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Tüv neuerungen ab 2012 einfach mal als Info

Eisbaer507
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  • TÜV SÜD: Fahrzeug-Hauptuntersuchung künftig mit Probefahrt
    02.11.2011

    TÜV SÜD: Fahrzeug-Hauptuntersuchung künftig mit Probefahrt
    Jede Hauptuntersuchung beginnt mit einer Probefahrt. Die Plakette wird beim Überziehen des Untersuchungstermins nicht mehr rückdatiert. Stellt der Prüfer Mängel am Auto fest, gibt es dazu noch detailliertere Hinweise. Das sind, kurz gefasst, laut TÜV SÜD die wichtigsten Neuerungen, die voraussichtlich ab April 2012 für die Haupt- und Abgasuntersuchung von Fahrzeugen gelten. Die entsprechende Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) soll im kommenden Februar den Bundesrat passieren.

    Die Zeiten, in denen sich die TÜV-Abnahme auf eine technische Prüfung und eine Sichtprüfung der Fahrzeuge beschränkte, gehen zu Ende: Ab 1. April beginnt die Hauptuntersuchung mit einer Probefahrt. Die Probefahrt-Regelung gilt aber nur für Neufahrzeuge, die nach dem 1. April 2012 neu zu gelassen sind. Für alle und sofort entfällt dagegen ab 1. April 2012 die Rückdatierung der HU-Plakette.


    Sicherheitsassistenten in Schwung bringen: Ehe es mit dem Auto in die Prüfgasse geht, steht künftig bei der Hauptuntersuchung eine Probefahrt an. Der Sachverständige muss diese Runde mit mindestens acht Stundenkilometern drehen, das Lenkrad in beide Richtungen einschlagen und auch mal auf die Bremse treten. „Diese Probefahrt stellt sicher, dass die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen“, so Jürgen Wolz, Leiter der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr in Bayern bei TÜV SÜD. Und die elektronischen Sicherheitsassistenten – wie Airbag, ABS, ESP oder Abstandsregler – rücken künftig noch stärker in den Fokus der Hauptuntersuchung.

    Mit einem so genannten HU-Adapter, mit dem die TÜV SÜD-Sachverständigen an die OBD-Schnittstelle (On Board Diagnose) des Fahrzeugs andocken, können sie auslesen, ob die Sicherheitsassistenten auch wirklich sicher funktionieren. „Die Probefahrt begrüßen wir im Sinne der Untersuchungsqualität ausdrücklich“, unterstreicht Wolz. Wenn auch die neuen Vorgaben im ein oder anderen Fall eine logistische Herausforderung seien. „An Service-Centern in Stadtzentren oder auf dicht belegten Werkstatthöfen ist die Probefahrt gar nicht so einfach zu realisieren“, merkt Wolz an.

    Bei der Probefahrt gilt „Vorfahrt“ für Taxis

    Allen Beteiligten bleibt freilich noch etwas Zeit, sich auf die Neuerungen einzustellen: Die 47. Änderungsverordnung zur StVZO tritt voraussichtlich zum 1. April 2012 in Kraft. Die Probefahrt wird ab dann Schritt für Schritt für alle Fahrzeuge relevant, die ab diesem Stichtag neu zugelassen werden. Da für neue Wagen die erste HU nach drei Jahren ansteht, dürfen sich die TÜV SÜD-Sachverständigen auf häufige Probefahrten ab 2015 einstellen. „Unter den ersten Fahrzeugen für neu geregelte Hauptuntersuchungen, die bereits vorher kommen, sind erfahrungsgemäß zumeist Taxis oder Mietwagen“, erläutert Jürgen Wolz. Er arbeitet mit seinen Kollegen auch an der flächendeckenden Intensivierung der Elektronik-HU. Das heißt zum Beispiel, dass alle TÜV SÜD Service-Center und alle TÜV SÜD-Mitarbeiter, die in Werkstätten Hauptuntersuchungen vornehmen, mit dem HU-Adapter ausgestattet werden. Stichtag für die Masse der Pkw auch hier: Neuzulassungen ab 1. April 2012.

    Die Plakette einheitlich handhaben: Sofort fällig wird ab dem 1. April 2012 das geänderte Vorgehen in punkto Rückdatierung HU-Plakette. Was tun, wenn ein Autofahrer den fälligen Untersuchungstermin versäumt hat? Die Antwort auf diese Frage ist bislang womöglich in Straubing anders ausgefallen als in Saarbrücken und in Schwerin anders als in Stuttgart. Mit dem anstehenden Änderungspaket zur StVZO wird der Gesetzgeber voraussichtlich ein bundesweit einheitliches Vorgehen vorgeben. „Die nächste HU ist dann grundsätzlich 24 Monate nach dem Untersuchungstermin fällig“, erklärt Jürgen Wolz. Bislang kennen die Autofahrer in Süddeutschland folgendes Vorgehen: Ist der HU-Termin beispielsweise um zwei Monate überzogen, orientiert sich die Gültigkeit der neuen Plakette am eigentlichen Fälligkeitsdatum für die Fahrzeuguntersuchung. Das macht es künftig wieder möglich, bei der HU „Zeit zu schinden“ – allerdings droht nach wie vor ein Bußgeld, wenn die Plakette seit drei Monaten abgelaufen ist. „Und wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss auch damit rechnen, dass er von der Versicherung entsprechend belangt wird“, so Jürgen Wolz.

    Den Prüfbericht besser nutzen: Ein weiteres Novum auf dem Weg zur Plakette: Ab dem 1. April 2012 arbeiten alle Prüforganisationen bundesweit mit einem einheitlichen Mängeltool, nach der EDV-Systematik auch Mängelbaum genannt. Die praktische Folge für den Autofahrer: Im Prüfbericht gibt es zu festgestellten Mängeln nun noch detailliertere Hinweise. „Fehlt es zum Beispiel an der Beleuchtung, bekommt es der Autofahrer künftig schwarz auf weiß, dass die Einstellung beim Scheinwerfer rechts nicht stimmt. Er kann dies mehr oder weniger direkt als Reparaturauftrag an die Werkstatt geben“, sagt Jürgen Wolz.

    Intensivierung der Elektronik-HU, Probefahrt im Rahmen jeder Fahrzeuguntersuchung: Dies sind Meilensteine in Sachen sicherer Straßenverkehr. Und sie werden im Umfeld einschlägiger „TÜV-Jubiläen“ gesetzt. So gründete der Stuttgarter Dampfkessel-Revisionsverein, ein historischer Vorläufer von TÜV SÜD, vor gut einhundert Jahren, genau am 15. Oktober 1910, eine Spezialabteilung für Fahrzeugprüfungen. Das Automobil ist heuer 125 Jahre alt. Und die TÜV-Plakette feiert in diesem Jahr 50. Geburtstag – und für den Weg zur Plakette stehen jetzt eben eine Reihe von Änderungen an.



  • Danköö !


    gelöschtes Mitglied

      Das hab ich heute auch schon gelesen aber dennoch danke

      schade ist wie immer das sowas nur meist neuzulassungen betrifft.

      diese probefahrt würde viele tiefflieger von der straße holen bei denen es ständig schleift oder sie aufsetzen weil sie zu tief unterwegs sind. was allerdings beim normalen tüv nicht auffällt.



      Na, Danke. Da bin ich aber froh das der Prüfer bei meinen Fahrzeugen unter den 8km/h bleiben kann , damit er nicht rausfällt . Ne ne , aber recht ham se ja bischen. Weil Airbag und andere Helferlein müssen schon funktionieren. Aber vielleicht werden se dann merken, das 175/50r13 sich sehr schön fahren lassen und sie dann wieder problemlos, wenn auch mit "Angleichung/Ausgleichsgetriebe" eintragen OT-aus.

      So bekommt man evtl. auch die TÜV-Käufer so an die Backen .



      das schlimme is aber, das von den 3500 mängeln im syystem nur noch rund 200 nur gering sind. der rest is alles erheblich und ich als tüv-prüfer hab nicht mehr die möglichkeit da einzuschreiten und selbst zu entscheiden ob ein mangel für mich noch gering is oder schon erheblich.

      entweder schreib ich die mängel nich auf, oder min.75% fallen durch!

      und es heißt MANGELBAUM! nicht MÄngelbaum!


      – wie Airbag, ABS, ESP oder Abstandsregler – rücken künftig noch stärker in den Fokus der Hauptuntersuchung.

      lach, gut das mein polo sowas nicht hat...mrin polo ist letztes mal in bremsenprüfstand gefallen und stand auf der ölwanne, mein tüver nur ganz locker....

      ihr wollt das ja nicht anders

      tja den lass ich gern mit meinem auto fahren


      Zitat:

      entweder schreib ich die mängel nich auf, oder min.75% fallen durch!
      Zitat:
      das von den 3500 mängeln im syystem nur noch rund 200 nur gering sind



      Naja, da wird es sicher wie auch schon in der Vorzeit eine detailierte Aufschlüsselung geben wo es durch OBD und Auslesegerät eine Wertung wie; grün, gelb , rot , geben. Damit auch der Prüfer in der Sache nicht den ganzen Tag für ein Fahrzeug zur Prüfung braucht .

      Aber selbst als Prüfer weißt du das ja sicher selbst?!


      gelöschtes Mitglied

        ich verstehe nicht, was der schwachsinn soll, dass das nur die neuzulassungen betreffen soll.
        das ist ein hohn !
        gerade bei alten krücken macht das doch viel mehr sinn.

        und was die 8 km/h "regelung" angeht... was soll das bringen, wenn man dann einfach nur mit 8 km/h im kreis über den werkstatthof schleicht ?

        andere mängel werden eben erst bei einer reelllen probefahrt deutlich, wobei das widerum wie schon angesprochen in stadtzentren schwierig ist und mehr zeit verschlingt und somit sicherlich mal wieder für´n deutlichen anstieg der gebühren sorgen wird,...


        Probefahrt schön und gut aber nicht um ESP ABS usw zu testen.... wenn die nicht funktionieren dann melden die es wohl schon. Ich kann mir gerade nicht vorstellen das es passiert das kein Fehler des ABS oder sonstiges vorhanden ist und das ABS trotzdem nicht funktioniert.



        die prüfung läuft wie früher gleich ab. den HU-Adapter kann ich auch nur bei neufahrzeugen benutzen. der sagt mir aber nicht ob die bremsleitungen angerostet sind oder die stoßstange lose is.

        früher konnte ich sagen: koppelstange beginnendes Spiel; habs dem kunden gesagt, dass er es demnächts machen muss und es als gering selbst eingestuft. jetzt heißt es koppelstange spiel: EM.
        maaaaaaaaaaaaan

        ich halte euch da mal auf dem laufenden. nächste woche gibs ne interne weiterbildung mit dem neuen system.


        Sind moderne Bremsleitungen nicht aus Kupfer ? Wenn man elektronische Systeme durch Probefahrten testet. Warum wird dann das Abgassystem nur noch über OBD ausgelesen und nicht mehr gemessen ?


        war nur ein beispiel.
        bei der au (ab 2006) wird nur der motorfehlerspeicher ausgelesen, wenn kein abgasrelevanter fehler gespeichert is, is die au halt bestanden. die prüfung is auch billiger als mit messung.


        gelöschtes Mitglied

          weil die OBD messung extrem genau ist und die daten so gleich im steuergerät abgegriffen werden können.
          Also ich bin FAN von der AU von OBD-Fahrzeugen ab Bj 2006 geht voll flott

          Naja Änderungen gibts es immer. ich bin froh dass meine Autos diesen ganzen schnickschnack wie ABS, ESP und blabla nicht haben


          gelöschtes Mitglied

            Zitat:

            Also ich bin FAN von der AU von OBD-Fahrzeugen ab Bj 2006 geht voll flott


            ich auch

            probefahrt ist u.a. auch sinnvoll, um beschiss aufzudecken.
            wieviele leute gibts, die ne abs lampe mit irgendwas anderem gekoppelt haben, weil sie den fehler nicht abstellen konnten / wollten,...


            Zitat:

            Die Probefahrt-Regelung gilt aber nur für Neufahrzeuge, die nach dem 1. April 2012 neu zu gelassen sind.

            Der Absatz ist die Rettung für viele von uns aus dem Süden


            Zitat:

            probefahrt ist u.a. auch sinnvoll, um beschiss aufzudecken.
            wieviele leute gibts, die ne abs lampe mit irgendwas anderem gekoppelt haben, weil sie den fehler nicht abstellen konnten / wollten,...


            Naja die Lambda Sonde kann man aber auch austricksen....


            Also bei uns (Hessen) wird eh net zurück datiert.


            gelöschtes Mitglied

              ...wobei ich ne kaputte lambdasonde weniger dramatisch finde, als nicht funktionierendes abs / esp / airbag etc.


              Zitat:

              kaputte lambdasonde weniger dramatisch

              Nicht Sicherheitsrelevant, aber Steuerhinterziehung

              Ich seh die Probefahrt zweiäugig: nützlich, aber ned jeder Prüfer is ein gleich guter Fahrer.

              Hatte mal einen Fehler im ABS, der sich erst ab ca. 20 km/h bemerkbar gemacht hat. War wohl zu viel Sauerstoff im Kabel (verschwand mitm Wechsel).

              Da verdienen sich jetzt dann die Programmierkiddies eine goldene Nase, wenn sie "OBD-Faker" auf den Markt bringen:
              Eingang:Fahrzeugwerte. Ausgang zur Buchse: "korrigierte" Werte
              HU-Modus an:
              Steuergeräte werden simuliert oder per ppc/pda/smartphone vom Benutzer "on-the-fly" vom Zuschauerplatz aus auf "passende" Werte gebracht.
              Wer CAN-Bus kennt wie ich weis mit wie "viel" Aufwand des verbunden is uns weis wovon ich rede ^^

              Also ich bin froh, wenn der Prüfer mit beherztem aber dennoch dem Auto gegenüber Respektvollem Verhalten prüft.
              Kräftig wackeln is voll i.O., mit Schraubenziehern auf Verd8 nach Roststellen rumtackern gehört bestraft - sofort und noch vor Ort (bzw. vor der Tür).

              Den Lambda-Wert und die Drehzahl kann ich sogar bei meinem 6N1 BJ'96 per OBD auslesen, trotzdem hat er heute auch wieder eine "Darmspiegelung" bekommen bei der AU (Vllt. wegen dem CO-Wert im Klartext ?).

              Hab heute auch mal mit meinem Prüfer geredet wegen der Rückdatierung und 2012 etc.
              Er hat (lächelnd) gemeint, dass wenn man mehr als zwei/drei? Monate überzieht zwar nicht Rückdatiert wird, man aber das ca. 1,3fache zahlen muss für eine "erweiterte HU".
              Mein Pa hat gemeint, dass es die Rückdatierung auch erst seit knapp 10 Jahren gibt (und man früher - g0ogl€ sagt bis 1.12.'99 - wohl generell nicht Rückdatiert hat).

              Klar freu ich mich wie ein Schnitzel, dass ich heute (trotz einiger "übler" Mängel) die HU bestanden hab und mein kleiner so noch ziemlich genau 2 Jahre leben darf - trotzdem bin ich fast schon froh, wenn der ein oder andere Prüfer mal genauer hinschauen würde und dann aber auch (wie meiner) gute Tipps geben und nicht gleich lieblos "nein" sagen würde.


              gelöschtes Mitglied

                wir hatten mal nen kunden der hat ganz zufällig n passbild vorm tacho stehen gehabt. ganz zufällig vor der leuchtenden ABS-Lampe


                gelöschtes Mitglied

                  andere kleben genau dort einen geschwindigkeitsaufkleber für winterreifen - sowas blödes ! ^^


                  gelöschtes Mitglied

                    oder malen mit nem schwarzen edding drüber...

                    scheint ja a überhaupt ned durch^^


                    ja die ganzen geschichte hab ich bei uns auch schon öfters gehabt.

                    am besten sind aber die, die zu einer nachprüfung kommen (da müssen aj alle! Mängel, die auf dem prüfbericht stehen behoben sein) und der motor is noch voll ölig und das licht is immer noch nich eingestellt. aber die haben ja alle mängel behoben.


                    gelöschtes Mitglied

                      dann kommen die halt nochmal wieder.

                      was habt ihr beiden eigentlich studiert ?


                      maschinenbau fahrzeugprüftechnik. ein extra studiengang für tüv, dekra...


                      gelöschtes Mitglied

                        nie gehört ^^ wo gibt's sowas ?


                        im moment an der DHBW Stuttgart (Campus Horb). wir waren rund 40 studenten und alle nur von tüv, dekra oder gtü. is halt ein duales studium.

                        du kannst aber auch irgendwo anderes an einer fh oder uni studiern (muss nichmal maschienbau sein), sollte aber schon was technisches sein, also kein germanistik oder so XD

                        dann kannst du dich danach beim tüv, dekra... bewerben


                        gelöschtes Mitglied

                          ach ´n duali ^^
                          ja das weiß ich. vielleicht gesell ich mich eines tages zu euch


                          na das wird ja lustig^^


                          gelöschtes Mitglied

                            automobilwirtschaft und -technik^^

                            --> bachelor of engineering^^ gleicher abschluss wie fzgtechnik, maschinenbau usw

                            letztes semester


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