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Bekomme steffan bcw nicht eingetragen...

Hofi-g40
  • Themenstarter

Hallo leute..
War heute beim tüver mit meinen g40..
Der meinte ich bekomme meine steffans (8x14 et4 und et14) nicht eingetragen weil er ein festigkeitsgutachten von der achse braucht...
Nur woher bekomm ich so ein guachten.?
Und wiso bekomm ich sie nicht so eingetragen?! (Er labberte iwas von max. 2prozent verbreiterung)
hatte voher auch meine smoor 13 zoll et 15 eingetragen bekommen..
Kann mir bitte jemand helfen?!?! Weiß nicht weiter...



Hast du keine abe? Wenn der herst. die so anbietet sollte es lsngen.
Geht mal zum anderen Prüfer.


Hofi-g40
  • Themenstarter

Habe komplettes gutachten für mein g40 von den felgen. Aber er will sie mir nicht eintragen weil sie zu breit sind oder so. Iwas mit 2 prozent.. aber wenn ich ein gutachen habe muss er mir das doch eintragen. Oder sehe ich das falsch..?!



Hast du distanzscheiben oder iwas dahinter? Oder steht evtl nur der reifen über der kante vom radkasten über?


Hofi-g40
  • Themenstarter

Habe keine distanzscheiben drinen..
und felge und reifen stehen nicht über. Karosserie wurde so bearbeitet das alles passt und nichts übersteht!
Er meinte ich brauche ein festigkeitsgutachten der achsen. Da sich di spur so viel verbreitert gegenüber den originalfelgen....
aber ich hab doch ein gutachten für diese felgen jnd für mein auto...


ok dann würde ich auch nochmal zu nem anderen tüv fahren.


da hast ein nen sich querstellenden und wichtigtuenden prüfer erwischt...

auf der einen seite hat er recht, da sich die spur derbe verbreitert, müsste er normalerweise ein festigkeitsgutachten für die achse haben...
ABER :
da deine Felgen auf dem Fahrzeug geprüft wurden und ein gutachten existiert, fällt das mit dem achsteil weg... weil is ja geprüft worden, worauf das gutachten basiert...

der will sich nur wichtig tun.. fahr zu einem anderen tüv-prüfer... da bist am einfachsten mit bedient..


Hofi-g40
  • Themenstarter

Danke schon mal für die antworten.
das mit dem gutachten hört sich eig. Logisch an. Den für was brauch ich sonst ein gutachten für doe felgen..
Ich werd mal zu nen anderen prüfer fahren. Werd euch dann noch berichten was der dan sagt


HAbe die BCW 8*14 auf meinem Steili drauf, allerdings in der Kombi ET20 rundherum.
Alternativ gibt mein Gutachten auch die ET0 vorn und Et20 hinten her, aber 4 und 14 habe ich noch nicht gesehen/ gelesen.



Fahre steffan felgen, vorne 8x14 et 15; hinten et 20. Gab keine probleme beim eintragen. Et 4 und 14 steht aber auch nicht in meinem gutachten.


Hofi-g40
  • Themenstarter

Bei mir im gutachten stehn viele dimensionen. Auch meine..
villt liegts daran das ich mein gutachten ausm internet von steffan habe.

So nächste woche gehts zu nen anderen prüfer.. mal guggen was der sagt.


viele Dimensionen stehen bei mir auch drin. Auch viele verschiedene Fahrzeugtypen. Allerdings dürfen nur einige In Kombination miteinander gefahren werden.
Passt das denn alles?
Gruß
ralf


Hofi-g40
  • Themenstarter

Die kombi passt auch. Hab ich auch extra drauf geachtet. Es liegt nur an der erhöhten spurbreite.. :(
Im gutachtet steht sogar das die spur um mehr als 2 % verbreitert wird.. aber der prüfer meinte das dass nicht erlaubt ist über 2%..


dann würde ich doch auch einen zweiten Anlauf bei einem anderen Spezialisten der Prüfungsinnung tätigen.
Ein Festigkeitsgutachten bekommst. Bei meinem Umbau musste ich auch schon zum VW Vertragshändler und mir bestätigen lassen, dass ich NUR VW- Teile eingebaut habe. Und die haben den nur kurz hochgefahren und dann ausgestellt. Dabei wurden die NUmmern auch nicht einzeln geprüft und mit ETKA verglichen.
Gruß
ralf


Hofi-g40
  • Themenstarter

So Leute, es gibt Neuigkeiten..
War heute bei einem anderen Prüfer.
Aber dieser meinte auch das gleiche: die Felgen verbreitern die Spur mehr als 2 Prozent und deswegen bekomme ich die felgen NICHT eingetragen..desweiteren bin ich nicht im zulässigen Verstellbereich meines Gewindefahrwerk..

Also muss ich mir jetzt andere Felgen kaufen die die spur nicht so viel verbreitern..

Bezüglich des Fahrwerks kommt der nächste Hit!
Ich bin nicht im zulässigen Verstellbereich! Nun habe ich das Problem das ich ca 3 cm TIEFER MUSS. Aber dann hab ich schon das nächste Problem, wenn ich 3 cm tiefer muss, dann sinkt meine Bodenfreiheit von 11 cm auf 8 cm!
Aber ich muss min. 11 cm haben!

Ein Teufelskreis!
Bin jetzt ratlos was ich machen soll damit ich im Verstellbereich bleib und auf 11 cm komme.?!
Bin wegen jeden Ratschlag dankbar


Wieso denn 11cm? Brauchst doch zum Boden nur 8cm.

Das mit den Felgen bei dir ist schon recht komisch. Ich würd vieleicht noch zu nem anderen gehen.


Also ich fahre die RSL in 8x14 ET 5 auf der HA. Abnahme war wie folgt... sthen raus? nein. Haben genug platz? -> Fhz. VL und HR ne olle Stahlfelge drunter, ablassen, 2 Personen im Kofferraum... ok. Als die dann noch angefangen haben rumzuhopsen wär ich bald eskaliert. Aber alle i.O., Felgen eingetragen. Achse nicht Kaputt.


Hofi-g40
  • Themenstarter

Achso habe ich vergessen zu erwähnen. Wohne in österreich. Und in österreich MUSS jedes fahrzeug min. 11cm bodenfreiheit haben!
Eine typisierung unter 11 cm ist nur möglich wenn dasfahrwerk ein gutachten von 2010 oder früher hat.... also wider alles beschissen..


gelöschtes Mitglied

    Haste das Schon gefunden?,das Ist das Einzige was ich gefunden habe.[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • Hofi-g40
    • Themenstarter

    Heyy. Gutachten hab ich für die felgen. Bekomme sie trotzdem nicht eingetragen.


    gelöschtes Mitglied

      Oke,oder schreib den an wegen der Typisierung in Österreich ob es unter 11cm ist.


      gelöschtes Mitglied

        Aber ein Ziviltechniker wenn ich diesen Schmarm richtig gelesen habe müßte dir doch helfen können.Aber so Rotz Gesetz hab ich ja noch nicht unter die Augen bekommen.Dürft ihr im auto Pupsen,oder kommt dann das Bomben Kommando(Swat).

        B.3.) Mindestmaß:
        Ausgehend davon wird nochmals klargestellt, dass eine minimale Bodenfreiheit von <110mm nicht zulässig ist. (Bodenfreiheit = kleinster Abstand zwischen der Standebene und dem niedrigsten festen Punkt des Fahrzeuges)
        Die Mindestbodenfreiheit soll auch für Fahrzeuge gelten, die in einem anderen Staat geändert wurden ( siehe z.B. deutschen Fahrzeugbrief usw.).
        Ausgenommen davon sind jedoch Fahrzeuge, die bereits im Rahmen ihrer EU-Betriebserlaubnis mit einer geringeren Bodenfreiheit genehmigt wurden.

        B.4.1.) Laut Änderungsliste 1999 ist eine UBS erforderlich, die aber in der Regel nicht erteilt wird. Die Alternativen dafür sind eine ABE oder Gutachten des TÜV`s bzw. eines Ziviltechnikers. Diese sollten alle Betriebszustände umfassen und alle vorgenommenen Änderungen (Fahrwerk, Felgen, Reifen, Spurverbreiterungen, Radabdeckungen etc.) berücksichtigen. Ein gründlicher Fahrtest muss durchgeführt werden.

        B.4.2.) Nach einer Tieferlegung soll das betriebsbereite Fahrzeug, besetzt nur mit dem Fahrer, eine Schwelle mit einer Breite von 800mm und einer Höhe von 110mm berührungslos mittig überfahren können. Die Berührung von Karosserieanbauteilen, welche aus elastischen Werkstoffen bestehen, kann dabei unberücksichtigt bleiben. Für diese gilt jedoch generell eine minimale Bodenfreiheit von 80 mm


        Hofi-g40
        • Themenstarter

        So danke schon mal für die vielen antworten..

        Nächsten Dienstag hab ich noch einen Termin bei einen anderen..

        Zum Fahrwerk:
        Da mein Fahrwerk ein Gutachten von 2011 hat darf ich es in Österreich auf 9.5cm eintragen lassen. (Schon mal ne gute Nachricht/dann heißt wider kräftig schrauben )

        Wenn dieser DRITTE Anlauf nicht klappen sollte kauf ich mir andere Felgen..

        Tja die gesetzte in Österreich sind einfach sch.... :(



        Wir in Niederbayern halten die Ösis ja alle für bekolppt

        Das hier spricht wieder mal dafür!

        (Ich hoffe da fühlt sich nicht gleich wieder einer persönlich angegriffen, ist nicht ganz ernst gemeint!)


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