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Gelber zusatzscheinwerfer an der Stoßtange

Heinen86c
  • Themenstarter

Moin liebe Gemeinde,

kurze frage hatte vor mir einen Gelben runden zusatzscheinwerfer an die stoßstange zu schrauben.. so in etwa



Ist es erlaubt? habt ihr erfahrungen damit? wie diehts aus mit eintragungen ?

Danke im vorraus
LG.



Frag ihn doch einfach mal cocky also den besitzer
http://www.polotreff.de/profil/29803


Ist verboten. Als Zusatzscheinwerfer (Fern- oder Nebelscheinwerfer) müssen immer zwei Stück vorhanden sein. Es gibt eine Ausnahme: Man könnte es als Suchscheinwerfer bezeichnen, dann ist einer erlaubt aber der muß weiß sein.
In Deutschland dürfen nur Nebelscheinwerfer gelb sein.

Aber den Sinn und Zweck dieser neuen Mode mit einem gelben Scheinwerfer rumzufahren habe ich bis heute nicht verstanden.



Heinen86c
  • Themenstarter

danke für die info =)


Heinen86c
  • Themenstarter

Und wie sieht es aus wenn er nur rein optik halber dran ist also nicht angeklemmt. gibts probleme mim tüv?


Dann gibt´s auch Probleme. Denn angebaute Beleuchtungsanlagen müssen funktionieren und deshalb auch der STVZO entsprechen.
Einzige Möglichkeit wäre das Glas komplett abzukleben oder einen undurchsichtigen Überzug drüber machen.


Heinen86c
  • Themenstarter

alles klar vielen dank. denke ich versuche 2 rally scheonwerfer zu bekommen mit den weißen kappen =)


darum sind ja schwarze streifen drüber weil se als defekt gelten sollen und so soll man wohl damit durchkommen


Hey Jerry, das ist nicht meiner an meinem roten hatte ich 2 gelbe nebler von renault ein Gelber Nebler darf angebaut werden...gilt als sogenannte Arbeitsleuchte. Darf also nur im Stand eingeschaltet werden. Das Thema hatten wir schon auf hoodrider.de



Heinen86c
  • Themenstarter

Ok Danke also ist es ja erlaubt =) aber eintragen lasen oder so muss man das nicht?


ohhh scheiße wie kom ich denn da drauf das du das bist xD hahahah ...

ich weiß das der bei unserem Polotreffen war ^^ hab mich schon gewundert wie du so weit gefahren bist


Och Jerry, das klingt so als hätte mein roter das nicht schaffen können Nach Werneuchen wollt ich damals zum Beispiel auch zum Krautstreffen btw...musst den Scheinwerfer nicht eintragen lassen.


hätte da auch mal ne frage
wo könnte und wo darf ich die hier legal an nem 2f anbringen und als was?
http://www.ebay.de/itm/Nebelscheinwerfer-H3-Halogen-12V-24V-GELB-Nebellicht-Zusatzscheinwer-NEU-OVP-/261111303298?pt=DE_Autoteile&hash=item3ccb724c82&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1

edit schätze mal nur als nebler
wenn ich §52 lese und §50
würde ja eig recihen für den winter billige gelbe nebler
wobei gelbes fern und abblendlicht...naja nicht erlaubt also...
wie befestige ich die denn an nem 2f so das ich nix eintragen muss?
weil stoßi zerschnippeln oder so ist ja doof dafür


Schraub den einfach dort dran, wo die stoßstange von unten verschraubt wird. Wenn du den als nebler nutzen willst dann musste 2 verbauen. Logischerweise


Hätte eh 2 verbaut mir gehts ja nicht um Optik


Achso,na wenns um die Funktion geht isses ja ok. Da kannste die auch vor den Grill machen, also auf die Stoßstange montieren.


Dürfen die da sein?


Sollte keine Probleme geben. Um die Höhe der Nebler würd ich mir keine Gedanken machen. Ist ja nicht ungewöhnlich das so weit oben nebler verbaut sind. Siehe 86c und golf 2.


Zitat:

Um die Höhe der Nebler würd ich mir keine Gedanken machen.

Wenn du die Dinger als Nebler nehmen willst solltest dir auch darüber Gedanken machen.
Mindesthöhe 250mm aber nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht.

Worüber ich mir aber auch Gedanken ist die Zulassung.
Laut Anbieter haben sie ja eine E-Kennzeichnung. Soweit passt das.
Ich würde mir nurmal die komplette Kennzeichnung durchgeben lassen um herauszufinden ob die auch als Nebelscheinwerfer zugelassen sind. Dazu müsste bei der E-Nummer der Buchstabe "B" stehen.


Danke ihr beiden
Hab mir §52 (1) stvzo verinnerlicht
Disaster hat Recht aber bedeutet das jetzt das sie zwischen den abblendscheinwerfern stehen dürfen auf einer Höhe?
Wegen der e Kennzeichnung werde ich den Verkäufer mal kontaktieren


Ich habe mal irgendwo gelesen, dass die Nebler mindestens 60cm voneinander entfernt angebracht werden müssen.

Jedoch konnte ich das in keinem Paragraph finden.
Eventuell ist diese Vorgabe veraltet oder so gilt nur in der Schweiz, bei denen es ja noch viel mehr vorschriften zur Position gibt.
Das konnte ich bis jett noch nicht genau herausfinden...

Edit: Gerade nochmal nachgelelesen:
Die 60 cm. stehen nicht in der STVZO, sind aber laut ECE geregelt


Scheiße das haut dann da nicht so hin


So folgendes:
Da ich mich gerade mit dem Thema Position von Beleuchtungseinrichtungen befasst habe und gerade darüber auch einen Artikel bei den Tipps und Tricks verfasst habe, habe ich mich natürlich unter anderem nochmals genau in das Thema Nebelscheinwerfer eingelesen.

Die Lichtaustrittsfläche darf nicht weiter als 400mm vom äußersten Rand des Fahrzeuges entfernt sein.
Breite des 6N 1655mm. Inklusive Spiegel weiß ich grad ned, müsstest du selbst noch dazurechnen.
Abzüglich beidseitig 400mm von außen bleiben also noch 855mm zwischen den Neblern.
Deine Nebler in dem Link haben einen Durchmesser von 164mm. Also nochmal 328 abziehen.
Bleibt ein Abstand zwischen den Neblern von 527mm (in meiner Rechnung noch ohne die Spiegel).
Alles in Allem kommt das also nahezu hin mit den genannten 60cm......


War das nicht so das die ab 400mm von außen nur so geschaltet sein müssen das sie nur in Verbindung mit dem abblendlicht zusammen leuchten dürfen?
Ach und es geht um nen 2f


Allso ich habe am passat 35i zwei auf der stossi,zwei von unden an der stossi und 4 auf der dachreling zwei pro seite.
Vorne unden laufen über das aufblend licht.
Vorne obend und dach laufen über seperaten schalter ist vom tüf eingetragen.
Die über den schalter laufen zählen alls such-scheinwerfer.
Und die andern zwei nur über zusatzscheinwerfer.
Brauche halt immer licht im waldt


Genau richtig, aber ist das nicht Sinn der Sache?

Zitat:

Ach und es geht um nen 2f

Sorry, hab ich irgendwie verpeilt....

Zitat:
Die über den schalter laufen zählen alls such-scheinwerfer.

Ich gehen mal davon aus, dass es zwei sind...
Also wenn dann laufen die als Arbeitsscheinwerfer


Es sind genau 6 und der tüf hatt die alls such-scheinwerfer eingetragen.
Eintragung laut tüf" such-scheinwerfer vorne zusatz 165/45-auf D.R.-such-scheinwerfer165/45-nur zulässig mit schalter typ hella-5831


Will eig nur gelbes licht für den Winter und da das nur über nebler zulässig ist heißt es wie bekomme ich die gelben nebler legal an den 2f
Das ich nicht mit neblern und standlicht fahre ist mir klar


Schau mal bei classic parts da gibt es die originalen in gelb


gelöschtes Mitglied

    Die gibt schon lange nicht mehr bei Classic Parts !


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