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kurze Frage . Fahrzeug brief kein Kauf Vertrag

matzeg40kompres
  • Themenstarter

So moin..

Schildere kurz mein Problem. .

Also ein Kumpel hat sich ein Schrott Golf 2 gekauft. .

Hatte keine Lust mehr auf ihn und hat mir diesen geschenkt er hat kein Kaufvertrag wo er in geholt hat. .

Er hat mir den Brief und Schein geschenkt. .

Habe das Auto mittlerweile alleine mit zeit und geld fein gemacht zusammen gebaut lackier arbeiten Felgen. . Etc

Nun hatten wir ein Streit . Und er hat das Fahrzeug einfach aus meiner Garage geholt.

Was nun bin im Besitz des Briefes und Schein. .

Er hat kein Kaufvertrag. .

Welche Möglichkeit gibt es nun?

Gruß



da er es dir geschenkt hat und du im besitz der papiere bist ist es auch dein auto.also ab zur polizei und denen das genauso erzählen bzw anzeige wegen diebstahl bzw einbruch stellen


gelöschtes Mitglied

    So einfach ist das nicht ......................
    Da gabs vor Jahren schon ein passendes Gerichtsurteil mit gleichem Tatumstand.
    Die Fahrzeugpapiere weißen nur den Besitzer aus wenn das Fahrzeug auch auf die jeweilige Person zugelassen ist.
    Ansonsten sieht der Fall schon schwieriger aus.

    Ich meine ............. stell dir mal vor ich bin bei dir zu besuch und stehle dir die Papiere deines abgemeldeten Fahrzeugs ................ bin ich dann deswegen der Besitzer? NEIN

    Wenn DU nicht nachweisen kannst anhand eines Kaufvertrages/Schenkungsvertrages das der Golf dir gehört hast du ein Problem, es sei denn du hast glaubwürdige Zeugen die dieses Geschäft zwischen dir und deinem Kumpel bezeugen genauso bezeugen können.

    Du bist in der Beweispflicht weil er das Auto hat und wenn er sich vom Vorbesitzer noch einen Kaufvertrag besorgt oder dieser aussagt ihm und nicht dir das Auto verkauft zu haben hast du überhaupt keine Chance.

    Sorry aber so sieht es leider aus, hatte selbst mal einen ähnlichen Fall.



    PS

    Die Polizei wird dir da nicht viel helfen können denn der Tatbestand des Diebstahls ist nicht offensichtlich gegeben, es sei denn der Golf wäre auf dich schon zugelassen.
    Einbruch wäre es auch nur wenn er die Halle aufgebrochen hat, wenn er rechtmäßig aber einen Schlüssel hat fällt auch das weg.
    Da wirst du höchstens auf Zivilrechtlicher Basis klagen können.



    gelöschtes Mitglied

      Also laut BGB is das folgender Maßen:
      Kaufverträge bedürfen nicht der Schriftform also können auch mündlich geschlossen werden.
      Hier gab es Einigung und Übergabe. Also ist das Auto in dein Eigentum übergangen.
      Da er es jetzt geholt hat ist er nur Besitzer und kein Eigentümer.
      Du kannst die Herausgabe der Sache verlangen.
      Trotzdem ist das klar eine Sache für den Anwalt.


      gelöschtes Mitglied

        Das gleiche kann aber die Gegenpartei behaupten, also braucht er einen Beweis das er Eigentümer des Fahrzeugs obwohl er nicht im Besitz dieses Fahrzeugs ist.

        Aber ich warne vor irgendwelchen unüberlegten Schnellschüssen sonst stehst du nachher noch "Dummer" da weil du dich dann vielleicht strafbar gemacht hast.


        Wenn er das Auto mit Zeit und Geld fein gemacht hat, werden wohl irgendwelche Rechnungen vorhanden sein...
        Warum sollte er viel Geld investieren, wenns nicht sein Auto ist...?


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