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Endtopf umbauen

6nRaSh
  • Themenstarter

Guten Abend,

aufgrund der Tatsache, dass in naher Zukunft mein Endpott korrosionsbedingt den Geist aufgibt, wollte ich mir einen neuen (originalen) anschaffen. Nun isses ja beim 6N so, dass der Ori-Endpott nach dem ESD so n kurviges Rohr hat was zur Seite weggeht und nicht ganz schön aussieht.

Infolgedessen wollte ich mir dann einen neuen ESD anschaffen, das letzte End bishin zum Schalldämpfer abschneiden und mir eine Auspuffblende dranschweißen, quasi nach vorne hin gerade aus.

Das heißt dann auch so viel, dass ich vorhabe, n Teil aus der Stoßstange rauszuschneiden, damit die Blende rausgucken kann. Ich will sozusagen meinem Polo ein sportlicheres Heck verschaffen.

Auf Sportendschalldämpfer oder dergleichen stehe ich nicht so. Zwar netter Klang, aber mich soll man nicht im ganzen Dorf damit hören. Ich finde, dass mein Polo an sich schon kein schlechten Sound hat mit der Original-Auspuffanlage. Reicht mir vollkommen.

Nun stellen sich aber meinerseits einige Fragen:

- Stoßstange "anpassen" --> eintragungspflichtig ?
- Auspuffanlage umgebaut --> eintragungspflichtig ?


Mir ist klar, dass jede Veränderung eine Erlöschung der Betriebserlaubnis zu Folge hat bzw. haben kann ... mein Kollege (KFZ-Mechatroniker) meint, es sei solange nicht eintragungspflichtig, wenn die Umbaumaßnahmen motoren-, leistungstechnisch und vom Geräuschverhalten her weder positive, noch negative Folgen haben.

Dem Ganzen möchte ich aber irgendwie keinen Glauben schenken, da ich mir nicht vorstellen kann, dass man einfach so ein originales Teil ändern darf ...

Soll ja alles auf einer rechtlich einwandfreien Schiene ablaufen



Grüße,

RaSh



Wenn du die Öffnung der Stoßstange änderst/vergrößerst, brauchst du es nicht Eintragen lassen.

Und die Anschweissblende besitzt (wenn man drauf achtet) eine ABE (Allgemeine-Betriebs-Erlaubniss) die man nicht Eintragen muss, man muss nur die ABE mit sich führen (also im Handschufach dabei haben).

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

gruß Mo


6nRaSh
  • Themenstarter

Ja, das ist mir klar.

Aber von dem Original-Endschalldämpfer (mit ABE bzw. E-Prüfnummer), da änder ich doch was dran rum ?! Ob ich deswegen irgendwas eintragen lassen muss ...



Hi,
Also hatte erst selbiges vor bei meinem, raf beim tüv an, er meinte da ich was am esd ändern würde gilt die auspuff abe bzw das gutachten nich mehr und wird dann so gehandelt wie ein eigenbau esd. Bekommt man also nahezu garnich eingetragen.
Allerdings bei orig. Esds da darfst du des tun.
So seine Worte


6nRaSh
  • Themenstarter

Das heißt nun genau was?

Das hört sich nämlich so an, dass ich das nicht darf, weil ich mir sozusagen einen Eigenbau ESD bastel aber es dann doch darf, weil ich Originalteile verwende ?! ...


ein zubehörrohr auf nen serientopf darfst du ranbraten, nur eben nicht auf nen sportendtopf.
ganz einfach


6nRaSh
  • Themenstarter

... und wenn der Serientopf auch aus dem Zubehör kommt, also kein original VW-Teil ist?


Ich habe bei mir auch die Rohrführung nach dem ESD (in meinem Falle ein Sport-ESD mit ABE) abgeändert und minimal auch vor dem ESD.
Alles Eigenbau aus Edelstahlrohr, also keine gekauften Blenden oder sonst was.

Das muss natürlich eingetragen werden.
Die Eintragung war bei mir aber überhaupt kein Problem.

Am Besten vorab mit dem TÜV dein Vorhaben absprechen.

Du musst eben auf folgendes achten:
- Durch die Veränderung der rohrführung darf er nicht unerlaubt laut werden
- Subere Verarbeitung
- Alles muss dicht sein
- Ordnungsgemäße Befestigung
- Darf nirgendwo anliegen (zb Heckstoßi, unterboden etc.)
- Darf nicht zu weit aus der Stoßstange überstehen
- Keine scharfen Kanten


Gerade das ist schön das mann den pot nicht sieht .



Zitat:

... und wenn der Serientopf auch aus dem Zubehör kommt, also kein original VW-Teil ist?


Deiner aus dem zubehör ist nen Serientopf, das ist kein Problem, er meinte mit zubehörtopf nen Sport Esd.


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