vw teilemarkt

H-Kennzeichen und Richtlinien

TazmanischerT
  • Themenstarter

Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage.

Mein Derby Bj.81 / 82 ist ja nun in dem alter wo es möglich ist das H-Kennzeichen zu bekommen.
Will den Wagen ja auch soweit es geht Original belassen, also net viel dran rumschrauben.
Nur gefällt mir Persönlich die "Höhe" so gar nicht und er soll schon ein klein wenig Tiefer.
Dachte da an ein 60/40 Fahrwerk.

Darf ich das denn einfach so einbauen? Oder verfällt dann das "anrecht" auf ein H-Kennzeichen?
Denn noch hat er ja keines da er nicht angemeldet ist, soll aber eines bekommen wenn es soweit ist.

Nicht das ich da nun fleissig ein Fahrwerk einbaue und Eintragen lasse und am ende gibt es kein H-Kennzeiche mehr.

Oder weiß zur Not einer wo ich mich da genau erkundigen kann was ich am Wagen verändern darf und was nicht?

Habe auch gehört das es so art Richtlinien gibt wieviel % an Blechteile nur gewechselt werden dürfen usw........

Würd mich freue wenn mir hier eine weiter helfen kann.

Gruß : Michael



Grundsätzlich ist es so, daß du dir Tuningteile einbauen darfst, die es bis max. 10 Jahre nach der Erstzulassung schon gab.
Aber du solltest am Besten den TÜV dazu mal befragen, denn die haben manchmal auch einen gewissen Ermessensspielraum.


wie Inter schon sagte solltest du mit deiner Prüfstelle das Thema durchsprechen. Grundsätzlich sagt man, alles was es innerhalb 10 Jahre nach Erstzulassung für das Fahrzeug gab, ist in Ordnung...

Probleme dabei könnten aber z.B. folgende sein:
• Du hast ein Sportfahrwerk für den Wagen, den Hersteller gab es damals aber noch nicht
-> Manchen Prüfern ist das egal, andere möchten unbedingt nachgewiesen haben das genau der Hersteller in genau dieser Zeit Fahrwerke für genau das Auto gebaut hat.

Die Liste kannst du mit Herstellern von Anbau- und Zubehörteilen inkl. Motorkomponenten (z.B. Sorg Luftsammler usw.) weiterführen. Da hat jeder Prüfer seinen Ermessensspielraum und jeder behandelt das ganze etwas anders.

Also Gespräch mit Prüfer suchen, alles klären und dann fertig machen, sonst regst du dich nachher auf weil du die Hälfte wieder zurückbauen darfst.



Ist ja schon alles gesagt

Zeitgemäßes tuning zur damaligen Zeit ist okay falls es die Hersteller damals gab . Aber koni sollte dabei sein.


Da entscheidet jeder Prüfer anders.

Gerade gestern hatte ich deshalb mit jemandem gesprochen.
Manche Prüfer sehen das beim Fahrwerk nicht so eng, da man dieses nicht sieht und nach deren Ansicht das Fahrzeug nur von außen original aussehen muss.

Ein anderer Prüfer mit dem ich gesprochen hatte will nahezu generell kein H vergeben sobald ein Tieferlegungs-Fahrwerk verbaut ist.

Somit kann man hier nichts ganz genaues sagen, da der Spielraum recht groß ist.
Spreche mit einem TÜVer, der dir das Ganze dann abnehmen soll.


TazmanischerT
  • Themenstarter

Ok besten dank an euch.

Hat mir schon mal eine ecke weitergeholfen.
Werde das dann mal abklären und schauen was ich einbaue

Danke


Teile die deiner sicherheit dienen und das fahrzeug sicherer machen werden auch tolleriert zb:bremsanlage


[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • TazmanischerT
    • Themenstarter

    Ich seh schon, da gibt es so einiges zu beachten.

    Aber im "Anforderungskatalog" wird "schlauerweise" doch immer wieder darauf hingewiesen : Im Zweifelsfall kontaktieren Sie ihren Oldtimer Spezialisten
    Das ja immer toll.

    Also doch das beste einfach mal zu so einer Stelle / bzw Tüv zu fahren der sich damit auskennt und dem das ganze vorlegen.
    1. Fahrzeug im aktuellen Zustand begutachten lassen
    2. Was habe ich vor, machbar ? Ja oder Nein?

    Quelle mit dem Anforderungskatalog :[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Gruß : Micha



  • Antworten erstellen