinationen machen kann...


    Tph-heiza89
    • Themenstarter

    ohh ja das stimmt wohl. doofer prüfer
    aber hätte ich auch sehen können

    aber da steht ja das es keine einwände gibt felgen zu verwenden bis zu den grenz-kombinationen meinen die jetzt grenz-kombinationen zu den jeweiligen dicken oder aus der ganzen liste?

    Welche prüfberichte meinen die? die felgen müssen mit nem vergleichsgutachten eingetragen werden.

    Freigängingkeit und abdeckung ist gegeben. also mit platten.

    meinen die mit überprüfen und nachzuweisen einfach gucken ob es schleift oder muss man da sonen wisch haben?

    und ob es der prüfer dann auch so versteht wie wir? weiß man nie

    aber für den hinweis

    MFG


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