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Gewindefahrwerk !

PoloSascha
  • Themenstarter

Und zwar habe ich eine frage sehe immer viele leute die tief sind aber eingetragen sind auch nicht mehr im dem bereich wie aufem gutachten steht! Jetzte hätte ich gewusst wie ich das den Prüfer erklären kann das ich tiefer fahren will also aufem gutachten steht gibs da trix wie man darum kommt bin über jede Hilfe denk bar

MfG Sascha



wen der verstellbereich z,b, bis 70mm geht , dann kannste ja vorher den prüfer fragen ob er dir per einzelabnahme z.b. nen verstellbereich von 100mm einträgt, so würde ich vorgehen.


PoloSascha
  • Themenstarter

Es steht bei mir drinne : zulässiger Einstellbereich der Federtellerhöhe (MM): 195 bis 245 und hinten 240 bis 280 ist aber kein Polo ist ein passat 35i nur ich weiß ja net wie tief er so ist wenn ich den so stelle jetzte habe ich ihn ganz unten kann lenken ohne schleifen ein federn geht auch ohne schleifen normal könnte ich so fahren gibs da nix zu machen?



kenne mich mit gewindefahrwerken nich so gut aus, ich kenne das nur mit den zulässigen verstellbereichen von X bis Y.

am besten mal beim TÜV/DEKRA vorbeischauen und nachfragen, so haste ne 100%ige antwort


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