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jobwechsel,urlaub schon vorher gebucht...

DerPoloFahrer88
  • Themenstarter
DerPoloFahrer88's Polo 6N

hey leute,
wie die überschrift schon sagt,gehts darum seinen urlaub im alten job gebucht hat und dann den job wechselt...eigentlich is es ja keinem zum vorwurf zu machen,dass man schon 3-6 monate seinen urlaub bucht bzw plant,es aber wohl chefs gibt,die da nix von hören wollen...
also wie würdet ihr das zb im vorstellungsgespräch zum gespräch bringen bzw anstellen?



Ich da immer mit dem Spruch gut dran gewesen : Ehrlich wert am längsten

also nicht gleich als ersten Satz aber wenn man merkz das Gespräch läuft für dich gut dann einfach mal anschneiden du hättest da noch einen für dich wichtigen Punkt zu klären: Da ich in meinem altem Job ja den Urlaub schon planen mußte haben wir uns (Frau , Kind o.ä.) den entsprechend geplant und leider schon gebucht. Gibt es da eine Möglichkeit irgendwie den Urlaub dort zu bekommen ? <------ So oder in der Art


Sehe ich auch so. Sollte die neue Firma ernsthaft an dir Interessiert sein, sind sie sicher kompromissbereit.



Kann mich der Meinung der anderen nur anschliessen.

Nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen, aber auch nichts unter den Teppich kehren. Ich denke im Laufe des Gesprächs geht es eh mal in die Richtung "Jahresurlaub" und dann ist ja der passende Zeitpunkt nachzufragen.


gelöschtes Mitglied

    Oder du hast vielleicht eine Reiserücktrittsversicherung


    gelöschtes Mitglied

      so sehe ich dass auch. am besten gleich mal ansprechen, aber den richtigen zeitpunkt abwarten.

      da ich mittlerweile in einer leitungsposition mit personalverantwortung bin und u.a. auch urlaubsplanung und genehmigungen in meinen verantwortungsbereich fallen, kann ich dir allerdings sagen, dass du rechtlich erstmal keinen anspruch darauf hast.

      lauf §4 BurlG hast du erst nach sechsmonatigen bestehen des beschäftigungsverhältnisses vollen anspruch auf deinen urlaub, sprich in der regel nach der probezeit.
      hiervon kann allerdings lt. §13 abgewichen werden, wenn der tarifvertrag etwas anderes vorsieht.
      enfalls kann mit einverständniss des ag davon abgewichen werden, wenn die probezeit über ein urlaubsjahr hinaus besteht und dies §7 der abgeltung des urlaubs widersprechen würde.


      Zitat:

      lauf §4 BurlG hast du erst nach sechsmonatigen bestehen des beschäftigungsverhältnisses vollen anspruch auf deinen urlaub, sprich in der regel nach der probezeit.
      hiervon kann allerdings lt. §13 abgewichen werden, wenn der tarifvertrag etwas anderes vorsieht.


      ...ja erst nach 6 Monaten besteht der volle Urlaubsanspruch.

      Solltest Du vorher Urlaub benötigen steht Dir pro Monat 1/12 vom Jahresurlaub zu. Hättest Du jetzt 24 Tage Urlaubsanspruch im Jahr könntest Du im Juli 10 Tage Urlaub nehmen da du bis dahin 5 Monate gearbeitet hättest (mal vom März ausgegangen).

      Das ganze ist natürlich rein gesetzlich gesehen - im Endeffekt kommt es auf die Kulanz deines Arbeitgebers an.


      DerPoloFahrer88
      • Themenstarter
      DerPoloFahrer88's Polo 6N

      also noch ist es nich soweit bei mir,aber es könnte gut dazu kommen,deswegen frage ich

      habe nämlich zum 1.4.-5.4. gebucht....

      ja das ich keinen anspruch drauf hab in den ersten 6 monaten weiss ich ja,aber ich kann ja auch nix aufbauen wenn ich zum 1.4. ne einstellung kriegen würde und am 1.4. im urlaub wäre...
      klar wenn der chef sagen würde ist nich,dann muss ich wohl in sauren apfel beissen,aber wollte dennoch wissen wie ihr das ansprechen würdet


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