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Ärger mit einem TÜV-Prüfer

Johnny G.
  • Themenstarter
Johnny G.'s Polo 6N

moin leute
ich krieg echt zuviel...da bin ich nach jahren mal wieder beim tüv und dann ein wirklich hengen gebliebener prüfer.

ich wollte spurplatten eintragen lassen. gewinde und dezente alus hab ich schon eingetragen.

20iger platen hab ich drauf und was macht der...sucht nach der nummer guckt im gutachten und sagt ja ok 15mm platten...dann wollen wir doch mal ne runde im kreis fahren. das hab ich da nur leider nicht richtig mitbekommen.

kreisfahrt dann mit 3 leuten hinten drin alles ok hat echt nichts geschliefen.

wieder in die halle rein ab auf die rolle. 3 leute hinten drin, einer vorne und noch einer im kofferraum und dann immer schön bremsen damit er noch weiter eintaucht. wieder kein schleifen. der erste prüfer sagte schon das sieht gut aus kannst so eintragen, und dann sagt er ne ne da ist kein cm luft zwischen reifen und radhaus das trag ich nicht ein.

im mangelbericht steht jetzt: radhaus vorne freilaufend machen
radhaus hinten freilaufend machen
vergleichsgutachten mit der et besorgen (aber für die 15mm platten und nicht die 20iger die ich ja drauf hab)

der ist doch echt zu oft vom wickeltisch gefallen...platten sind nur hinten drauf und vorne ist alles eingetragen.

im mangelbericht steht ich hab 3 monate zeit um den wagen noch mal vor zu führen...war das damals nicht 1 monat? und seid wann gibts ne vorgabe das er 1 cm luft haben muss? bei meinem polo stand der ganze reifen über da gabs damals so tüv drauf.

und für das ganze hab ich nun 80 euro bezahlt und 2 1/2 stunden beim tüv gestanden.

sorry für meine nicht immer korrekte ausdrucksweise aber für heute hab ich echt den kaffee auf!



Wo warst denn?
Direkt beim Tüv?

Hast wohl einfach einen Deppen erwischt.


Fahr zu 'nem anderen und gut.



Ich bevorzuge seit jahren GTÜ.weil ich dort einen gut kenne und er trägt mir so gut wie alles rein was realistisch ankommt:P


ich kann deine wut durchaus verstehen. das ist echt mehr als dämlich. ich kann verstehen, dass er stress macht, wenn es schleift und es somit gefährlich wäre, aber wenn alles okay ist und der bock nicht mal mit drei spacken hinten drin schleift (was ja im alltag eigentlich nicht vorkommt) , dann kann er es auch eintragen. kenne sowas aber auch. beim BB eintragen meinte der tüver er trägt mir den nur mit devil eys ein, wegen der linse und bei der fk gr.a wollte er mir weiß machen, dass der wagen dadurch lauter wird, als im schein zugelassen. soll bei einem sportpott ja auch nicht. er musste erst bei fk anrufen und sich da überzeugen lassen.
beim felgen eintragen ( gtü ) wurde nur vorne geguckt, ob es da schleift. hinten war ihm egal (schleift aber auch nichts). meinem bruder hat er hinten 8j schluppen eingetragen, die auch noch mega weit rausstehen.

es gibt eben solche und solche.
achja, tüv nord will ein leistungsdiagramm, um einen offenen luffi einzutragen, um die mehrleistung zu sehen . schon cool.


Ja ist wirklich von Prüfer zu Prüfer abhängig. Mir wurde mal bemängelt: Nebelscheinwerfer müssen raus, weil der Wagen zu tief ist

Habs natürlich nicht entfernt!


dem hat es damals sogar zweimal in de kinderwagen geblitzt


Ist echt prüferabhängig, fahr zu nem anderen, ich hab auch Gewinde drinn und 8jx14 mit 5mm Spurplatten hinten und is auch eingetragen, schleift ja nicht und lauffläche ist abgedeckt.

Nicht ärgern lassen anderen suchen, natürlich schei... wegen geld


mein Kollege hat auch so ein dämliches erlebnis gestern gehabt....

wollte seine neuen Felgen eintragen, ist direkt zum TüV gefahren,und was macht der dämlich PRüfer? der TüV't das auto komplett, obwohl gesagt wurde nur felgen eintragen, er musste letztendlich 78 euro bezahlen für nix....er wollte da heute nochmal hinfahren gucken was draus geworden ist



Zitat:

er musste letztendlich 78 euro bezahlen für nix


er musste nur das zahlen was in auftrag gegeben wurde


Ebden. dem hätte ich was erz . war aber nicht tüv nord leer, oder. Wer da hinfährt, ist selbst schuld .


Es wurde aber in Auftrag gegeben Felgen eintragen und nicht TüV neu! und Felgen eintragen kostet auch nur 48.90 zumindest bei meinen felgen


Ja, versteh ich schon. muss man ja nicht bezahlen, wenn man es nicht wollte


Johnny G.
  • Themenstarter
Johnny G.'s Polo 6N

naja so langsam reichts mir echt...jeder prüfer zieht sich da irgendwelche auflagen aus der nase die es garnicht gibt. so kann man es nicht jedem recht machen. ich hab damals gelernt das die lauffläche bedeckt sein muss und er nicht schleifen darf. das war gegeben...mein eigentlicher tüver ist in eltern urlaub und kommt erst in 7 wochen wieder. dann werd ich auf die frist von 3 monaten die der typ da heute eingetragen hat bestehen und nicht noch mal 80 euro latzen.


Das mit den drei monaten ist eh lustig. da kann man sich ja irgendwelche mega schluppen draufziehen, zu ihm fahren, ne dreimontige frist bekommen und dann damit rumfahren. war das nicht sonst immer nur einen monat?


Wer sagt denn, dass du für die Zeit einen Freifahrtschein hast? Die Rad-Reifen-Kombination ist so nicht eintragbar. Die Auflagen besagen, dass eine Freigängigkeit geschaffen werden muss. Das Bedeutet für diese Arbeiten dürfen die Räder auf das Fahrzeug, für den normalen Gebrauch hast Du Räder zu fahren, die entweder der Serie entsprechen oder bereits eingetragen sind.

Über Sinn und Verstand dieser Freigängigkeit, die bei Dir ja anscheinend gegeben ist, zu streiten macht wenig Sinn. Da haben die Prüfer nunmal ein gewisses Maß an Ermessenspielraum. Der eine sagt dann halt ist Okay, der andere will noch einen cm mehr Luft sehen.


Zitat:

.Der eine sagt dann halt ist Okay, der andere will noch einen cm mehr Luft sehen.



Jo ,somit stellt er die Kompetenzen seiner Kollegen in Frage. Denn wenn es vernünftig werden soll kann nicht Prüfer A Ja sagen , und Prüfer B sagt nein . Halbrichtig gibt es bei sowas nicht das ist teilweise nur ein Machtspiel und mehr nicht. Oder kann Prüfer A " besser " verantworten das er sich mit irgendwas " umbringt " ?

Ich hatte 8 Jahre lang Tacho mit 12 Uhr Stellung verbaut ( und immer noch) , das neuerdings verboten ist ! "Umbauten an Wegstreckenzähler oder Geschwindigkeitsanzeigen sind ein erheblicher Eingriff in die Fahrzeugtechnik und brauchen eine Sonderabnahme"

. Plakette nicht gestattet . Prüfer A hat das als Mangel angekreidet.

. Prüfer B sagt " Sieht gut aus " und das wars .


Das ist doch wieder was vollkommen anderes! Ich verstehe einfach das (sry) rumgeheule nicht. Wenn euch jemand sagt das darf nicht, dann soll er euch die Rechtsgrundlage dazu zeigen. Das muss dann ja in einem seiner Bücher stehen, irgendwo wird er das ja aufgeschnappt haben. Kann er das nicht, wird nicht bezahlt und es geht zu nem anderen Prüfer. DANN mache ich künftig um den Prüfer einen Bogen und melde den direkt beim TÜV Nord und schildere den Fall, SACHLICH und bringe nicht solche Ausdrücke wie Machtspiele oder dergleichen. Das zeugt nicht gerade von geistiger Reife!

Hier werden jetzt aber gerade Gesetzesgrundlagen, welche sich immer weiter und weiter fortentwickeln mit dem persönlichen Ermessensspielraum verglichen. Das ist Äpfel mit Birnen! Wenn Prüfer A sagt die Tiefe ist in Ordnung, freu Dich. Wenn Prüfer B sagt er will einen Zentimeter mehr sehen, auch wenn es nicht schleift, dann ist das sein Ermessensspielraum. Vielleicht hat er des öfteren schlechte Erfahrungen gemacht. Er sieht solche Karren schließlich Tag für Tag und das Jahr ein Jahr aus. Geb ihm den cm oder fahr halt zu wem anders.

Gesetze, Vorschriften und Grundlagen kann man sich auf Verlangen vorlegen lassen! An Ermessensspielräumen wird man aber weiterhin scheitern.


Naja . Such dir nen anderen prüfer und viel Glück.


Frage mich warum erst an der karre rumgebastelt wird, anstatt das von vornherein mit nem prüfer abzuklären?


1.FZG-Änderungen/Anbauten Rad/Reifenkombis,Fahrwerksein/Umbauten dürfern eigendlich NUR nach vorheriger erfolgreich bestandener HU eingetragen werden.

2.Ja es ist rechtlich abgesichert,das wenn der PI(Prüfing.)A seiner Meinung nach eingetragen wird,und der andere PI in der selben Prüfhalle,und dies mitbekam meint,nöö,das geht so nicht,so steht dieser mit Sicherheit"über"dem 1.

Grund:Es gibt "normale/"einfache" pi´s,und es gibt welche mit einer Sonderausbildung zb. Fahrwerke und Rad/Reifenkombis. Und nicht zu vergessen die OBERPRÜFER(Sysobs);die stehn über ALLEM,dürfen sogar krass übertrieben ausgedrückt,ein Skateboard mit Mofamotor,vernünftiger Beleuchtung(Blinker ectpp.)+Bremsen zu einem für den öff. Strassenverkehr
zulassungspflichtig eine BE als KFZ erteilen !.

Und noch eins,auch wenn alles eingetragen und von einem PI für OK befunden wurde,ein "höher"stehender PI als der,der es eingetragen hat,kann wenn er die Rechtsgrundlage dazu hat dies wieder für NICHT OK erklären,und auf Rückrüstung BESTEHEN. Also nix mit EINMAL eingetragen, ist bis zur Verschrottung legal,der irrt sich gewaltig.

Woher ich das weis? Guckt in meinem Profil,OK?Ich war bis zu meinem Unfall 1995 selbst solch ein Oberprüfer(Sysob) . Ja,die Macht der PI´s ist grösser als die der gesamten Polizei,wenn er will .

Gruß:
René


Zitat:

Ja,die Macht der PI´s ist grösser als die der gesamten Polizei,wenn er wil


Das Problem ist, die meisten Prüfer denken wirtschaftlich und nicht mehr technisch.


Hast ´du dir jetzt bewusst diesen alten Thread ausgegraben , weil du vor 20 Jahren auch mal Prüfer (Pi. a D) warst ?

Also ich lese aus den Texten nur , das teilweise die rechte Hand nicht weiß was die linke macht. Und leider erlebe ich das an meinen Autos bzw in meiner Firma beim Tüv jeden Tag selbst.

Wenn ich zum Tüv gehe , gehe ich mit der Absicht dorthin das an dem Auto alles in Ordnung und legal sein soll. Sonst kann ich mir das gleich schenken wenn Klaus sagt "Ja ist Ok " und 2 Wochen später kommt Horst an " Ne das geht so nicht "



@Lifeblue, ,nein über den Thread bin ich quasi beim lesen in der Rubrik
Sonstiges,Grüße usw."gestolpert" .Aber es war,ob´s noch immer so ist,KA das wirklich ein PI,auch nach Jahren noch das vorher genemigte + somit eingetragene als nicht(mehr) OK einordnen und somit als Mangel, wenn nicht sogar die KFZ-BE erlöschen lassen kann.Dies zuletzt genannte aber nur,wenn das KBA zb.für Alufelgen die seinerzeit der Herstellerfirma (Alufelgen)erteilte Freigabe(KBA-NRwiderruft.Das ist vor 3 Jahren erst mal passiert.Da ich heutzutage noch die "wichtigsten" Änderungen von meinen Ex-Kollegen erfahre,weis ich zb.ohne noch bestehende Rest-HU(Tüv),gibts kein Überführungs kennzeichen mehr.!.Und was dabei noch erschwerend hinzu kommt,die EVB_NR.muss/darf nur noch für das betreffende KFZ sein,und die 5Tages zulassung füllt jetzt das STVA damit Missbrauch verhindert wird nun selbst aus!

Gruß:
René


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