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Alufelgen gleich wie Originalfelgen - eintragungsfrei?

cyberathlete
  • Themenstarter
cyberathlete's

Hi,

wir hatten letztens eine interessante Diskussionsrunde... Wie es immer so schön ist meinten ein paar es ist erlaubt, andere wiederrum sagen es ist verboten. Wollte mal eure Meinung zur folgenden Situation hören:

Wenn die seriemäßigen Stahlfelgen eines KFZ die gleichen Maße haben wie Alufelgen und die Traglast groß genug ist, kann ich diese dann eintragungsfrei fahren oder müssen diese eingetragen werden?

Beispiel:
PKW hat serienmäßig 6x15 Stahlfelgen ET35, Bereifung 195/50/15. Kann man dann Alufelgen in der Größe (und ausreichender Traglast!) mit selber Bereifung eintragungsfrei fahren?



Da alle unterschiedlichen Felgen KBA Nummern haben und die vom Hersteller vorgegeben sind müsste man erst schauen ob die Frei gegeben sind.


Du kannst zubehör Felgen nur eintragungsfrei fahren wenn sie eine ABE für genau dein Auto besitzen! Ansonsten ist immer eine Eintragung mit Gutachten oder eine Einzellabnahme nötig, egal welche große die Felgen haben!

Soweit mein Wissensstand...



Und selbst diese ABE gilt nur für den seriemäßigen Zustand.
anders siehts aus wenn du die Felgen aus dem Konzern VW beispielsweilse nimmst, wenn diese für eine extra Ausstattung für das PKW gegen einen Aufpreis erhältlich war


gelöschtes Mitglied

    Wie schon gesagt, wenn die KBA Nummer vom Hersteller freigegeben ist, dann sind sie nicht Eintragungspflichtig.

    Kommen faktoren, wie z.B. Fahrwerk etc. hinzu ist das ganze per Einzelabnhame zu prüfen.


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