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Scheinwerfer drinne lackkieren

Polo Fahrer
  • Themenstarter
Polo  Fahrer's Polo 6N

Mahlzeit Leute,

Wollte mal wissen ob man die scheinwerfer inenn drinne färben kann.
Da es ja schwarze und vercromte gibt , möchte ich halt mal gerne wissen ob ich meine vercromten in schwarz lackieren darf, oder muss ich wirklich wieder fast 200€ investieren, wenn ja dann lass ich das lieber ^^ .
Wenn das jmd. schonmal gemacht hat würde ich gerne wissen wie , wlcher lack , und was zu beachten ist.



Klar kann man das machen.

bei 50°C n augenblick in Ofen bis der Kleber flüssig ist, dann das Spiegelglas ab -> abschleifen -> lackieren usw. ...

Das Ding ist nur, dass die ABE des Scheinwerfers erlischt, weil du da selbst Hand dran angelegt hast und somit ist der Scheinwerfer nichtmehr in der StVO zugelassen

MfG


Wo steht denn das die abe erlischt? Blödsinn.

Wenn man sowas poste, dann bitte mit Quelle.

Solange die reflektoren und oder die streuscheiben net geschwärzt

werden, sind alle glücklich.

Lasieren is in dem Fall verboten oder folieren.



Es ist eine bauartliche Veränderung der Scheinwerfer und deswegen illegal und der Versicherungsschutz erlischt oder bin ich da jetzt aufm Holzweg?

MfG


Ob die einfassung deiner Scheinwerfer nun schwarz oder chrombedampft is,

is Jacke wie Hose. Die wichtigen reflektierenden flächen zu verändern wäre

strafbar. Es gab die Scheinwerfer auch original von hella in schwarz.

Ich muss dazu sagen, meine sind von nem Polizisten. Der hatte die in seinem

6n viele Jahre gefahren. Selbst der Tüv sagt dazu nix. Sonst hätte ich meine längst

wieder draußen und wenn die Polizei meint, in ihren Augen wäre das nicht

zulässig und stellen sich so gegen eine Entscheidung von einem Prüfer, dann bitte

fahr ich zum Tüv machen demnächst auf unsere Hauptwache. Wofür

brauchen wir dann den Tüv? Mal sehen wie die dann gucken.


Polo Fahrer
  • Themenstarter
Polo  Fahrer's Polo 6N

Also ganz normal anschleifen, lackieren ( klarlack auch?) , zukleben alles und fertig?


ist doch machbar,
aaaaaaber das öffnen der scheinwerfer führt zu erlöschem der betriebserlaubnis! wenn du damit leben kannst steht deinen vorhaben nix im wege!


Zitat:

Es ist eine bauartliche Veränderung der Scheinwerfer und deswegen illegal und der Versicherungsschutz erlischt


es ist verboten.. sobald du ihn öffnest und da was machst, keine vesicherung, kein tüv mehr..

wollte selber sowas machen, hab meinen TÜV prüfer gefragt und als antwort sofort nein..

mach es nicht.. wenn du einen unfall hast und eigentlich keine schuld hast, bist du trotzdem immer mitschuldig


Tüv prüfer sagen bei ausergewöhnlichen sachen immer lieber nein als sich mal damit zu beschäftigen. wenn man z.b. n schwarzen hat wüsste ich nicht wo das problem ist wenn die flächen jetz blau wären. und das er auf war sieht man ja nich.



auch bei genaueren nachfragen hat er mir gesagt, nicht öffnen und da was verändern..

die ganzen § wollte ich nicht wissen was da genau drinn steht.. nur grob zusammengefasst..


du machst das glas runter schon wie beschrieben und lackierst denn rand in schwarz entweder mit klarlack oder ohne!

ich habe es bei mein bora auch gemacht beim tüv nix und die polizei sagt auch nix!

und bei mein freund sein polo auch! bis jetzt war nix und wird nix sein!

denn ob es jetzt von einer tuning firma ist oder nicht wissen die ja nicht und dein e prüfzeichen ist auch vorhanden

wenn wer was sagt gib als antwort hast in e*** ersteigert da gibts solche scheinwerfer wie sand am meer


Ich find das immer lustig.

Belegt es doch mal mit ner Quelle, wo genau steht, das das öffnen verboten

is und eine graue Fläche, die nix mit der ausleuchtung zu tun hat, nicht schwarz

werden darf?






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