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FK Front Stoßstange und Nebels

chaot03
  • Themenstarter
chaot03's Polo 6N

Ich habe mal eine Frage an euch ich habe die FK Frontstoßi liegen im Keller die soll lackiert werden und dazu sollen aber wenn es möglich ist noch die Orginalen Nelbelscheinwerfer rein bzw. dahinter.

Nun mal zum wesentlichen kann ich die Stoßi mit den Nebels verbauen ohne aus der Stoßi was auszuscheinden ? und ohne Ärger mit dem Tüv zu bekommen ?



fk_sportstossstange_
fk_sportstossstange_

Zitat:


Nun mal zum wesentlichen kann ich die Stoßi mit den Nebels verbauen ohne aus der Stoßi was auszuscheinden ? und ohne Ärger mit dem Tüv zu bekommen ?


nein, es ist sinnlos die Nebels durch das Gitter funzeln zu lassen, unter, neben oder über die Stoßi gehts auch nicht ggf wird auch der Kabelbaum zu kurz


chaot03
  • Themenstarter
chaot03's Polo 6N

Also wäre die einzige Möglichkeit die Gitter auszuschneiden ?



oder holst dir die Einsätze dafür.
Gibt es doch glaube von FK


chaot03
  • Themenstarter
chaot03's Polo 6N

das wäre super dann muß ich mich mal umschauen bei FK thx


du musst dir natürlich noch ne ordentliche Halterung für die Nebels basteln

würd ich vorher ma mim TÜVB direkt abklären bevor du sie zerschneidest...

hier n auszug...

Nebelscheinwerfer
Farbe: Weiß oder hellgelb
Wird ein Pkw mit Nebelscheinwerfern ausgestattet, müssen
es zwei von ihnen sein.
Anbau auf gleicher Höhe und symmetrisch zurFahrzeugmitte;
nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht und
mindestens 25 cm über der Fahrbahn.
Einstellung gemäß StVZO-Vorgabe, damit andere Verkehrsteilnehmer
nicht geblendet werden können.
Ein eigener Schalter für die Nebelscheinwerfer ist erforderlich;
beim Einschalten müssen die Schlussleuchten und die Kennzeichenbeleuchtung
mitbrennen.
Sind die äußeren Ränder der Nebelscheinwerfer mehr als 40
Zentimeter vom Umriss des Pkw entfernt – sprich so weit nach
innen versetzt –, muss auch das Abblendlicht mitbrennen.
Anderenfalls genügt es, dass die Begrenzungsleuchten ("Standlicht")
mitbrennen.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gebietet, dass Nebelscheinwerfer
nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch
Nebel, Schneefall oder Regen benutzt werden dürfen. Ständige
Betriebsbereitschaft ist außerdem gefordert –


chaot03
  • Themenstarter
chaot03's Polo 6N

@ Eumeltools ich danke dir aber das werde ich auch machen bevor sie der Säge zum Opfer fällt


Die Nebelscheinwerfer dürfen nicht durch Gitter oder Ähnliches abgedeckt oder irgendwie in ihrer Leuchtkraft behindert werden.

Hatte das schon mit Gittern vor den Neblern, TÜV hatte was dagegen

Wenn du ganz Bastellustig bist und es richtig machen willst, brätst du per Kunststoffschweißen eben den Originalen Ausschnitt der Nebelscheinwerfergitter rein.

Mfg


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