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Zulassung Kombination Fächerkrümmer/ Sportauspuff

achtbesitzer
  • Themenstarter
achtbesitzer's Polo 86C

Servus zusammen,

an meinem 3F-Motor ist ein Fächerkrümmer EVOFÄ P3 montiert.
Nun möchte ich einen NOVUS Mittel- und Endtopf in "Sportausführung montieren!

Die Frage ist, ob ich es vom TÜV zugelassen bekomme?
Der Anbieter von NOVUS meinte, da sei Auslegungssache.
Der Text im Teilegutachten vom Fächerkrümmer ist eher eindeutig.


Was meint Ihr dazu?
Zulassung ja oder nein?
Wie sehen die Alternativen aus?

Zumindest der Endtopf wäre mir wichtig (wegen der Optik vom Endrohr)!

Gruß Ulli

Als Background die Genehmigungen....



evofäp3_bild.jpg
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novus-a1941e_bild.jp
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novus-vsd23_bild.jpg
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Wenn Du ne Aussage haben möchstest, die Bestand hat, musst den Tüv fragen, der das eintragen soll.
Nicht alle Tüv-er entscheiden gleich


achtbesitzer
  • Themenstarter
achtbesitzer's Polo 86C

im Teilegutachten vom Fächerkrümmer steht geschrieben:

"Die Auspuffkrümmer sind geeignet für Fahrzeuge der genannten Typen, die hinsichtlich
Abgasreinigungsanlage, Motorleistung und Getriebeübersetzungen dem Serienzustand
entsprechen"

Wie genau ist der maximal mögliche Serienzustand vom 3F-Motor?
Bei den verschiedenen Motorisierungen gibt es da doch Unterschiede, oder?

Grüssle



Zitat:

Wie genau ist der maximal mögliche Serienzustand vom 3F-Motor?

Was ist das für eine Frage?
Serienzustand unverändert..., ist doch nicht so schwer, es gibt kein maximal unverändert, entweder / oder


achtbesitzer
  • Themenstarter
achtbesitzer's Polo 86C

...ich war der Meinung es gibt bei den verschiedenen Motoren unterschiedliche Serienzustände?
Die Abgasanlage vom z.B G40 unterscheidet sich doch auch von den kleineren Motoren?

Ebenso müsste doch auch der 3F ein Definiton der Abgasanlage haben und sich somit von den noch kleineren Motoren unterscheiden.


ein 3F mit G40 abgasanlage ist nicht "serienmässig" ist doch nicht soooooooooooo schwer zu verstehen.
Serienmässig = Werkszustand, UNVERÄNDERT


Ich würde auch sagen -> TÜV-Prüfer fragen ob und wie er das einträgt.

Als ich mit meinem jetzigen Polo das erste Mal beim TÜV war, war dort eine Dame mit nem 5er BMW. Sie hatte einen Fächerkrümmer und ne Sportabgasanlage verbaut und das sollte eingetragen werden. Beides vom gleichen Hersteller aber aus den Gutachten ging nicht hervor ob sie in Kombination zugelassen sind. Ich meine beides für sich hatte sogar eine ABE. Es wurde eine Fahrgeräuschmessung gemacht und nach Abzug der Toleranz kam raus dass es zu laut war.
Der BMW war genau so laut wie mein Polo, der leider auch zu laut war.


Eintragung des Fächers nach Gutachten in Kombination mit Serien-AGA: §19.3
Eintragung des Fächers in Kombination mit geänderter AGA: §19.2

Unmöglich ist die Kombinationseintragung nicht, aber aufwendiger (ggf. mit Phonmessung) und teurer - und braucht häufig einen speziell qualifizierten a.a.S.


Da die Novus Teile eine ECE Genehmigung und eine E Nummer haben, sind diese als Serienteile anzusehen.

Deswegen gibt's da auch keinen Verwendungsbereich.

Edit: wenn's montiert dann aber doch zu laut wird (Addition der möglichen Tolleranzen) ist's aber halt zu laut



@Discordia:

[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • Zitat:

    die EG- bzw. ECE-Genehmigung (Europäische Typengenehmigung)
    Eine EG- bzw. ECE-Genehmigung ist auf EU-Ebene sowie der Schweiz gültig. Alle EG- bzw. ECE genehmigten Bauteile
    gelten als Austausch zu Serie, sind also wie ein Ersatzteil anzusehen und können daher auch mit anderer Tuning-Hardware in Kombination verbaut werden.
    Dabei beruhen EG- bzw.- ECE-Genehmigungen auf Vorgaben der EU, welche zwingend eingehalten werden müssen. Somit gibt es auch verschiedene Auflagen für die
    verschiedenen Baugruppen und Teile.
    Als Beispiel gelten für Abgasanlagen die Richtlinien 70/157 & 540/2014, welche die alten Richtlinien 1999/101/EC und ECE R51:03-1191 ablösen.
    Bei Katalysatoren sind es wiederrum die Richtlinien ECE R103, die zum Tragen kommen.
    Bei anderen Baugruppen bzw. Teilen wie Scheinwerfern, Elektronik usw. gelten wieder andere Richtlinien.



    Heißt also das der Fächerkrümmer auf Tauglichkeit und Verträglichkeit geprüft werden muss. Muss er aber ja sowieso (19.3)

    TÜV bezogen bin ich selbst mittlerweile sehr vorsichtig.
    Hab mein ganzes Auto umgebaut (überwiegend ABE Teile).
    Wurde dann vorstellig beim TÜV fürs Fahrwerk (19.3) um dann zu erfahren das KEINE Gehnemigung für mein Fahrzeug gültig ist da Import und Schlüsselnummer genullt.
    Ich hatte dann eine doch sehr kullante Gesamtabnahme.
    Einzigste Chance bei mir ist also die ECE wenn ich auf eine Einzelabnahme verzichten will.


    Zitat:

    Muss er aber ja sowieso (19.3)


    Die wird dann evtl. aber zur §19.2 und der Prüfer schickt Dich wieder nach Hause, weil er diese Art von Eintragung nicht durchführen darf. Deswegen vorher klären, denn ihäufig sind Änderungen, auch wenn sie alle ABE / EG-G oder ein Gutachten haben in Kombination miteinander evtl. eine Sondereintragung. Bestes Beispiel: Felgen und Lenkrad haben jeweils eine ABE - müssen aber in Kombination eingetragen werden sofern nicht explizit die jeweiligen Größen auch in den ABEs stehen.


    Zitat:

    jeweils eine ABE - müssen aber in Kombination eingetragen werden

    Ist richtig, jede ABE geht vom Serienzustand aus.
    Besitzen die Felgen eine ECE Genehmigung reicht die ABE von Lenkrad da die Felgen als Serienfelgen anzusehen sind (solange die Felgen die Serienabmessungen haben).

    Gibt aber auch Negativbeispiele:
    Bei den Japanern gibt's einen sehr verbreitete Magnaflow Endschalldämpfer mit ECE Genehmigung.
    Leider gewinnt der Schalldämpfer nach Montage doch sehr schnell an Lautstärke.
    Ende vom Lied: Maßenweise stilllegungen nach DB Messung trotz ECE Endschalldämpfer.

    Wie schon mehrfach erwähnt liegt es unterm Strich im Ermessen des Prüfers.
    Ich wollte nur klar machen das ECE Zeugs in erster Linie als Serienzustand anzusehen ist.

    Wie erwähnt kann es schon passieren daß man mit MSD und Endtopf von Novus im Verbund schon zu laut ist. Ganz ohne Fächerkrümmer. Da die Teile höchstwahrscheinlich einzeln geprüft wurden und einzeln auch in den Tolleranzen liegen.
    trotzdem muss man die Teile nicht in Kombination prüfen lassen.
    Das ganze liegt dann im Ermessen des Fahrzeugführers ob er nun nachprüfen lässt ob das ganze so i.O. geht oder nicht.
    Zu laut ist halt zu laut. Genehmigungen hin oder her.


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