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Kleiner Zusatzspiegel

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hallo
Ich hab einen kleinen Zusatzspiegel beim Orginalspiegel
aufgeklebt (wegen Totem Winkel)
War beim Tüv der Prüfer sagte das sei nicht zulässig !

Dient doch der Sicherheit !
Stimmt das ?



Kl Spiegel.JPG
Kl Spiegel.JPG

ist nicht mehr zulässig...ist so kommste nicht drum herrum





Mal eine blöde Frage als ich meinen Führerschein ( 1993 ) hat mein Fahrlehrer mal zu mir gesagt so lange du keinen 2 Außenspiegel hast mußt du einen Innenspiegel mit freier Sicht nach hinten haben.

Jetzt das mal im Umkehrschluß heißt es doch du mußt heute keinen Innenspiegel haben weil du einen zweiten Außenspiegel hast.

OK ich muß dazu sagen ich weiß nicht in wie weit sich die STVO verändert hat seit dem

§ 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht
(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
(2) Es sind erforderlich

1.
bei Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t
Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht, die in den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen für diese Fahrzeuge als vorgeschrieben bezeichnet sind;
die vorgeschriebenen sowie vorhandene gemäß Anhang III Nr. 2.1.1 der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Richtlinie zulässige Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen;
[...




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  • zudem was ist wenn du scheiben also die Heckscheibe verdunkelst mit Folie ?

    dann hast du auch keine freie / ungehinderte Sicht nach draußen *Meine Meinung *


    Die StVZO verweist mittlerweile fast nur noch auf EU Bestimmungen. Anbei die entsprechende ECE Regelung. Auf Seite 17 steht was.

    Hier die alte StVZO vom 28.09.1988 mit der Änderung vom 03.08.2000, da ist es verständlicher:

    § 56 Rückspiegel und andere Spiegel

    (1) Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

    (2) Es sind erforderlich

    1. bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 6 aufgeführten
    ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,

    2. bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist,
    zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,

    3. bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann,
    zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -,

    4. bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h mindestens ein Außenspiegel an der linken Seite,

    5. bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 Rückspiegel, die einschließlich ihres Anbaus den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.

    (3) Zusätzlich sind erforderlich:

    l. ein großwinkliger Rückspiegel an der rechten Seite
    bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t - ausgenommen Arbeitsmaschinen und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen -,

    2. ein Anfahrspiegel an der rechten Seite bei Linkslenkung oder an der linken Seite bei Rechtslenkung
    bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t - ausgenommen Arbeitsmaschinen und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 12,0 t und Kraftomnibusse. Dieser Spiegel einschließlich seiner Halterung muß mindestens 2 m über der Fahrbahn angebracht sein. Ist dieses Maß wegen der Bauart des Fahrzeugaufbaus nicht einzuhalten, darf dieser Spiegel nicht angebracht sein.

    (4) Rückspiegel sind nicht erforderlich an

    1. einachsigen Zugmaschinen,

    2. einachsigen Arbeitsmaschinen,

    3. offenen Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,

    4. mehrspurigen Karftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und mit offenem Führerplatz, der auch beim Mitführen von Anhängern, selbst wenn diese beladen sind, nach rückwärts Sicht bietet.

    (5) Die Anbringungstellen und die Einstellungen sowie die Sichtfelder der Spiegel bei den in Absatz 2 Nr. 1 bis 3 und in Absatz 3 genannten Kraftfahrzeugen müssen den im Anhang1) zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

    Laut der ist es Pflicht. Vielleicht wurde es aber durch die ECE aufgehoben.


    So nun sind alle außer mir schlauer also im Zweifelsfall, entfernen und die Zusatzspiegel dazu auf die Serien Außenspiegel setzten die sind erlaubt bzw müßten es sein sonst ist jede Fahrschule und jeder Zivilwagen der Polizei nicht Verkehrstüchtig


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Sorry das Bild ,läst sich gerade nicht uploaden ?

    Durch den kleinen Zusatzspiegel fühle ich mich sicher !

    Manchmal muss man ja im Strassenverkehr in einer 1/2 Sekunde
    den Überblick im Verkehr haben !
    Wenn ich da erst den Kopf drehen muss um den toten Winkel
    auszuschalten ,das ist nicht Zielführend



    Zitat:

    Durch den kleinen Zusatzspiegel fühle ich mich sicher !

    Manchmal muss man ja im Strassenverkehr in einer 1/2 Sekunde
    den Überblick im Verkehr haben !
    Wenn ich da erst den Kopf drehen muss um den toten Winkel


    Naja ob ich nun den Blick im Innenraum bewege oder ihn auf den Außenspiegel konzentriere.

    Gut du fühlst dich sicher mit dem Spiegel gewöhne dich daran mal Ohne Spiegel zu fahren das geht auch (Schulterblick) vorrauschauendes Fahren auch zu Abbiegen.

    Ich wollte darauf hinnaus das ich Jahre lang LKW gefahren bin da hast du auf Teufel komm raus keinen Innenspiegel da mußt du dich auf die Außenspiegel verlassen / auf die Totenwinkelspiegel die man oben auf setzten kann


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter


    Nun gehts wieder ! Mit dem Bilder upload !


    Kl Spiegel.JPG
    Kl Spiegel.JPG

    Ich würde mir da gar keinen Kopf machen.
    Wenn du deswegen keine Plakette bekommst mach ihn ab oder tausch das Spiegelglas aus, hol dir die Plakette ab und kleb ihn dann wieder drauf wenn du dich damit sicherer fühlst.



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