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Tüv Austria hat Fahrwerkshöhe geändert!

Matze G40
  • Themenstarter
Matze G40's Polo 2F

Hallo!
Tüv Austria hat die Bodenfreiheit für tiefergelegte Autos geändert wenn ich das richtig gelesen habe!
Siehe Bild!
Vorher musste man 110mm Bodenfreiheit haben jetzt haben sie die Bodenfreiheit auf 80mm gesenkt!
Also freie Fahrt für fast jeden der nächstes Jahr zum Wörthersee möchte!
Natürlich muss alles eingetragen sein



Tüv Austria.jpg
Tüv Austria.jpg

Als Deutscher muß man sich doch sowieso nicht an die österreichischen Vorschriften halten, sofern das Fahrzeug den deutschen Vorschriften entspricht. Und in Deutschland gibt es keine genaue Vorschrift über die Bodenfreiheit.


na da meld ich mich als österreicher doch auch mal zu wort !
Meines wissens nach ist es so das wir beim Eigentlichen typisieren fahren unsere 11cm Bodenfreiheit haben MÜSSEN.
Jedoch wie jedem bekannt sich setzt sich ein fahrzeug nach einiger Zeit noch und so kam es vor das viele autos kein Pickerl (keine Plakette)mehr bekamen weil sie unter den 11cm waren.
Jetzt wurde eben Festgelegt das sich das Fahrzeug nach dem Typisieren bis zu den 8cm setzen darf ohne das man gestraft wird !



ok so wies aussieht sind die 11cm nun wirklich geschicht !
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • dann wirds endlich auch was mit 175 50 13 und einem Fahrwerk samt tieferlegungsfedern dazu !


  • Matze G40
    • Themenstarter
    Matze G40's Polo 2F

    Zitat:

    Als Deutscher muß man sich doch sowieso nicht an die österreichischen Vorschriften halten


    Beim Bekannten war die Bodenfreiheit unter 90mm der hätte sein Auto stehen lassen müssen oder umdrehen und wieder nach Deutschland fahren!
    Also ist er umgedreht!
    Ich denke mal wenn du an die falschen Polizisten geraten tust hast du Pech gehabt


    So jetzt melde ich mich auch mal zu wort, da ich jeden tag auf Österreich zur arbeit fahre ind da auch schon einiges erlebt habe.
    Bei meinem Polo habe ich ca. 4, 5 cm von der strasse zum querlenker. Sprich für diese Verhältnisse viel zu tief.
    Jedoch ist alles mit meinem TÜV und rechtsanwalt abgesprochen. Ind eingetragen.
    Einmal hielt mich die Rennleitung Austria auf und drohte mir den Wagen zwecks Gefahr in Verzug still zu legen. Nach einer guten Stunde diskussion und einem telefonat mit meinem Rechtsanwalt liesen sie mich ohne strafe weiterfahren.
    Es ist nämlich Fakt, dass kein Österreichischer Polizist deine Kennzeichen wegnehmen darf, da diese deutsches Staatseigentum sind. Und wenn alles in Deutschland eingetragen ist dann sowieso nicht. Mein Rechtsanwalt drohte der Polizei sie auf schadensersatz, arbeitsausfall und diebstahl anzuzeigen. Wirklich geil ist, dass wir da sogar gewonnen hätten. Das war ihnen dann wohl ein wenig zu heftig um einfach nur durch unwissendheit solch eine strafe zu bekommen. Es verlangt schließlich niemand, dass jeder Polizist samtliche Paragraphen auswendig weiß. Jedoch sollte man sich zu 100 prozent sicher sein, was man tut.
    Also an alle: Mal ein bischen locker bleiben solange das fahrzeug dem deutschen TÜV entspricht.


    ein bekannter von mir ist auch deutscher und lebt bei uns jedoch mit deutschen kennzeichen....
    Tun in diesem Sinne konnten sie ihm bis heute noch nichts da ja alles in Deutschland eingetragen ist.
    Jedoch anhalten und den wagen kontrollieren können sie immer und wenn dann eine kleinigkeit nicht passt wirds sehr teuer.
    zB war ein Auspuffgummi bei ihm gerissen und er durfte satte 500€ strafe zahlen wegen aller möglichen Paragraphen.
    Nun ja wenn sie nichts finden was nicht typisiert ist finden sie meist was anderes und erfinden alles mögliche was dadurch passieren könnte.
    gefährdung von Fußgängern Radfahrern usw....


    Mal zum tema zurück da steht ja das das auto 80mm haben darf im beladenen zustand da werd ich ja auch etwas Federweg brauchen ohne beladung , dan kommmt mann ja wieder auf die 110 mm ca . Oder ferstehe ich da was Fallsch (ken mich damit überhaupt nicht aus weils mir schnuppe ist )


    sämtliche fahrzeugdaten, die im fahrzeugschein eingetragen sind, sind unbeladen mit vollem tank gemessen. darunter fällt: leergewicht, gesamthöhe, bodenfreiheit, etc.
    was soviel heißt: wenn du zum eintragen fährst, räum alles, was das auto runterdrückt raus, und wenns dann eingetragen ist, kann dir eigentlich keiner was. so wars zumindest als ich meine golf2 lippe am 2f eingetragen hab. leer 80mm bodenabstand, beladen mit kiste, warnkram und 2 personen warens nur noch 5cm. die grünen männchen haben mich auch fahren lassen, nachdem ich denen das gedrückt hab mit leergewicht und so. hängt aber wahrscheinlich vom polizisten ab.

    ob das mit dem leergewicht in österreich auch so is weiß ich nich aber ich geh davon aus.

    gruß Bolle



    Das einzige was ich ausladen kan ist die Kiste mit der Abschleppstange , Notfallwerkzeug und Starterkabel , macht gesamt keine 8 kg .
    Ich hab kein bumbum im töftöf (nicht mal Radio oder Boxen)


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