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Fremdes Fahrzeug auf Privatgrundstück abgestellt was tun

Das das ordnungsAmt keine daten rausgeben darf is klar aber die können das in die Wege leiten brauchst ja nicht du den anschreiben können ja die machen
Und ich würde es über einen Rechtsanwald machen (heutzutage hat ja jeder schon einen Rechtschutz oder ) .
Wen du den einfach in deine Garage ziehst und zerlegst wehre das dan nicht Diebstal dan bist erst recht dran .
Allso ich würde die Bullen auch nicht einfach so gehen lassen ohne das mir die einen vernünftigen vorschlag machen.



Ich sehe das auch so wie mein Vorredner


Zitat:

Naja zuparken geht schlecht weil das ein 1 ha großer Parkplatz ist.


Wieso hat man denn nen 1 ha großen parkplatz

Hast du nen Supermarkt oder wie?



wie istn der zustand?

hätt gesagt ich hol ne, aber hab meine schlüssel für meine halle noch nciht


gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    hätt gesagt ich hol ne, aber hab meine schlüssel für meine halle noch nciht


    Dann würdest du dich strafbar machen.
    Du kannst dir doch nicht einfach fremdes Eigentum aneignen.
    Willst du wirklich riskieren vorbestraft zu sein wegen nem Polo der noch paar Euro wert ist?
    Manchmal frag ich mich echt wie man auf solche Ideen kommt.


    na wenn gefragt wird ob man den auf'n schrott packen darf, darf ich wohl auch danach fragen ob ich den haben darf.

    vorraussetzung dafür ist natürlich dass der eigentümer ihn bewusst loswerden wollte


    wen sich den wer holt so in ner Nacht und Nebel aktion weis ja keiner was von Wirt warscheinlich auch keiner mehr hinterhersuchen .
    Würde ihn nur nicht selber schlachten fals der besitzer kommt und meint
    "he man wo ist mein auto"
    Mein tipp geh zum Rechtsanwald und las dir das alles zahlen


    Sehr cool.
    Wär schön wenn mir das auch mal passieren würden, dann aber bitte mit nem Porsche GT2 RS oder ähnlichem


    teile meines vorschlages beruhen halt auf der tatsache, das ich auch ein arsch sein kann. so wie der eigendliche besitzer des wildentsorgten polos.
    einfach auf die strasse vor das grundstück schieben ist doof, haben ja alle gesehen das der bei dir stand, vorbesitzer schwört stein und bein das der geschenkt ist. erst wenn das ding ein öffendliches ärgerniss ist, rollt die staatsgewalt an. das wird dann richtig schön teuer für den entsorger - und, hat der das nicht mit seiner aktion verdient?
    noch ein vorschlag meiner dunklen seite:
    wenn der denn öffendlich abgestellt ist, mach doch ein paar flecken drunter oder gleich ne ganze lache
    muss ja nix umweltschädliches sein - gefahr im verzug, feuerwehr mit bindemittel ... das wird noch teurer
    ich bin soooo



    gelöschtes Mitglied

      Ich arbeite im Sicherheitsdienst, ich gehe mal da von aus das es sein Privatgurtstück ist. In der Scheibe die Identnummer auf schreiben und von der Zulassungsstelle abschecken Lassen. Oder wenn er im ADAC ist kann er ihn auch abschleppen lassen(das Machen die auch nur wenn er Zugelassen ist sonst zahl er selber die Kosten). Die Kosten sind geringer als ein normaler abschlepper Dienst die Schlagen noch was drauf. Aber normaler weiße hätte die Polizei dieses Auto wegen Diebstahl Überprüfen Müssen schon deshalb weil keine Schilder dran sind.


      FIN in der windschutzscheibe beim 2er polo - ja nee, is klar


      gelöschtes Mitglied

        Also ich habe dieses Tiefere eingelassene hinter dem Fenster ob es jetzt eine Komplett Nummer ist weiß ich nicht.


        Zitat:

        Dürfen die im Normalfall nicht sagen, Stichwort Datenschutz.

        Da ein grüner Aufkleber mit einem Kennzeichen drauf ist, beim deutschen Versicherungsbund für Autofahrer (oder wie der Laden grad heißt) anrufen. Die geben den Halter definitivf heraus. Am Telefon, ohne kosten und sofort

        "Zentralverband der Versicherer" so heisst der Laden.
        Der sichert unter anderem, wenn ein Unfallgegner abhaut, und man das Kennzeichen hat.
        Also anrufen, sagen der ist dir inne Kiste gebrettet, und zack haste den Namen und Anschrift, von dem Kennzeichen auf der Scheibe

        Hat er den Brief und Schlüssel auch dagelassen?


        Da würde ich keine 2 Stunden warten . Wenn die Karre mich behindert oder mich stören würde. Stapler an , Karre anheben auf die Strasse setzen .


        Und wenn einer fragt ?, Mir gehört die Karre nicht , und ich hatte ein Notfall und musste raus , der stand mir im weg.

        Und selbst wenn ich 300 Meter Platz hätte , der stand genau DA im weg.

        Wer will das Gegenteil behaupten ? Der Besitzer ? Der sagt " Ja , Herr Poliziest das ist mein Auto , das habe ich da Nachts ohne Kennzeichen hingestellt und bin abgehauen ! " ?


        Aber interessant ! Ich klau mir demnächst eine Karre , fahre damit rum , und stell den einfach irgendwo ohne Kennzeichen beim Bauern hinterm Haus. Problem gelöst , Polizei tut nichts weil die es ja nichtmal für nötig halten da irgendeine Nummer aufzuschreiben . Für abgestellte Autos auf Privatgründstücken keiner für zuständig , Ich kann gut schlafen.






        gelöschtes Mitglied

          Das wäre dann ein Fall von Selbstjustiz und ist nicht erlaubt.
          Der Besitzer des Auto's könnte dich dann anzeigen wegen Sachbeschädigung an seinem Auto wenn du das mit dem Stapler wegfährst.
          Man kann höchstens einen Abschleppdienst beauftragen, auf eigene Rechnung.

          Bei allem anderen begibt man sich auf dünnes Eis, auf sehr dünnes Eis.


          Es ist immer wieder erstaunlich, welches Rechtsverständnis mache haben...

          Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland immer 2 Paar Schuhe.

          Auch wenn man 100% Recht hat, muss man das (auf eigene Kosten) erst vor Gericht durchkämpfen und sich bestätigen lassen.

          Warum gefällt es "zwielichtigen" Ausländern in Deutschland so gut? Weil man viel anstellen kann ohne große Gefahr zur Rechenschaft gezogen zu werden...

          Erst mal Halter ermittlen und auffordern das KFZ zu entfernen; dafür sollte die Polizei oder das Ordnungsamt zuständig sein...


          In erster Linie ist der Grundstückseigentümer gefragt, weil es halt nicht öffentlicher Verkehrsraum ist. Die Behörden haben aber den gesetzlichen Auftrag, dem Grundstückseigentümer so weit wie möglich, eine Anschrift zu übermitteln. Das heißt Ordnungsamt/Polizei anrufen. Über den genauen Sachverhalt in Kenntnis setzen. Die Behörde müßte nun anhand der Fahrgestellnummer den letzten Halter feststellen und diese Anschrift den Hilfsuchenden übermitteln.
          Alles andere hat nun der Eigentümer zu veranlassen. Auch ersteinmal die Kostenübernahme für das Entfernen des Fzgs. von seinem Grundstück. Die Kosten kann er dann notfalls vor Gericht einklagen.
          Der letzte eingetragene Halter wird automatisch kostenpflichtig. Auch wenn der dann behauptet, dass Fzg an einem anderen verkauft zu haben, dessen Adresse er aber nicht kennen will oder auch nicht kennt.
          Deshalb ist es immer wichtig, beim Verkauf eines Fzgs. einen Vertrag zu machen, worauf die Adressen stehen (Ausweis zeigen lasssen).
          Wie gesagt, so sieht der Rechtsweg aus. Die Infos habe ich mir von Jemanden beschafft, der tagtäglich mit solchen Situationen zu tuen hat.
          Die Behörden sind nach dem BGB verpflichtet, dem "Geschädigten" so weit wie möglich zu einer "ladefähigen Adresse" zu helfen. Sollten diesem Ersuchen die Behörden nicht nachkommen, dann hilft sicherlich eine Beschwerde bei dem Vorgesetzten!
          Gruß

          Zusatz: Wenn man dann die Adresse des letzten Halters vom Fzg. hat, dann diesen ansprechen und ihm eine Frist setzen, das Fzg. zu entfernen.
          Die Ordnungsämter geben dem Halter in der Regel eine Frist von ca. vier Wochen (im öffentlichen Verkehrsraum). Sollte man den Eindruck haben, dass der letzte Halter sich der Sache nichts annehmen will, dann sofort per Einschreiben ihn mit Fristsetzung und Kostenandrohung ihm Mitteilung machen. Der Haken an der Geschichte ist, wenn es sich um eine Person handelt, der nicht "zahlungsfähig" ist, könnte man schlimmstenfalls auf den Kosten hängen bleiben. Dann könnte man auch über einen Rechtsanwalt vom Gericht einen Beschluß erwirken, dass man dann über das Fzg. verfügen darf (Verwertbarkeit), um die Kosten dann über den Verkauf des Fzgs....... wieder ausgleichen zu können.
          Also nicht alles so einfach mit dieser Geschichte!


          Sorry das ich das ausgrabe aber mich würde sehr ineressieren was daraus geworden ist



          Mich auch


          gelöschtes Mitglied

            Und mich ebefalls



            LarsiHasi
            • Themenstarter
            LarsiHasi's Polo 2F

            Zitat:

            Und selbst wenn ich 300 Meter Platz hätte , der stand genau DA im weg.

            bis jetzt hat sich keiner gemeldet.
            Steht seid dem im Schuppen


            Waren denn da Papiere drin oder sonstiges


            LarsiHasi
            • Themenstarter
            LarsiHasi's Polo 2F

            Nee war garnix drin


            Kein halter ermittelt worden ? Mal mit der fahrgestellnummer bei der rennleitung gewesen ?


            Ja krass, ich würde den nicht anrühren evtl gestohlen oder sonstiges....


            Ich glaub egal wo du diese Story erzählst wird gelacht und keiner kanns so Recht glauben
            Echt total geil


            Beim Fundbüro abgeben/anmelden und dann 6 Monate warten; falls du eine Rechtsschutzversicherung hast oder bei einem Automobilclub bist (Erstberatung teils kostenlos) kannst du da ja mal nachfragen, was du tun musst um ihn behalten zu dürfen


            Das wird ein langer und komplizierter weg, hier in DE kann man nirgends mit Glück an die Sache gehen.....

            Da wird dir einiges an Behörden Steine in die Wege stellen.


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