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Schroth 3A asm Gurte

Polothlsjd1
  • Themenstarter

Hallo ich würde gerne die Schroth 3A asm Gurte in meinen Vw Polo 6n einbauen
wie ich die Gurte Rechts und Links befestige ist mir klar ich
Aber wo befestige ich die Gurte hinten an der C-Säule oder kann ich die Gurte
auch an der Sitzbank irgendwo fest machen ?

wäre toll wenn mir einer weiter helfen würde !

mfg Marcel



Dazu gibt es Richtlinen die eingehalten werden müssen.

Weiteres gerne per PN

Herangezogene Vorschriften:
ECE-R 16.04 bzw. 77/541/EWG idF 96/36 EU
für Gurtsysteme und Einbau
und
76/115/EWG
für Verankerungspunkte
und
ECE-R 21
als Innenraumrichtlinie


Zumal, das steht alles im Gutachten drinn was zulässig ist.



[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • Da steht eigentlich alles drin was du zum Einbau wissen musst...


  • Ich habe die Sachen hier nur als PDF aufm Rechner und wollte die so nicht einstellen aber wenn es die auch Online gibt weiß ich das nächste mal bescheid.


    bei mir waren welche drin und die befestigung an der c-säule war an den punkten/stellen wo die hinteren gurte befestigt sind, also das gelenk der hinteren gurt(hoffe du verstehst wo ich meine)


    Polothlsjd1
    • Themenstarter

    Meine Hauptsächliche Frage war eigentlich nur ob ich die Gurte an Punkt D
    Befästigen Darf und so wie ich das der PDF Datei entnehmen kann darf ich das ja !

    danke


    Bevor du dich zu früh freust such mal die ABE nummer von deinem Autowagen raus.

    Zitat:

    Die ABE-/EGBE-Nr. finden Sie im Fahrzeugbrief Seite 5 (siehe Abbildung) oder eventuell auf dem Typenschild im Fahrzeug! Ohne diese ABE-/EGBE-Nr. kann Ihr Fahrzeug nicht zugeordnet werden! Sollten Sie sich nicht sicher sein, oder diese Nr. nicht finden, kann Ihnen Ihre Vertragswerkstatt oder unserer Kundenservice unter 0180 5772358 sicherlich weiterhelfen.


    Oder im Fzg-Schein unter "K"

    Dann gibts 2 möglichkeiten:

    "G774": alles Tutti c und d Punkt sind erlaubt

    "e1*96..." oder e1*98...": c Punkt nur mit Unbedenklichkeitserklärung eintragbar und d Punkt nur in verbindung mit "geprüften Sondersitz" und Unbedenklichkeitserklärung

    O.g. Infos findest du unter schroth.com in der Fahreugliste und die geprüften Sondersitze in der "seat list"


    der D punkt ist nur mit halb- oder vollschalen erlaubt welche eine gurtdurchführung in der lehne haben.

    für seriensitze gilt C punkt, und nix anderes



    Zitat:

    der D punkt ist nur mit halb- oder vollschalen erlaubt welche eine gurtdurchführung in der lehne haben.


    So Pauschal würd ich das nicht behaupten. Sieh dir mal im zuvor verlinkten PDF dokument Seite 8 und 9 an.

    Mit welchem (Serien-)Sitz es erlaubt ist hängt von der freigabe von Schroth ab...

    EDIT: Aber egal wer hier welche Meinung hat, am Ende ist es immer die Entscheidung des TÜV- Prüfers der es abnehmen muss


    Zitat:

    Mit welchem (Serien-)Sitz es erlaubt ist hängt von der freigabe von Schroth ab...


    sportsitze mit gurtdurchführungen in der rücklehne die als seriensitze gelten zb? in sportwagen z b


    wir erkunden hier aber grade nicht die ganze gesammelten pdf werke von schroth sondern den einbau im 6n, und dort gibt es keine original zugelassenen sitze


    Also an Polo 6n's die mit der ABE G774 vom Band gerollt sind ist es sehr wohl gestattet die Gurte mit Seriensitzen zu verbauen. Und das am C und D Punkt.

    Sofern du deine Behauptungen nicht mit Fakten belegen kannst und weiter versuchst meine Punkte ins lächerlich zu ziehen ist die Diskusion für mich beendet.

    P.S. was ich hier grad schreibe habe ich auch schonmal 4 Posts zuvor geschrieben


    Gurte.jpg
    Gurte.jpg

    wenn ihr mit D punkt die normale befestigung am gurtschloss meint kann ich euch sagen dass kein sitz dafür zugelassen ist, weil der zulässige winkel unter/überschritten wird.

    c säule oder geschlauft ist da die einzige legale und zugelassene möglichkeit, hatte ich letztes jahr alles durch


    ich diskutiere auch nicht weiter . Habe das Thema genau so durch wie Static.low .


    Punkt D ist beim 6N nur in Verbindung mit einem geprüftem Sondersitz möglich.

    Da es sich um nicht geprüfte Seriensitze handelt, wäre die Montage am Punkt D illegal.
    Da der Seriensitz, wie Static schon sagte aufgrund des möglichen Lehnenwinkels nicht unter die Zulassungsfähigkeit für genannten Punkt fällt (Aufgrund der auftretenten Kräfte, durch den Gurt verursacht im Falle eines Aufpralls, kann die Lehne Brechen), ist hier nicht an eine Zulassung an Punkt D im 6N mit Seriensitzen zu denken.


    Polothlsjd1
    • Themenstarter

    Also jetzt habt ihr mich total verwirrt kann mir nicht einfach einer
    Sagen wo ich das fest machen darf und wo nicht bitte ?


    Zitat:

    der D punkt ist nur mit halb- oder vollschalen erlaubt welche eine gurtdurchführung in der lehne haben.

    für seriensitze gilt C punkt, und nix anderes


    ich zitiere mich selbst


    Polothlsjd1
    • Themenstarter

    oke dankeschön ich Werde die Gurte an Der C-Säule befästigen und gut ist !


    Genau dort und nirgends anders


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